§ 9 - Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)

Artikel 1 G. v. 16.05.2008 BGBl. I S. 842 (Nr. 19); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 170
Geltung ab 01.06.2008; FNA: 2160-3 Jugendförderung
| |

§ 9 (aufgehoben)


§ 9 hat 4 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Freiwilligen-Teilzeitgesetz G. v. 23. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 170 m.W.v. 1. Januar 2025

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 9 JFDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 2 Freiwilligen-Teilzeitgesetz
vom 23.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 170
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 47 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
aktuell vorher 11.05.2019Artikel 2 Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres
vom 06.05.2019 BGBl. I S. 644
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 30 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuellvor 01.04.2012Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 9 JFDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 JFDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JFDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Freiwilligen-Teilzeitgesetz
G. v. 23.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 170
Artikel 2 FDTzErwG Weitere Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
... Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 9 wird aufgehoben. 2. § 12 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die ...

Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 644
Artikel 2 TzFDG Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
... 5, 6 und 7" ersetzt. b) Satz 2 wird aufgehoben. 7. In § 9 Nummer 12 wird die Angabe „§ 5 Abs. 2 Satz 3" durch die Wörter „§ 6 Absatz ...

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 47 SozERG Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (vom 01.10.2021)
... 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 9 Nummer 8 wird wie folgt gefasst: „8. § 87 Absatz 4 Nummer 2 des Vierzehnten Buches ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 30 EinglVerbG Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
... § 9 Nummer 5 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) wird die Angabe ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed