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Anlage 11 - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Geltung ab 18.12.2010; FNA: 9231-1-19 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 18.12.2010; FNA: 9231-1-19 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 11 (zu § 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
Ausstellungsstaat | Klasse(n) | theoretische Prüfung | praktische Prüfung |
Albanien 19) | A1 20), A2, A, B 21), BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE | nein | nein |
Albanien 19) | AM | nein | ja |
Andorra | alle | nein | nein |
Bosnien und Herzegowina | A1, A, B | nein | nein |
Französisch-Polynesien | alle | nein | nein |
Gibraltar 22) | alle | nein | nein |
Guernsey | alle | nein | nein |
Insel Man | alle | nein | nein |
Israel | B | nein | nein |
Japan | alle | nein | nein |
Jersey | alle | nein | nein |
Kosovo 23) | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE 24) | nein | nein |
Moldau | A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE | nein | ja |
Republik Nordmazedonien | alle | nein | nein |
Monaco | alle | nein | nein |
Namibia 16) | A1, A, B, BE, C1 17), C1E, C 17), CE | nein | nein |
Neukaledonien | alle | nein | nein |
Neuseeland | 1, 6 10) | nein | nein |
Republik Korea | 1, 2 1) | nein | nein |
San Marino | alle | nein | nein |
Schweiz | alle | nein | nein |
Serbien | alle18) | nein | nein |
Singapur | alle | nein | nein |
Südafrika | alle | nein | nein |
Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan2) erteilt wurden | B/BE1) | nein | nein |
Vereinigtes Königreich 22) | alle | nein | nein |
Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien 11): | |||
- Australian Capital Territory | C 12), R 12) | nein 7) | nein |
- New South Wales | C, R | nein 7) | nein |
- Northern Territory | C 12), R 12) | nein 7) | nein |
- Queensland | C 13), R 13) | nein 7) | nein |
- South Australia | C 13), R 13) | nein | nein |
- Tasmania | C 13), R 13) | nein | nein |
- Victoria | C 14), CAR, R 14) | nein | nein |
- Western Australia | C 12), R | nein 7) | nein |
Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundes- staaten und US-amerikanischen Außengebiete 1): | |||
- Alabama | D | nein | nein |
- Arizona | G, D, 2 | nein | nein |
- Arkansas | D | nein | nein |
- Colorado | C, R | nein | nein |
- Connecticut | D, 1, 2 | ja | nein |
- Delaware | D | nein | nein |
- District of Columbia | D | ja | nein |
- Florida | E | ja | nein |
- Idaho | D | nein | nein |
- Illinois | D | nein | nein |
- Indiana | Operator License, Chauffeur License 3), Public Passenger Chauffeur License 3), Commercial Driver License, Probationary Operator's License | ja 7) | nein |
- Iowa | C (Noncommercial Operator's License) 4), A (Commercial Driver's License) 3), B (Commercial Driver's License) 3), C (Commercial Driver's License) 3), D (Noncommercial Chauffeur Driver's License mit Endorsement 1, 2 oder 3) 3), Intermediate Driver's License | nein | nein |
- Kansas | C | nein | nein |
- Kentucky | D | nein | nein |
- Louisiana | E | nein | nein |
- Maryland | C (Full License und Provisional License) | nein | nein |
- Massachusetts | D | nein | nein |
- Michigan | Operator | nein | nein |
- Minnesota | D | ja 7) | nein |
- Mississippi | operator, R | ja | nein |
- Missouri | F | ja | nein |
- Nebraska | O | ja | nein |
- New Mexico | D | nein | nein |
- North Carolina | C | ja | nein |
- Ohio | D | nein | nein |
- Oklahoma | D | nein | nein |
- Oregon | C 7) | ja | nein |
- Pennsylvania | C | nein | nein |
- Puerto Rico | 3 | nein | nein |
- South Carolina | D | nein | nein |
- South Dakota | 1 und 2 | nein | nein |
- Tennessee | D | ja | nein |
- Texas | C 15), A 3), B 3) | nein 7) | nein |
- Utah | D | nein | nein |
- Virginia | D, M 5), A 3), B 3), C 3) | nein | nein |
- Washington State | Driver License 8) Intermediate Driver License 9) | nein | nein |
- West Virginia | E | nein | nein |
- Wisconsin | D | nein | nein |
- Wyoming | C | nein | nein |
Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen 1): | |||
- Alberta | 5 | nein | nein |
