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§ 9 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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§ 9 Technische Vorgaben
(1) 1Vorbehaltlich abweichender Vorgaben in einer aufgrund des § 95 Nummer 2 erlassenen Verordnung müssen die Betreiber von Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt und die Betreiber von Anlagen, die hinter einem Netzanschluss mit mindestens einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes betrieben werden, sicherstellen, dass bei ihren Anlagen und KWK-Anlagen spätestens zusammen mit dem intelligenten Messsystem technische Einrichtungen eingebaut werden, die notwendig sind, damit über ein Smart-Meter-Gateway nach § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes Netzbetreiber oder andere Berechtigte jederzeit entsprechend den Vorgaben in Schutzprofilen und in Technischen Richtlinien nach dem Messstellenbetriebsgesetz
- 1.
- die Ist-Einspeisung abrufen können und
- 2.
- die Einspeiseleistung stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos ferngesteuert regeln können.
(1a) Vorbehaltlich abweichender Vorgaben in einer aufgrund des § 95 Nummer 2 erlassenen Verordnung müssen die Betreiber von Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt und höchstens 25 Kilowatt, die nicht hinter einem Netzanschluss mit mindestens einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes betrieben werden, sicherstellen, dass bei ihren Anlagen spätestens zusammen mit dem intelligenten Messsystem technische Einrichtungen eingebaut werden, die notwendig sind, damit über ein Smart-Meter-Gateway nach § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes Netzbetreiber oder andere Berechtigte jederzeit entsprechend den Vorgaben in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien nach dem Messstellenbetriebsgesetz die Ist-Einspeisung abrufen können.
(1b) 1Ihre Verpflichtungen aus den Absätzen 1 und 1a können die Betreiber auch durch einen Dritten erfüllen lassen. 2Beauftragt der Anlagenbetreiber den Messstellenbetreiber nach § 34 Absatz 2 des Messstellenbetriebsgesetzes mit den erforderlichen Zusatzleistungen, so genügt er abweichend von Absatz 1 Satz 1 und Absatz 1a bereits mit der Auftragserteilung seinen dort genannten Verpflichtungen.
(2) 1Bis zum Einbau von intelligenten Messsystemen und technischen Einrichtungen im Sinne der Absätze 1 und 1a und unbeschadet weiterer Vorgaben im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Betreiber von
- 1.
- Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt sicherstellen, dass ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausgestattet sind, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann, oder
- 2.
- Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt sicherstellen, dass ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausgestattet sind, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann.
(3) 1Mehrere Solaranlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne der Absätze 1, 1a und 2 als eine Anlage, wenn
- 1.
- sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und
- 2.
- sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.
- 1.
- deren installierte Leistung insgesamt bis zu 2 Kilowatt beträgt,
- 2.
- deren Wechselrichterleistung insgesamt bis zu 800 Voltampere beträgt und
- 3.
- die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden.
(4) Regelungen zur Weitverkehrsnetzanbindung von Anlagen in einer nach § 95 Nummer 2a erlassenen Verordnung sind unabhängig von den Vorgaben nach den Absätzen 1 bis 3 anzuwenden und lassen die sich hieraus ergebenden Pflichten unberührt.
(5) Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas müssen sicherstellen, dass bei der Erzeugung des Biogases zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen zur Vermeidung einer Freisetzung von Biogas verwendet werden.
(6) (weggefallen)
(7) (weggefallen)
(8) 1Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, müssen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten. 2Auf Betreiber von Windenergieanlagen auf See ist Satz 1 anzuwenden, wenn sich die Windenergieanlage befindet
- 1.
- im Küstenmeer,
- 2.
- in der Zone 1 der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee wie sie in dem nach § 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bekannt gemachten Flächenentwicklungsplan *) ausgewiesen wird,
- 3.
- in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die in Satz 1 nicht durchführbare Änderung in Artikel 13 Nummer 1 G. v. 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) wurde sinngemäß in Satz 2 konsolidiert.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung G. v. 8. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 151 m.W.v. 16. Mai 2024
Frühere Fassungen von § 9 EEG 2023
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 EEG 2023
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG 2023 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 EEG 2023 Anschluss (vom 16.05.2024)
... die Verlegung der Netzanschlussleitung, 5. die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2 erforderlichen Informationen. Wenn Netzbetreiber Anschlussbegehrenden im Fall ... entstehen, und 4. die Informationen über die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2 notwendige Ausstattung. Netzbetreiber müssen ein Webportal zur ... 5. die Informationen über die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2 notwendige Ausstattung. Das Format und die Inhalte der nach Satz 2 bis 4 ...
