§ 9 Kriterien der Ernennung
Ernennungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen.
interne Verweise§ 62 BeamtStG Folgeänderungen (vom 12.02.2009) ... Richter entsprechend." 2. In § 12 Abs. 3 wird die Angabe „§ 9 Abs. 8 Satz 4 bis 6" durch die Angabe „§ 9 Abs. 8 Satz 4" ersetzt. ... 12 Abs. 3 wird die Angabe „§ 9 Abs. 8 Satz 4 bis 6" durch die Angabe „§ 9 Abs. 8 Satz 4" ersetzt. 3. § 13 wird wie folgt geändert: a) ... § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Angabe „§ 9 Abs. 8 Satz 4 bis 6" durch die Angabe „§ 9 Abs. 8 Satz 4" und die Angabe ... 2 werden die Angabe „§ 9 Abs. 8 Satz 4 bis 6" durch die Angabe „§ 9 Abs. 8 Satz 4" und die Angabe „§ 9 Abs. 11 Satz 2" durch die Angabe ... 4 bis 6" durch die Angabe „§ 9 Abs. 8 Satz 4" und die Angabe „§ 9 Abs. 11 Satz 2" durch die Angabe „§ 9 Abs. 11" ersetzt. b) In ... 8 Satz 4" und die Angabe „§ 9 Abs. 11 Satz 2" durch die Angabe „§ 9 Abs. 11" ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „und dessen ... oder zu Wehrübungen verzögert wird" gestrichen und die Angabe „§ 9 Abs. 8 Satz 4 bis 6" durch die Angabe „§ 9 Abs. 8 Satz 4" ersetzt. ... gestrichen und die Angabe „§ 9 Abs. 8 Satz 4 bis 6" durch die Angabe „§ 9 Abs. 8 Satz 4" ersetzt. 4. § 16a Abs. 2 wird wie folgt gefasst: ... „(3) Bis zum Inkrafttreten von Vorschriften, die der Vorgabe des § 9 Abs. 8 Satz 4 Rechnung tragen, im jeweiligen Dienstrecht sind § 9 Abs. 8 Satz 4 bis 6 und ...
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