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§ 95 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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§ 95 Weitere Verordnungsermächtigungen
Die Bundesregierung wird ferner ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates
- 1.
- die Höchstwerte nach den §§ 36b, 37b oder 38e neu festzusetzen und ihre Verringerung und deren zeitliche Anwendung abweichend von den vorgenannten Bestimmungen zu regeln,
- 1a.
- für Solaranlagen, die nach dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung in Betrieb genommen worden sind,
- a)
- die Höhe der anzulegenden Werte nach § 48 Absatz 1 bis 2a oder § 48a neu festzusetzen und
- b)
- die Höhe von Absenkungen der anzulegenden Werte für Strom aus Solaranlagen und deren zeitliche Anwendung abweichend von § 49 zu regeln,
- 2.
- im Anwendungsbereich des § 9 zu regeln, ab welchem Schwellenwert die Pflichten des § 9 Absatz 1 oder 1a auch für Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 Kilowatt gelten und, soweit erforderlich, dafür kostenschützende Regelungen angelehnt an die Preisobergrenzen in § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes vorzusehen,
- 2a.
- unbeschadet der §§ 9, 10b sowie 100 Absatz 3, 3a und 4 Regelungen zur Weitverkehrsnetzanbindung von Anlagen einschließlich Steckersolargeräten, wenn deren Nutzung mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden wäre, auch für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen worden sind, vorzugeben, insbesondere
- a)
- die von der Regelung erfassten Anlagen anhand ihrer technischen Beschaffenheit einschließlich ihrer installierten Leistung näher zu bestimmen,
- b)
- vorzugeben, dass Anlagen nicht an ein Weitverkehrsnetz oder nur über ein Smart-Meter-Gateway im Sinn des § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes an ein Weitverkehrsnetz angebunden werden dürfen, und
- c)
- qualifizierte Anforderungen an die Anbindung an eine von Smart-Meter-Gateways unabhängige Weitverkehrsnetzanbindung vorzugeben,
- 3.
- festzulegen, wann ein Gebäude nach § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a nicht dazu geeignet ist, dass auf, an oder in ihm eine Solaranlage errichtet werden kann,
- 4.
- ergänzend zu Anlage 2 Bestimmungen zur Ermittlung und Anwendung des Referenzertrags zu regeln,
- 5.
- Anforderungen an Windenergieanlagen zur Verbesserung der Netzintegration (Systemdienstleistungen) zu regeln, insbesondere
- a)
- für Windenergieanlagen an Land Anforderungen
- aa)
- an das Verhalten der Anlagen im Fehlerfall,
- bb)
- an die Spannungshaltung und Blindleistungsbereitstellung,
- cc)
- an die Frequenzhaltung,
- dd)
- an das Nachweisverfahren,
- ee)
- an den Versorgungswiederaufbau und
- ff)
- bei der Erweiterung bestehender Windparks und
- b)
- für Windenergieanlagen an Land, die bereits vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden, Anforderungen
- aa)
- an das Verhalten der Anlagen im Fehlerfall,
- bb)
- an die Frequenzhaltung,
- cc)
- an das Nachweisverfahren,
- dd)
- an den Versorgungswiederaufbau und
- ee)
- bei der Nachrüstung von Altanlagen in bestehenden Windparks,
- 6.
- abweichend von § 51 für Anlagen,
- a)
- deren anzulegender Wert in einem Zuschlagsverfahren nach dem 31. Dezember 2022 ermittelt wurde oder
- b)
- bei denen die Höhe des Anspruchs nach § 19 nicht durch Ausschreibungen ermittelt wurde und die nach dem 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wurden,
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung G. v. 8. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 151 m.W.v. 16. Mai 2024
Frühere Fassungen von § 95 EEG 2023
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 95 EEG 2023
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 95 EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG 2023 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 EEG 2023 Technische Vorgaben (vom 16.05.2024)
... Vorbehaltlich abweichender Vorgaben in einer aufgrund des § 95 Nummer 2 erlassenen Verordnung müssen die Betreiber von Anlagen und KWK-Anlagen mit einer ... betrieben werden. (1a) Vorbehaltlich abweichender Vorgaben in einer aufgrund des § 95 Nummer 2 erlassenen Verordnung müssen die Betreiber von Anlagen und KWK-Anlagen mit einer ... verlangen. (4) Regelungen zur Weitverkehrsnetzanbindung von Anlagen in einer nach § 95 Nummer 2a erlassenen Verordnung sind unabhängig von den Vorgaben nach den Absätzen 1 bis 3 ...
§ 10b EEG 2023 Vorgaben zur Direktvermarktung (vom 16.05.2024)
... (4) Regelungen zur Weitverkehrsnetzanbindung von Anlagen in einer nach § 95 Nummer 2a erlassenen Verordnung sind unabhängig von den Vorgaben nach den Absätzen 1 bis 3 ...
§ 48 EEG 2023 Solare Strahlungsenergie (vom 16.05.2024)
... Inbetriebnahme der Anlage ein Wohngebäude besteht, das nach Maßgabe der Verordnung nach § 95 Nummer 3 nicht dazu geeignet ist, dass auf, an oder in ihm eine Solaranlage errichtet werden kann, die ...
§ 85 EEG 2023 Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 16.05.2024)
... des § 69 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 10, des § 74 Satz 1 und 2, der §§ 91 und 95 bis 101 sowie des Abschnitts 6 entsprechend anzuwenden. Die Befugnisse nach Satz 1 ...
§ 96 EEG 2023 Gemeinsame Bestimmungen (vom 01.01.2023)
... Die Rechtsverordnungen auf Grund der §§ 88, 88b, 88c, 88d, 88e, 88f, 89, 91, 92, 93 und 95 Nummer 2 bedürfen der Zustimmung des Bundestages. (2) Wenn Rechtsverordnungen ...