§ 10b EEG 2023 Vorgaben zur Direktvermarktung (vom 16.05.2024)
... zweiten auf die Inbetriebnahme der Anlage folgenden Kalendermonats erfüllt werden. § 9 Absatz 3 ist zur Ermittlung der installierten Leistung entsprechend anzuwenden. (2) ... nach § 2 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes erfüllt werden. § 9 Absatz 1b ist entsprechend anzuwenden. Hinsichtlich der Pflicht nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 ... anzuwenden. Hinsichtlich der Pflicht nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b ist auch § 9 Absatz 1 Satz 2 entsprechend anzuwenden. Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems 1. ... wird. Zur Bestimmung der Größe einer Anlage nach Satz 2 ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (3) Die Nutzung der technischen Einrichtungen zur Abrufung der ...
§ 52 EEG 2023 Zahlungen bei Pflichtverstößen (vom 16.05.2024)
... an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, eine Zahlung leisten, wenn sie 1. gegen § 9 Absatz 1, 1a oder 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen § ... wenn sie 1. gegen § 9 Absatz 1, 1a oder 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen § 9 Absatz 8 verstoßen, 4. gegen § ... oder 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen § 9 Absatz 8 verstoßen, 4. gegen § 10b verstoßen, 5. die ...
§ 81 EEG 2023 Clearingstelle (vom 01.01.2023)
... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 3, 6 bis 55b, 70, 71, 80, 100, der Anlagen 1 bis 3 und der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 85 EEG 2023 Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 16.05.2024)
... 1 des Energiewirtschaftsgesetzes treffen 1. zu den technischen Einrichtungen nach § 9 Absatz 1 bis 2 , insbesondere zu den Datenformaten, 2. (aufgehoben) 3. zur Abwicklung von ...
§ 88a EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen (vom 01.01.2023)
... und Veröffentlichungspflichten zu regeln, 14. abweichend von den §§ 8 bis 17 dieses Gesetzes sowie den §§ 13 und 13a des Energiewirtschaftsgesetzes Regelungen ...
§ 95 EEG 2023 Weitere Verordnungsermächtigungen (vom 16.05.2024)
... zeitliche Anwendung abweichend von § 49 zu regeln, 2. im Anwendungsbereich des § 9 zu regeln, ab welchem Schwellenwert die Pflichten des § 9 Absatz 1 oder 1a auch für ... 2. im Anwendungsbereich des § 9 zu regeln, ab welchem Schwellenwert die Pflichten des § 9 Absatz 1 oder 1a auch für Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 Kilowatt ... in § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes vorzusehen, 2a. unbeschadet der §§ 9 , 10b sowie 100 Absatz 3, 3a und 4 Regelungen zur Weitverkehrsnetzanbindung von Anlagen ...
§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 31.10.2024)
... dieses Gesetzes anzuwenden ist, 4. für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas § 9 Absatz 5 dieses Gesetzes anwendbar ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage und ... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1 und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... Leistung von höchstens 7 Kilowatt entfällt ab dem 1. Januar 2023 die Pflicht nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung oder nach einer entsprechenden Bestimmung einer ... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1a und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... (5) Zur Bestimmung der Größe einer Anlage nach den Absätzen 3 bis 4 ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für ... 3 bis 4 ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für Anlagen nach Absatz 1 anstelle von § 9 Absatz 8 des ... (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für Anlagen nach Absatz 1 anstelle von § 9 Absatz 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung anzuwenden, wobei die Pflichten nach § 9 Absatz ... in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung anzuwenden, wobei die Pflichten nach § 9 Absatz 8 nur von Anlagen erfüllt werden müssen, die nach dem 31. Dezember 2005 in Betrieb ... müssen, die nach dem 31. Dezember 2005 in Betrieb genommen worden sind. Dabei ist § 9 Absatz 8 Satz 4 erst ab dem 9. Februar 2024 anzuwenden. (7) § 19 in Verbindung mit § 21 ... gestellt werden, ist § 8 in der am 15. Mai 2024 geltenden Fassung anzuwenden. (23) § 9 Absatz 3 Satz 2 und 3 , § 10a Absatz 2 und 3 und § 24 Absatz 1 Satz 4 und 5 sind nicht anzuwenden auf Anlagen, ...
Zitat in folgenden Normen
Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
§ 4 BNetzABGebV Gebührenbefreiung und -ermäßigung
... der Anlage Abschnitt 11 Nummer 7 vorgesehenen Gebühr werden erhoben, wenn der Antrag nach § 9 Absatz 8 Satz 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Bewilligung der Ausnahme von der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung abgelehnt worden ...
