Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 9c - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
|

§ 9c (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 9c EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 Steuervereinfachungsgesetz 2011
vom 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Familienleistungsgesetz (FamLeistG)
vom 22.12.2008 BGBl. I S. 2955
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9c EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9c EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 1 BürgEntlG-KV Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag Für Sonderausgaben nach den §§ 9c und 10 Absatz 1 Nummer 1, 1a, 4, 7 und 9 und nach § 10b wird ein Pauschbetrag von 36 Euro ... im Sinne des § 49 Absatz 1 Nummer 4 beziehen, § 9 Absatz 5 Satz 1, soweit er § 9c Absatz 1 und 3 für anwendbar erklärt, § 10 Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie § 10c ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 JStG 2010 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... berücksichtigt worden sind; für Aufwendungen, die dem Grunde nach unter § 9c fallen, ist eine Inanspruchnahme ebenfalls ausgeschlossen." 24. Dem § 36 wird ...

Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 1 StVereinfG 2011 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... zu „Abschnitt II Unterabschnitt 4b. Kinderbetreuungskosten" sowie zu „§ 9c Kinderbetreuungskosten" werden gestrichen. b) Die Angabe zu § 26a wird wie ... b) In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „sowie § 9c Absatz 1 und 3 gelten" durch das Wort „gilt" ersetzt. 5. § 9a wird ... In Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a werden die Wörter „daneben sind Aufwendungen nach § 9c Absatz 1 und 3 gesondert abzuziehen;" gestrichen. 6. Abschnitt II Unterabschnitt ... gestrichen. 6. Abschnitt II Unterabschnitt 4b wird aufgehoben. 7. § 9c wird aufgehoben. 8. § 10 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz ... 9. In § 10c Satz 1 werden die Wörter „den §§ 9c und 10 Absatz 1 Nummer 1, 1a, 4, 7 und 9" durch die Wörter „§ 10 Absatz 1 ... 7 und 9" ersetzt. 10. In § 12 werden die Wörter „den §§ 9c , 10 Absatz 1 Nummer 1, 2 bis 4, 7 und 9" durch die Wörter „§ 10 Absatz 1 ... angeordnet wurde." 24. In § 35a Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 9c " durch die Wörter „§ 10 Absatz 1 Nummer 5" ersetzt. 25. ... b) In Satz 4 werden die Wörter „des § 9c Absatz 2 und 3," gestrichen und die Wörter „§ 10 Absatz 1 Nummer 1, 1a, 1b, ... folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „des § 9c Absatz 2 und 3 und des § 10 Absatz 1 Nummer 1, 1a, 1b, 4, 7 und 9" durch die Wörter ... 7 und 9" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „des § 9c Absatz 2 und 3 und" gestrichen und die Wörter „§ 10 Absatz 1 Nummer 1, 1a, ... 7 und 9" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „des § 9c Absatz 2 und 3 und" gestrichen und die Wörter „§ 10 Absatz 1 Nummer 1, 1a, ... b) In Satz 4 werden die Wörter „§ 9 Absatz 5 Satz 1, soweit er § 9c Absatz 1 und 3 für anwendbar erklärt," gestrichen.  ...