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§ 8 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV)
§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten" und
- 2.
- „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten".
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/8_ZahnmedAusbV.htm