- British Columbia | 5, 6, 7 (Novice Driver's Licence) 7)10) | nein | nein |
- Manitoba | 5 6), 4 Stage F 3), 3 Stage F 3), 2 Stage F 3), 1 Stage F3) | nein | nein |
- New Brunswick | 5, 7 Stufe 2 | nein | nein |
- Newfoundland | 5 | nein | nein |
- Northwest Territories | 5 | nein | nein |
- Nova Scotia | 5 | nein | nein |
- Ontario | G | nein | nein |
- Prince Edward Island | 5 | nein | nein |
- Québec | 5 | nein | nein |
- Saskatchewan | 1 und 5 | nein | nein |
- Yukon | 5 | nein | nein |
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- 1)
- Amtliche Anmerkung: Soweit in der Spalte „Klasse(n)" nicht „alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.
- 2)
- Amtliche Anmerkung: Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan.
- 3)
- Amtliche Anmerkung: Beinhaltet Pkw-Klasse.
- 4)
- Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse C mit Beschränkung mit der Schlüsselnummer 2 versehen ist, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).
- 5)
- Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein).
- 6)
- Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen eine Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).
- 7)
- Amtliche Anmerkung: Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.
- 8)
- Amtliche Anmerkung: Sofern die „Driver License" keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis.
- 9)
- Amtliche Anmerkung: Nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer „Instruction Permit".
- 10)
- Amtliche Anmerkung: Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A2, sofern der Inhaber das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A erteilt.
- 11)
- Amtliche Anmerkung: Die australische Klasse C und CAR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A.
- 12)
- Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence". Kein Umtausch einer „Learner Licence".
- 13)
- Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence P2". Kein Umtausch einer „Learner Permit" bzw. „Learner Licence".
- 14)
- Amtliche Anmerkung: Auch „Probationary Licence P2". Kein Umtausch einer „Learner Permit".
- 15)
- Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional License". Kein Umtausch einer „Instruction Permit".
- 16)
- Amtliche Anmerkung: Voraussetzung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre vor Antragstellung liegt.
- 17)
- Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16.000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7.500 kg berechtigt.
- 18)
- Keine Fahrerlaubnisse auf Probe.
- 19)
- Amtliche Anmerkungen: Nur Führerscheine, die ab 24. Januar 2017 ausgestellt wurden. Für Inhaber albanischer Führerscheine, die vor dem 24. Januar 2017 ausgestellt wurden und deren Inhabern aufgrund ihres ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 24. Januar 2017 kein albanischer Führerschein ausgestellt werden konnte, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der zuständigen albanischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuholen.
- 20)
- Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklasse A1 aus Albanien berechtigt auch zum Führen von Landmaschinen und Komplexen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse in die Klasse T kann jedoch nicht erfolgen.
- 21)
- Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklasse B aus Albanien berechtigt auch zum Führen von Landmaschinen und Technologischen Maschinen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse in die Klasse T kann jedoch nicht erfolgen.
- 22)
- Amtliche Anmerkung: Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann bei der Ausstellung des Führerscheins vom Antragsteller verlangen, sich einem Sehtest zu unterziehen.
- 23)
- Amtliche Anmerkungen: Nur Führerscheine, die ab 1. März 2018 ausgestellt wurden. Für Inhaber kosovarischer Führerscheine, die vor dem 1. März 2018 ausgestellt wurden und deren Inhabern aufgrund ihres ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1. März 2018 kein kosovarischer Führerschein ausgestellt werden konnte, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der zuständigen kosovarischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuholen.
