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Anlage 19 - Europawahlordnung (EuWO)

neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
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Anlage 19 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3) Versicherung an Eides statt



siehe BGBl. I 2003 S. 2607





 

Frühere Fassungen von Anlage 19 EuWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.05.2023Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119
aktuell vorher 24.12.2013Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
aktuell vorher 11.12.2008Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
aktuellvor 11.12.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 19 EuWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 19 EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32 EuWO Inhalt und Form der Wahlvorschläge (vom 19.08.2023)
... den Mustern der Anlagen 17 und 18 gefertigt, die Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 19 abgegeben werden, 4. die nach Absatz 3 erbrachten Unterschriften nebst Bescheinigungen ...
§ 81 EuWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 25.05.2018)
...  8. die Vordrucke für die Versicherung an Eides statt zur Bewerberaufstellung ( Anlage 19 ) und 9. die Stimmzettel (Anlage 22). (2a) Der Landeswahlleiter kann zur ... 8. die Vordrucke für die Versicherung an Eides statt zur Bewerberaufstellung ( Anlage 19 ) und 9. die Vordrucke für eine Erklärung über den Ausschluß von ... der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 2A bis 2C, 5, 6A, 7, 8, 12 bis 16B, 17 bis 21, 23 bis 25 und 27 bis 30 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 5. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... ersetzt. 53. Die Anlage 16C (zu § 78a) wird aufgehoben. 54. Die Anlage 19 (zu § 32 Absatz 4 Nummer 3) wird wie folgt geändert: a) Nach den ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Artikel 1 7. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung (vom 15.05.2023)
... „Familiennamen und Vornamen von mindestens zwei Teilnehmern" ersetzt. 33. In Anlage 19 (zu § 32 Absatz 4 Nummer 3) werden rechts unten die Wörter „Die von der ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 2 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen." 36. In Anlage 19 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3) Fußnote 2 wird das Wort „vorsätzlich" ...