§ 9 - Gesetz zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG)

G. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 301
Geltung ab 15.12.2024; FNA: 2129-72 Umweltschutz
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§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 9 ändert mWv. 15. Dezember 2024 SchlärmschG

1Dieses Gesetz tritt am 15. Dezember 2024 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Schienenlärmschutzgesetz vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2804), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1730) geändert worden ist, außer Kraft.



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