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§ 9 - Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Artikel 1 G. v. 13.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 309
Geltung ab 18.11.2023; FNA: 754-35 Energieversorgung
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Geltung ab 18.11.2023; FNA: 754-35 Energieversorgung
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§ 9 Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen
§ 9 wird in 3 Vorschriften zitiert
1Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, spätestens binnen drei Jahren konkrete, durchführbare Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen in den
- 1.
- Energie- oder Umweltmanagementsystemen nach § 8 Absatz 1,
- 2.
- Energie- oder Umweltmanagementsystemen nach § 8 Absatz 3 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1483), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, und
- 3.
- Energieaudits nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen.
- (1)
- Die Norm ist bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen und bei der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.
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Zitierungen von § 9 EnEfG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 EnEfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnEfG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 EnEfG Stichprobenkontrolle hinsichtlich der Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und der Umsetzungspläne von Energieeinsparmaßnahmen
... nach § 8 Absatz 1 und die Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach § 9 Absatz 1 durch Stichproben bei den Unternehmen zu kontrollieren. Das Bundesamt für ...
§ 19 EnEfG Bußgeldvorschriften
... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einrichtet, 2. entgegen § 9 Absatz 1 Satz 1 einen Umsetzungsplan nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig veröffentlicht, 3. entgegen § 9 Absatz 2 Satz 1 einen Umsetzungsplan nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Anlage 2 EnEfG (zu § 10 Satz 2) Erklärung für eingerichtete Energie- oder Umweltmanagementsysteme
... pro Jahr und in Euro pro Jahr sowie zur wirtschaftlichen Durchführbarkeit nach § 9 Absatz 1 , 8. Angaben bei identifizierten Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und ... die jährlichen Betriebskosten (intern und extern) und 10. Nachweis über nach § 9 Absatz 1 erstellte ...
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