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§ 9 - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284 (Nr. 8); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
Geltung ab 14.02.2009, abweichend siehe § 57; FNA: 2030-7-3-1 Beamte
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Geltung ab 14.02.2009, abweichend siehe § 57; FNA: 2030-7-3-1 Beamte
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§ 9 Ämter der Laufbahnen
(1) 1Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die dazugehörigen Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. 2Für die Dauer einer Tätigkeit im Auswärtigen Dienst können die Amtsbezeichnungen des Auswärtigen Dienstes verliehen werden.
(2) Die Ämter der Bundesbesoldungsordnung A sind regelmäßig zu durchlaufen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung V. v. 20. Februar 2013 BGBl. I S. 316 m.W.v. 26. Februar 2013
Frühere Fassungen von § 9 BLV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 26.02.2013 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung vom 20.02.2013 BGBl. I S. 316 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 BLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 44 BLV Wechsel von einem anderen Dienstherrn (vom 20.08.2021)
... Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind die §§ 6 bis 9 und die §§ 18 bis 26 sowie § 43 entsprechend anzuwenden. (2) Auf die ...
§ 56 BLV Folgeänderungen
... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 4 Nr. 7" durch die Angabe „§ 4 Nummer 6" ersetzt. 4. In § 9 Absatz 2 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 4 Nr. 7" durch die Angabe „§ 4 Nummer 6" ersetzt. 4. In § 9 Absatz 2 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. § 9 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 25 ... 4 Nr. 4" durch die Angabe „§ 4 Nummer 3" ersetzt. 3. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" ... Angabe „§ 17 Absatz 6 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 31 Abs. 2 und 3 Satz 1 der ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist" eingefügt. 8. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach der Angabe „§ 33 ...
Anlage 1 BLV (zu § 9 Absatz 1) (vom 20.08.2021)
Zitat in folgenden Normen
Bundesbanklaufbahnverordnung (BBankLV)
V. v. 06.08.2010 BGBl. I S. 1142
§ 2 BBankLV Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
... zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung. § 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt ...
Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV)
Artikel 1 V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2408; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
§ 3 BPolLV Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
... die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Im Übrigen gilt § 9 Absatz 2 der ...
Kriminallaufbahnverordnung (KrimLV)
V. v. 18.09.2009 BGBl. I S. 3042; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.09.2020 BGBl. I S. 1988
§ 3 KrimLV Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
... die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus der Anlage zu dieser Verordnung. § 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
V. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 316
Artikel 1 1. BLVÄndV Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
... vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284) wird wie folgt geändert: 1. Dem § 9 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Für die Dauer einer ... ersetzt. 13. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1) Nr. Laufbahngruppe Zu den ...
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