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§ 9 - Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV)

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Fruchtsaft-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 1982 (BGBl. I S. 193), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 8 der Verordnung vom 14. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2053), sowie die Verordnung über Fruchtnektar und Fruchtsirup in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 1982 (BGBl. I S. 198), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 9 der Verordnung vom 14. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2053), außer Kraft.





 

Frühere Fassungen von § 9 FrSaftErfrischGetrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.04.2023Artikel 3 Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel
vom 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
aktuell vorher 29.05.2020Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
vom 18.05.2020 BGBl. I S. 1075
aktuell vorher 01.06.2012Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
vom 21.05.2012 BGBl. I S. 1201
aktuellvor 01.06.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 FrSaftErfrischGetrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 FrSaftErfrischGetrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FrSaftErfrischGetrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel
V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Artikel 3 LMBVVEV Änderung der Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung
... Absatz 4 werden die Wörter „Absatz 6 Satz 1, § 6 Absatz 1, § 8 Absatz 1 oder § 9 Satz 1" durch die Wörter „Absatz 6 Satz 1 oder § 6 Absatz 1" ersetzt. ... 6 Absatz 1" ersetzt. 8. § 12 wird aufgehoben. 9. § 13 wird § 9 und in ihm werden die Absatzbezeichnungen „(1)" und „(2)" gestrichen. ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
V. v. 18.05.2020 BGBl. I S. 1075
Artikel 1 4. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV
... der Vorräte in den Verkehr gebracht werden." 9. Der bisherige § 11 wird § 13 . 10. In Anlage 1 werden die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.05.2012 BGBl. I S. 1201
Artikel 1 2. FrSaftVuaÄndV Änderung der Fruchtsaftverordnung
... werden." 12. Die bisherigen §§ 7 und 8 werden die §§ 10 und 11. 13. Die Bezeichnung der Anlage 1 wird folgt gefasst: „Anlage 1 (zu ...