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§ 9 - IOP-Governance-Verordnung (GIGV)
§ 9 Standardisiertes Kommentierungs- und Stellungnahmeverfahren
§ 9 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Das Kompetenzzentrum richtet ein standardisiertes Kommentierungs- und Stellungnahmeverfahren für die Verfahren ein, die der Entwicklung, Empfehlung und Festlegung von Spezifikationen nach dieser Verordnung zugrunde liegen.
(2) Das Kompetenzzentrum legt in seiner Geschäfts- und Verfahrensordnung nach § 18 Rahmenbedingungen fest, die eine einheitliche und nutzerzentrierte Kommentierung erlauben, unabhängig von der spezifizierenden Stelle.
Zitierungen von § 9 GIGV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 GIGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GIGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 GIGV Empfehlungen für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen
... das Kompetenzzentrum im Vorfeld der Empfehlung ein Kommentierungs- und Stellungnahmeverfahren nach § 9 durch. (3) Das Kompetenzzentrum veröffentlicht die Stellungnahmen und Empfehlungen ...
§ 18 GIGV Geschäfts- und Verfahrensordnung
... und dauerhafter Betrieb eines standardisierten Kommentierungs- und Stellungnahmeverfahrens nach § 9 , das eine einheitliche und nutzerzentrierte Kommentierung unabhängig von der jeweils ...
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