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Anhang 4 - Achte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (8. BBhVÄndV k.a.Abk.)
Anhang 4 zu Artikel 1 Nummer 57
Anlage 14a (zu § 41a Absatz 4) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko
Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko setzen sich aus den Aufwendungen für
Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko setzen sich aus den Aufwendungen für
- 1.
- Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung,
- 2.
- Tumorgewebsdiagnostik,
- 3.
- genetische Analyse (Untersuchung auf Keimbahnmutation)
- 1.
- Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung
Unter der Voraussetzung, dass die revidierten Bethesda-Kriterien in der Familie der ratsuchenden Person erfüllt sind, sind die Aufwendungen für die erstmalige Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung einschließlich Erhebung des Familienbefundes und Organisation der diagnostischen Abklärung einmalig in Höhe von 600 Euro beihilfefähig. Aufwendungen für jede weitere Beratung einer Person, in deren Familie bereits das Lynch-Syndrom bekannt ist, sind in Höhe von 300 Euro beihilfefähig. - 2.
- Tumorgewebsdiagnostik
Aufwendungen für die immunhistochemische Untersuchung am Tumorgewebe hinsichtlich der Expression der Mismatch-Reparatur-Gene MLH1, MSH2, MSH6 und PMS sowie gegebenenfalls die Mikrosatellitenanalyse und Testung auf somatische Mutationen im Tumorgewebe sind in Höhe von 500 Euro beihilfefähig. Ist die Analyse des Tumorgewebes negativ und das Ergebnis eindeutig, sind Aufwendungen für weitere Untersuchungen auf eine Mutation nicht beihilfefähig. - 3.
- Genetische Analyse (Untersuchung auf Keimbahnmutation)
Aufwendungen für eine genetische Analyse bei einem Indexfall sind in Höhe von 3.500 Euro beihilfefähig, wenn die Einschlusskriterien und möglichst eine abgeschlossene Tumorgewebsdiagnostik, die auf das Vorliegen einer MMR-Mutation hinweist, vorliegen. Aufwendungen für die prädiktive oder diagnostische Testung weiterer Personen auf eine in der Familie bekannte Genmutation sind in Höhe von 350 Euro beihilfefähig. - 4.
- Kliniken des Deutschen HNPCC-Konsortiums
- a)
- Bochum
Ruhr-Universität Bochum
Knappschaftskrankenhaus, Medizinische Universitätsklinik - b)
- Bonn
Institut für Humangenetik, Biomedizinisches Zentrum - c)
- Dresden
Abteilung Chirurgische Forschung, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus - d)
- Düsseldorf
Institut für Humangenetik und Anthropologie, Universitätsklinikum Düsseldorf - e)
- Hannover
Medizinische Hochschule - f)
- Heidelberg
Abteilung für Angewandte Tumorbiologie, Pathologisches Institut des Universitätsklinikums Heidelberg - g)
- Köln
Universitätsklinikum Köln - h)
- Leipzig
Universität Leipzig - i)
- Lübeck
Klinik für Chirurgie, Universität zu Lübeck und Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck - j)
- München
Medizinische Klinik, Ludwig-Maximilians-Universität
Medizinisch-Genetisches Zentrum - k)
- Münster
Universitätsklinikum Münster - l)
- Tübingen
Universität Tübingen - m)
- Ulm
Universitätsklinikum Ulm - n)
- Wuppertal
HELIOS Universitätsklinikum Wuppertal
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