§ 91a Datenerhebung und -verwendung im Fall vorübergehenden Schutzes
(1)
1Die Daten zu Ausländern nach
§ 24 Absatz 1, die ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben oder denen ein solches Visum oder eine solche Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, und zu deren Familienangehörigen im Sinne des Artikels 15 Absatz 1 der
Richtlinie 2001/55/EG werden im Ausländerzentralregister nach den dort geltenden Regelungen gespeichert.
2Der Umfang der nach Artikel 10 der
Richtlinie 2001/55/EG zu speichernden Daten berücksichtigt die Vorgabe der Anlage II Buchstabe a der
Richtlinie 2001/55/EG in der jeweils geltenden Fassung, soweit die Speicherung dieser Daten im Ausländerzentralregister grundsätzlich vorgesehen ist.
(2) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf diese Daten zum Zweck der Aufenthaltsgewährung, der Verteilung der aufgenommenen Ausländer im Bundesgebiet, der Wohnsitzverlegung aufgenommener Ausländer in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Familienzusammenführung und der Förderung der freiwilligen Rückkehr verwenden, sofern dies erforderlich ist.
(3) Die Daten dürfen auf Ersuchen auch den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Kommission übermittelt werden, um Aufgaben nach Artikel 27 Absatz 1 der
Richtlinie 2001/55/EG zu erfüllen.
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interne Verweise§ 99 AufenthG Verordnungsermächtigung (vom 16.05.2024) ... in solchen Papieren, 11. Näheres zur Datenerhebung und -verwendung nach § 91a sowie zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Datenübermittlung zu bestimmen, ...
§ 105a AufenthG Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren (vom 27.02.2024) ... 5, § 89 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 4, den §§ 90, 90a, 90b, 91 Abs. 1 und 2, § 91a Abs. 3, 4 und 7 , § 91c Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 2, § 99 Absatz 1 bis ...
Zitat in folgenden NormenAZR-Gesetz
G. v. 02.09.1994 BGBl. I S. 2265; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Artikel 1 DÜV-AnpassG Änderung des AZR-Gesetzes ... An die Europäische Kommission werden die Daten, die dem Umfang nach den Daten nach § 91a des Aufenthaltsgesetzes entsprechen, zur Aufgabenerfüllung nach Artikel 27 der Richtline 2001/55/EG übermittelt. ...
Artikel 3 DÜV-AnpassG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 91a wird wie folgt gefasst: „§ 91a Datenerhebung und -verwendung im Fall ... geändert: a) Die Angabe zu § 91a wird wie folgt gefasst: „ § 91a Datenerhebung und -verwendung im Fall vorübergehenden Schutzes". b) In der ... des Vollzuges, solange dies nicht den Untersuchungszweck gefährdet." 5. § 91a wird wie folgt gefasst: „§ 91a Datenerhebung und -verwendung im Fall ... gefährdet." 5. § 91a wird wie folgt gefasst: „ § 91a Datenerhebung und -verwendung im Fall vorübergehenden Schutzes (1) Die Daten zu ... zu erfüllen." 6. In § 91b werden die Wörter „Registers nach § 91a " durch das Wort „Ausländerzentralregisters" ersetzt. 7. § 91e ...
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2749, 2015 I 678
Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... ein Komma und das Wort Zurückschiebung" eingefügt. 73. § 91a Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe a wird wie folgt gefasst: ... und zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen Im Sinne der §§ 91a bis 91d sind 1. Personalien: Namen, insbesondere Familienname, Geburtsname, Vornamen ... 3 und 4, § 89a Abs. 2, 4 Satz 2, Abs. 8, §§ 90, 90a, 90b, 91 Abs. 1 und 2, § 91a Abs. 3, 4 und 7, § 91c Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 2, ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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