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... der Ausnahme von der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung nach § 9 Absatz 8 Satz 5 EEG 2021 1.883 Abschnitt 12 ...
BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.10.2024)
... bedarfsgesteuerter Nachtkenn- zeichnung § 14 Absatz 2 SeeAnlG § 9 Absatz 8 EEG 808 71 Anordnungen nach erhöhtem ... bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung § 16 Absatz 2 SeeAnlV § 9 Absatz 8 EEG 808 99 Gestattung der Inbetriebnahme ... bedarfsgesteuerter Nachtkenn- zeichnung § 16 Absatz 2 SeeAnlV § 9 Absatz 8 EEG 808 100 Anordnungen nach erhöhtem ... 31.12.2022 geltenden Fassung § 55 Nummer 2 Buchstabe a WindSeeG i. V. m. § 9 Absatz 8 EEG 808 121 Gestattung der Inbetriebnahme be- ... 31.12.2022 geltenden Fassung § 55 Nummer 2 Buchstabe a WindSeeG i. V. m. § 9 Absatz 8 EEG 808 122 Festlegung des Untersuchungsrah- mens ...
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 27 GEEV Zahlungsanspruch (vom 01.10.2021)
... der Marktprämie nach Absatz 1 mit der Maßgabe, dass 1. die §§ 7 bis 17, 79 und 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die §§ 13 und 13a des ...
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
§ 3 KWKG 2023 Anschluss- und Abnahmepflicht (vom 27.07.2021)
... unverzüglich vorrangig physikalisch abnehmen, übertragen und verteilen. Die §§ 9 und 11 Absatz 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung sind auf den ...
§ 6 KWKG 2023 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen (vom 01.01.2023)
... aus KWK-Anlagen verdrängen, 5. die Anlagen *) die Anforderungen nach § 9 Absatz 1, 1a oder 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen, 6. im Fall von neuen KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von ...
§ 10 KWKG 2023 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen (vom 01.01.2024)
... 7a bis 7c, soweit erforderlich, 6. Angaben zur Erfüllung der Anforderungen nach § 9 Absatz 1, 1a oder 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes , 7. einen geeigneten Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen nach § 6 Absatz ...
KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3167; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
§ 27 KWKAusV Völkerrechtliche Vereinbarung (vom 01.01.2023)
... nicht geltend machen darf, 5. die KWK-Anlage a) die Anforderungen nach § 9 Absatz 1, 1a oder 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllt, b) Strom auf der Basis von Abfall, Abwärme, Biomasse oder ...
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Artikel 1 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
§ 29 MsbG Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen (vom 29.12.2023)
... des Gebäudes zu erfolgen. (4) § 21 Absatz 3 sowie § 9 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind zu ...
§ 34 MsbG Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers; Verordnungsermächtigung (vom 29.12.2023)
... gesetzlicher Anforderungen nach Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 3 und 4 Buchstabe a sowie den §§ 9 oder 100 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, 6. die Übermittlung von ...
Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV)
V. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1734; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
§ 1 SDLWindV Anwendungsbereich (vom 01.08.2014)
... Verordnung regelt 1. die technischen und betrieblichen Vorgaben nach § 9 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und 2. die Anforderungen an den ...
§ 4 SDLWindV Anschluss verschiedener Anlagen an einem Netzverknüpfungspunkt (vom 01.08.2014)
... technischen und betrieblichen Vorgaben nach § 9 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gelten als erfüllt, wenn mehrere ...
§ 6 SDLWindV Zertifikate, Sachverständigengutachten und Prototypen (vom 01.01.2017)
... für den Vergütungsanspruch nach § 52 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als erfüllt. Abweichend von Absatz 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 EEGAusbGuEnFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... und 4. die Informationen über die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2a notwendige Ausstattung. Netzbetreiber müssen ein Webportal zur Verfügung ... 5. die Informationen über die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2a notwendige Ausstattung. Das Format und die Inhalte der nach Satz 2 bis 4 ... 5 Satz 3 und 4 sowie Absatz 6 Satz 2 und 3 entsprechend anzuwenden." 5. Nach § 9 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Ab dem Einbau eines intelligenten ...
