§ 8a Mindestkapital
(1) In der Satzung kann ein Mindestkapital der Genossenschaft bestimmt werden, das durch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschieden sind oder einzelne Geschäftsanteile gekündigt haben, nicht unterschritten werden darf.
(2) 1Bestimmt die Satzung ein Mindestkapital, ist die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ausgesetzt, solange durch die Auszahlung das Mindestkapital unterschritten würde. 2Das Nähere regelt die Satzung.
Frühere Fassungen von § 8a GenG
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interne Verweise§ 76 GenG Übertragung des Geschäftsguthabens (vom 01.01.2025) ... § 65 Abs. 2 Satz 3 eine Kündigungsfrist von mehr als fünf Jahren bestimmt oder nach § 8a oder § 73 Abs. 4 der Anspruch nach § 73 Abs. 2 Satz 2 auf Auszahlung des ...
Zitat in folgenden NormenGenossenschaftsregisterverordnung (GenRegV)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2268; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
§ 15 GenRegV Eintragung der Satzung (vom 01.08.2022) ... 121 Satz 3), sind auch diese Bestimmungen aufzunehmen. Bestimmt die Satzung ein Mindestkapital ( § 8a Abs. 1 des Gesetzes), ist auch diese Bestimmung aufzunehmen. (5) Die Satzung (Gesetz § 11 ...
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 3 EHUG Änderung des Genossenschaftsgesetzes ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „Die Vorschriften der §§ 8a , 9, 9a" durch die Wörter „§ 8 Abs. 1 sowie die §§ 8a, 9 und ... §§ 8a, 9, 9a" durch die Wörter „§ 8 Abs. 1 sowie die §§ 8a , 9 und 11" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Angabe „§ 28 Abs. 1 Satz ...
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften ... c) Absatz 3 wird aufgehoben. 10. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: § 8a Mindestkapital (1) In der Satzung kann ein ... 10. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: § 8a Mindestkapital (1) In der Satzung kann ein Mindestkapital der Genossenschaft bestimmt ... Bilanz. Das Geschäftsguthaben des Mitglieds ist vorbehaltlich des Absatzes 4 und des § 8a Abs. 2 binnen sechs Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft auszuzahlen. Auf die Rücklagen ... 65 Abs. 2 Satz 3 eine Kündigungsfrist von mehr als fünf Jahren bestimmt oder nach § 8a oder § 73 Abs. 4 der Anspruch nach § 73 Abs. 2 Satz 2 auf Auszahlung des ... maßgeblich. Das Geschäftsguthaben des Mitglieds ist vorbehaltlich des § 8a Abs. 2 und des § 73 Abs. 4 binnen sechs Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft ...
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