§ 8 - Verbandsklageregisterverordnung (VKRegV)

§ 8 Inkrafttreten


§ 8 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt am 1. November 2018 in Kraft.


Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung V. v. 14. Juli 2021 BGBl. I S. 2923 m.W.v. 22. Juli 2021

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Frühere Fassungen von § 8 VKRegV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.07.2021Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
vom 14.07.2021 BGBl. I S. 2923

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 8 VKRegV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 VKRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VKRegV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2923
Artikel 1 MFKRegVÄndV Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
... gestrichen. 5. Die bisherigen §§ 6 und 7 werden die §§ 7 und 8 ...


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