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... geleisteten Betrages im Rahmen der Endabrechnung vom Netzbetreiber verlangen." 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, eine Zahlung leisten, wenn sie 1. gegen § 9 Absatz 1, 1a oder 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen ... wenn sie 1. gegen § 9 Absatz 1, 1a oder 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen § 9 Absatz 8 verstoßen, 4. gegen ... 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen § 9 Absatz 8 verstoßen, 4. gegen § 10b verstoßen, 5. die ... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1 und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1a und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... (5) Zur Bestimmung der Größe einer Anlage nach den Absätzen 3 und 4 ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für Anlagen ... den Absätzen 3 und 4 ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für Anlagen nach Absatz 1 anstelle von § 9 Absatz 8 des ... (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für Anlagen nach Absatz 1 anstelle von § 9 Absatz 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung anzuwenden, wobei die Pflicht nach § 9 Absatz 8 ... in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung anzuwenden, wobei die Pflicht nach § 9 Absatz 8 nur von Anlagen erfüllt werden muss, die nach dem 31. Dezember 2005 in Betrieb genommen ...
Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 2 EnEDiNG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... gesetzlicher Anforderungen nach Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 3 und 4 Buchstabe a sowie den §§ 9 oder 100 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, 6. die Übermittlung von ...
Artikel 3 EnEDiNG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... zu § 84a wie folgt gefasst: „§ 84a (weggefallen)". 2. § 9 Absatz 1 bis 2a wird durch die folgenden Absätze 1, 1a, 1b und 2 ersetzt: „(1) ... b) Nach Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt: „ § 9 Absatz 1b ist entsprechend anzuwenden. Hinsichtlich der Pflicht nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b ... anzuwenden. Hinsichtlich der Pflicht nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b ist auch § 9 Absatz 1 Satz 2 entsprechend anzuwenden." c) In dem neuen Satz 4 werden die Wörter ...
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 2 KWKStrRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... der EEG-Umlage entfällt oder sich auf null Prozent verringert,". 3. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 wird im Satzteil vor Nummer 1 die Angabe ...
Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 7 EnSiGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort „begrenzen" die Wörter „; diese Regelung ist nicht ...
Artikel 8 EnSiGuaÄndG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Leistung von höchstens 7 Kilowatt entfällt ab dem 1. Januar 2023 die Pflicht nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung oder nach einer entsprechenden Bestimmung einer ...
Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 4 EWPBGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... von Strom aus Biogas müssen für Gärrestlager die technischen Vorgaben nach § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EEG bis einschließlich 30. April 2024 nicht erfüllen. Satz 1 gilt unabhängig vom ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 1 und 2" durch die Wörter „Absatz 1 bis 2" ersetzt. 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden durch die folgenden ... Smart-Meter-Gateway nach § 2 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes erfüllt werden; § 9 Absatz 1b ist entsprechend anzuwenden. Bei Anlagen, die bis zum Ablauf des ersten Kalendermonats nach dieser ... eingespeist wird. Zur Bestimmung der Größe einer Anlage nach Satz 2 ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (3) Die Nutzung der technischen Einrichtungen zur Abrufung ... zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung im Sinn von § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 1 oder Absatz 2 Nummer 1 oder 2 Buchstabe a" durch die Wörter „Einrichtung zur Regelung der Einspeiseleistung im ... a" durch die Wörter „Einrichtung zur Regelung der Einspeiseleistung im Sinn von § 9 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. bb) In Satz 2 werden nach der Angabe „§ 9 Absatz ... Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. bb) In Satz 2 werden nach der Angabe „ § 9 Absatz 2" die Wörter „des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember ... 2020 geltenden Fassung" eingefügt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „ § 9 Absatz 1" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 und 2" ersetzt. c) ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 9 Absatz 1" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1 und 2" ersetzt. c) Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben. 12. § 15 ... Wort „Marktwert" ersetzt. bbb) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1, 1a, 2 oder 5" ersetzt. ... 1 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1, 1a, 2 oder 5" ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: „Im ... ersetzt. d) In Absatz 4 werden die Wörter „ § 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1, 1a, 2 oder 5" ersetzt. ... 4 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1, 1a, 2 oder 5" ersetzt. 89. § 53 wird wie folgt geändert: a) In der ... Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auch die technischen Vorgaben nach den §§ 9 , 10b und 100 Absatz 4 und 4a und stellt fest, ob über Smart-Meter-Gateways 1. der ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 9 Absatz 1 und 2" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 bis 2" ersetzt. bb) ... Nummer 1 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1 und 2" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1 bis 2" ersetzt. bb) In Nummer 6 werden die Wörter „§ 37 Absatz 1 ... Die Nummern 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „2. im Anwendungsbereich des § 9 zu regeln, ab welchem Schwellenwert die Pflichten des § 9 Absatz 1 oder 1a auch für ... im Anwendungsbereich des § 9 zu regeln, ab welchem Schwellenwert die Pflichten des § 9 Absatz 1 oder 1a auch für Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 Kilowatt ... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1 und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1a und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... (4b) Zur Bestimmung der Größe einer Anlage nach den Absätzen 4 und 4a ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (5) § 19 in Verbindung mit § 21 Absatz 1 Nummer 3, ...
