Anhang IX - Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)

Artikel 1 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398, 2032 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Geltung ab 07.10.2018; FNA: 9502-22 Schiffssicherheit
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Anhang IX (zu § 32 Satz 2, § 33 Absatz 2 Satz 1, § 34 Absatz 2 und Anhang II § 7.01 Nummer 4) Für die Beförderung von mehr als 12 bis zu höchstens 35 Fahrgästen durch Fahrgastboote zugelassene Fahrtgebiete


Anhang IX hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

(BGBl. 2018 I S. 1552 - 1553)


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 5. Januar 2022 BGBl. I S. 2 m.W.v. 18. Januar 2022

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Frühere Fassungen von Anhang IX BinSchUO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.01.2022Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 05.01.2022 BGBl. I S. 2

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anhang IX BinSchUO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang IX BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchUO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 BinSchUO Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge (vom 07.12.2021)
... 35 Personen zugelassen ist, darf es bis zum Ablauf des 6. Oktober 2023 in den Fahrtgebieten nach Anhang IX eine entsprechende Anzahl von Fahrgästen befördern. (3) Das Bootszeugnis ist ...
Anhang II BinSchUO (zu § 1 Absatz 2 Nummer 1, § 6 Absatz 8 und § 31 Satz 1) Nationale Sonderbestimmungen (vom 18.01.2022)
... von höchstens 12 Fahrgästen beschränkt. 4. Für die Wasserstraßen nach Anhang IX ist die Zulassung von Fahrgastbooten auf eine Länge des Schiffskörpers von weniger als ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Artikel 1 1. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
...  (siehe BGBl. 2022 I S. 9) 17. Der Anhang VIII wird aufgehoben. 18. Anhang IX wird wie folgt geändert: (siehe BGBl. 2022 I S. 9 ...


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