§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 31.10.2024)
... beträgt. (21) Für Solaranlagen, die vor Inkrafttreten der auf Grundlage von § 95 Nummer 3 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassenen Verordnung in Betrieb ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren EnergienV. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108
Zitat in folgenden Normen
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 38 GEEV Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.10.2021)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Inbetriebnahme der Anlage ein Wohngebäude besteht, das nach Maßgabe der Verordnung nach § 95 Nummer 3 nicht dazu geeignet ist, dass auf, an oder in ihm eine Solaranlage errichtet werden kann, die ... 94 wird wie folgt gefasst: „§ 94 (weggefallen)". 100. § 95 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird durch die folgenden Nummern 1 und 1a ...
Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 3 EnEDiNG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 1b und 2 ersetzt: „(1) Vorbehaltlich abweichender Vorgaben in einer aufgrund des § 95 Nummer 2 erlassenen Verordnung müssen die Betreiber von Anlagen und KWK-Anlagen mit einer ... zu erfüllen. (1a) Vorbehaltlich abweichender Vorgaben in einer aufgrund des § 95 Nummer 2 erlassenen Verordnung müssen die Betreiber von Anlagen und KWK-Anlagen mit einer ... 1 oder Nummer 2" gestrichen. 5. § 84a wird aufgehoben. 6. In § 95 Nummer 2 wird die Angabe „§ 31" durch die Angabe „§ 30" ersetzt. ...
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 2 KWKStrRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 8 wird die Angabe „46" durch die Angabe „46a" ersetzt. 58. § 95 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee wird der ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 1 bis 2 ersetzt: „(1) Vorbehaltlich abweichender Vorgaben einer Verordnung nach § 95 Nummer 2 müssen Betreiber von Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 ... regeln können. (1a) Vorbehaltlich abweichender Vorgaben einer Verordnung nach § 95 Nummer 2 müssen Betreiber von Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 ... ist, ermittelt die Bundesnetzagentur durch Ausschreibungen nach Maßgabe der Verordnung nach § 95 Nummer 3a die Anspruchsberechtigten und den anzulegenden Wert für die Höhe des Anspruchs auf die ... Wörter „und in Verbindung mit § 64a Absatz 7" eingefügt. 140. § 95 wird wie folgt geändert: a) Die Nummern 2 und 3 werden wie folgt gefasst: ... Absatz wird angefügt: „(4) Die Rechtsverordnungen nach § 93 und nach § 95 Nummer 2 und 3a werden spätestens bis zum 30. Juni 2021 erlassen." 142. Die Überschrift ... 21 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a, § 23b Absatz 2, § 25 Absatz 2 Nummer 2 und 3 und § 95 Nummer 3a keine beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission vorliegt, sind für ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 1 EEGuEnWRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... „(4) Regelungen zur Weitverkehrsnetzanbindung von Anlagen in einer nach § 95 Nummer 2a erlassenen Verordnung sind unabhängig von den Vorgaben nach den Absätzen 1 bis 3 ... „(4) Regelungen zur Weitverkehrsnetzanbindung von Anlagen in einer nach § 95 Nummer 2a erlassenen Verordnung sind unabhängig von den Vorgaben nach den Absätzen 1 bis 3 ... 53 Absatz 2" durch die Angabe „§ 53 Absatz 4" ersetzt. 61. Nach § 95 Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt: „2a. unbeschadet der §§ 9, 10b ... beträgt. (21) Für Solaranlagen, die vor Inkrafttreten der auf Grundlage von § 95 Nummer 3 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassenen Verordnung in Betrieb ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 EEGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Entwertung und Verwendung von Regionalnachweisen" ersetzt. 48. In § 95 Nummer 3 werden die Wörter „§ 100 Absatz 2 Nummer 8" durch die Wörter ...
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 5 EnLABG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 01.01.2021)
... Energiewirtschaftsgesetzes den angemessenen finanziellen Ausgleich" ersetzt. 14. § 95 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Artikel 6 StromPBGEG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Angabe „§ 39f" durch die Angabe „§ 39g" ersetzt. 11. In § 95 wird der Punkt am Ende der Nummer 5 durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 6 ...
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Wörter „sind die Kontaktdaten der Anlagenbetreiber" ersetzt. 43. § 95 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: ... 89, 91 und 92" durch die Angabe „§§ 88, 88c, 88d, 89, 91, 92 und 95 Nummer 2" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „im Fall ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
... 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, und 2. sich ... 2 Satz 1 werden die Wörter „mit Ausnahme der §§ 1 bis 6, 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „mit Ausnahme der ... durch die Wörter „mit Ausnahme der §§ 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 werden ...
Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Artikel 1 MietStrFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... „m) die Anforderungen an Gebote in den gemeinsamen Ausschreibungen,". 29. § 95 Nummer 2 wird aufgehoben. 30. § 99 wird wie folgt gefasst: „§ 99 ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... ohne Zustimmung des Bundesrates diese Anzahl abweichend zu regeln." 56. § 95 Nummer 3 und 3a wird aufgehoben. 57. § 96 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017)
... 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, und 2. sich abweichend ...
§ 42 GEEV Solaranlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.01.2017)
... die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ...
SINTEG-Verordnung (SINTEG-V)
V. v. 14.06.2017 BGBl. I S. 1653; zuletzt geändert durch Artikel 85 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Eingangsformel SINTEG-V
... des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106) eingefügt worden ist, - des § 95 Nummer 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), dessen Nummer 6 durch Artikel 2 Nummer 58 Buchstabe b des ...
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