Artikel 17 EEG2021-EG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von mehr als 1 Kilowatt handelt, die Anforderungen nach § 9 Absatz 1, 1a oder 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen, und". 5. § 7 wird wie folgt geändert: a) ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 1 EEGuEnWRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... erfüllen" ersetzt. bbb) In Nummer 4 werden die Wörter „ § 9 Absatz 1 bis 2a" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 bis 2" ersetzt. cc) ... Nummer 4 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1 bis 2a" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1 bis 2" ersetzt. cc) Satz 4 wird wie folgt geändert: aaa) In ... eingefügt. bbb) In Nummer 5 werden die Wörter „ § 9 Absatz 1 bis 2a" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 bis 2" ersetzt. dd) ... Nummer 5 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1 bis 2a" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1 bis 2" ersetzt. dd) Satz 6 wird durch folgende Sätze ersetzt: ... ist. Des Weiteren ist Absatz 6 Satz 4 entsprechend anzuwenden." 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ... Kilowatt" ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: „ § 9 Absatz 3 ist zur Ermittlung der installierten Leistung entsprechend anzuwenden." b) ... § 95 Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt: „2a. unbeschadet der §§ 9 , 10b sowie 100 Absatz 3, 3a und 4 Regelungen zur Weitverkehrsnetzanbindung von Anlagen ... Gesetzes anzuwenden ist, 4. für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas § 9 Absatz 5 dieses Gesetzes anwendbar ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage und ... werden, ist § 8 in der am 15. Mai 2024 geltenden Fassung anzuwenden. (23) § 9 Absatz 3 Satz 2 und 3 , § 10a Absatz 2 und 3 und § 24 Absatz 1 Satz 4 und 5 sind nicht anzuwenden auf Anlagen, ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien
G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
Artikel 1 EEGHäVG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 9 Absatz 8 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 wird die Angabe „2024" durch die ... ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: „Dabei ist § 9 Absatz 8 Satz 4 erst ab dem 9. Februar 2024 anzuwenden." b) In Absatz 9 Satz 2 werden die ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 EEGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... in entsprechender Anwendung von Nummer 31,". 3. Dem § 9 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Betreiber von Windenergieanlagen an ... Nummer 1 folgende Nummer 1a eingefügt: „1a. solange Anlagenbetreiber gegen § 9 Absatz 8 verstoßen,". 18. Dem § 55 Absatz 1 wird folgender Satz ... geändert: a) Folgende Nummer 1a wird eingefügt: „1a. zu § 9 Absatz 8 , insbesondere zur Verlängerung der Umsetzungsfrist in § 9 Absatz 8, wenn nicht innerhalb ... „1a. zu § 9 Absatz 8, insbesondere zur Verlängerung der Umsetzungsfrist in § 9 Absatz 8 , wenn nicht innerhalb der Frist nach § 9 Absatz 8 Satz 3 technische Einrichtungen nach § ... Verlängerung der Umsetzungsfrist in § 9 Absatz 8, wenn nicht innerhalb der Frist nach § 9 Absatz 8 Satz 3 technische Einrichtungen nach § 9 Absatz 8 in einem ausreichenden Umfang am Markt angeboten ... 8, wenn nicht innerhalb der Frist nach § 9 Absatz 8 Satz 3 technische Einrichtungen nach § 9 Absatz 8 in einem ausreichenden Umfang am Markt angeboten werden,". ... in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung anzuwenden ist, 13. § 9 Absatz 7 und 8 und § 52 Absatz 2 Nummer 1a in der am 21. Dezember 2018 geltenden Fassung anzuwenden ...
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 22.07.2014 BGBl. I S. 1218
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 5 EnLABG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 01.01.2021)
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 11 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen
V. v. 20.01.2020 BGBl. I S. 106
Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Zitate in aufgehobenen Titeln
Anlagenregisterverordnung (AnlRegV)
V. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1320; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842
§ 3 AnlRegV Registrierung von Anlagen (vom 01.01.2017)
EEG- und Ausschreibungsgebührenverordnung (EEGAusGebV)
Artikel 2 V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108, 120; aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
§ 1 EEGAusGebV Gebühren und Auslagen (vom 30.01.2020)
§ 2 EEGAusGebV Ermäßigung der Gebühr (vom 30.01.2020)
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
G. v. 19.03.2002 BGBl. I S. 1092; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498
§ 4 KWKG Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht (vom 01.08.2014)
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