Tools:
Update via:
Anlage 18 - Europawahlordnung (EuWO)
neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
|
Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
|
Anlage 18 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3)
siehe BGBl. I 2003 S. 2604
Text in der Fassung des Artikels 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung V. v. 2. Mai 2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145 m.W.v. 15. Mai 2023
Anzeige
Frühere Fassungen von Anlage 18 EuWO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 15.05.2023 | Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 18 EuWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 18 EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 32 EuWO Inhalt und Form der Wahlvorschläge (vom 19.08.2023)
... Versicherung an Eides Statt; die Niederschrift soll nach den Mustern der Anlagen 17 und 18 gefertigt, die Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 19 abgegeben werden, ...
§ 81 EuWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 25.05.2018)
... über die Aufstellung der Bewerber für die gemeinsame Liste für alle Länder ( Anlage 18 ), 8. die Vordrucke für die Versicherung an Eides statt zur Bewerberaufstellung ... der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 2A bis 2C, 5, 6A, 7, 8, 12 bis 16B, 17 bis 21, 23 bis 25 und 27 bis 30 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Artikel 1 7. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung (vom 15.05.2023)
... „Familiennamen und Vornamen von mindestens zwei Teilnehmern" ersetzt. 32. In Anlage 18 (zu § 32 Absatz 4 Nummer 3) wird im letzten Satz „Die Versammlung beauftragte ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_18_EuWO.htm