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§ 9 - Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung (GiMedAusbV)
§ 9 Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen" und
- 2.
- „3D-Modelle und Medienprodukte erstellen".
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/9_GiMedAusbV.htm