- 24)
- Amtliche Anmerkung: Alle von der Republik Kosovo erteilten Fahrerlaubnisklassen berechtigen auch zum Führen von Kleintraktoren, Arbeitsfahrzeugen und -maschinen und Traktoren mit Anhänger. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse in die Klasse T kann nicht jedoch erfolgen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 18. März 2022 BGBl. I S. 498 m.W.v. 1. Juni 2022
Frühere Fassungen von Anlage 11 FeV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 11 FeV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 11 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FeV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 28 FeV Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 24.08.2017)
... 7. deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist, oder deren Fahrerlaubnis aufgrund ...
§ 31 FeV Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 01.04.2021)
... Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat und in einer in der Anlage 11 aufgeführten Klasse erteilt worden ist ... Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat und in einer in der Anlage 11 aufgeführten Klasse erteilt worden ist und die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland ... Sehtest, 3. § 15 über die Befähigungsprüfung nach Maßgabe der Anlage 11 , 4. § 19 über die Schulung in Erster Hilfe, 5. die Vorschriften ... ist entsprechend anzuwenden. Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat, aber in einer in Anlage 11 nicht aufgeführten Klasse erteilt worden ... Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat, aber in einer in Anlage 11 nicht aufgeführten Klasse erteilt worden ist und die zum Führen von Kraftfahrzeugen im ... nicht mehr besitzt. (2) Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem nicht in Anlage 11 aufgeführten Staat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 und 2 die Erteilung einer ...
§ 48 FeV Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (vom 01.06.2022)
... er eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat seit mindestens zwei Jahren - bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf ...
Zitat in folgenden Normen
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 25
Anlage GebOSt (zu § 1) (vom 31.01.2024)
... des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie aus einem in Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staat, sofern keine Prüfung verlangt wird ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 1 8. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist, oder deren Fahrerlaubnis aufgrund ...
Artikel 2 8. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11 ) 39 71 Duplikat des Führerscheins Nummer ... ... die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, verwendet werden." 15. Anlage 11 wird wie folgt geändert: a) Die Fußnote 10 wird wie folgt gefasst: ...
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 218
Artikel 1 13. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt. 18. In Anlage 11 wird nach der Zeile „Jersey" folgende Zeile eingefügt: ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Artikel 1 11. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 11b" durch die Angabe „§ 76 Nummer 11c" ersetzt. 28. In Anlage 11 wird die Zeile „Namibia" wie folgt gefasst: ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2279
Artikel 1 5. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... „Kategorie B" durch die Angabe „Klasse D" ersetzt. 22. Anlage 11 wird wie folgt geändert: a) Nach der Zeile „Monaco" wird folgende ...
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Artikel 1 15. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... durch die Angabe „19. Juli 2022" ersetzt. 13. Anlage 11 wird wie folgt geändert: a) Vor der Zeile „Andorra" werden folgende ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 1 7. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... einer Erlaubnis eines Drittstaates zum Führen eines Kraftfahrzeuges, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist, oder die auf Grund eines ... wird das Wort „einer" durch das Wort „eines" ersetzt. 22. Anlage 11 wird wie folgt geändert: a) Die Zeile „Neuseeland" wird wie folgt ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 1 10. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... des § 76 Nummer 11a erteilt worden sind, verwendet werden." 38. Anlage 11 wird wie folgt geändert: a) Die achte Zeile mit „Kroatien" in der ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1674
Artikel 1 2. FeVÄndV
... des § 76 Nummer 11b erteilt worden sind, verwendet werden." 24. In Anlage 11 wird nach der Zeile „Andorra" folgende Zeile eingefügt: ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 12. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 76 Nummer 11b" durch die Angabe „§ 76 Nummer 11c" ersetzt. 18. In Anlage 11 wird die Tabelle wie folgt geändert: a) Nach der Zeile „Schweiz" wird ...
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