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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.04.2024 aufgehoben
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Anlage 1 - Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)
V. v. 15.05.2017 BGBl. I S. 1195 (Nr. 28); aufgehoben durch § 54 V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 131
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 2129-8-37 Umweltschutz
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Geltung ab 01.01.2018; FNA: 2129-8-37 Umweltschutz
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Anlage 1 (zu § 3) Treibhausgasemissionen strombasierter Kraftstoffe
Anlage 1 wird in 6 Vorschriften zitiert
Die Treibhausgasemissionen sind:
Kraftstoff | Rohstoffquelle und Verfahren | Spezifische Treibhausgasemissionen (in kg CO2Äq pro GJ) | |
a) | Komprimiertes syntheti- sches Methan | Sabatier-Prozess mit Wasserstoff aus der durch nicht-biogene erneuer- bare Energien gespeisten Elektrolyse | 3,3 |
b) | Komprimierter Wasser- stoff in einer Brennstoff- zelle | Vollständig durch nicht- biogene erneuerbare Energien gespeisten Elektrolyse | 9,1 |
c) | Komprimierter Wasser- stoff in einer Brennstoff- zelle | Vollständig durch aus Kohle gewonnenem Strom gespeiste Elektro- lyse | 234,4 |
d) | Komprimierter Wasser- stoff in einer Brennstoff- zelle | Vollständig durch aus Kohle gewonnenem Strom gespeiste Elektro- lyse, sofern bei der Ge- winnung der Kohle das CO2 aus Prozessemissio- nen abgeschieden und gespeichert worden ist | 52,7 |
Zitierungen von Anlage 1 37. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 37. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
37. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 37. BImSchV Begriffsbestimmungen
... Hersteller ist der Betreiber der Anlage zur Herstellung von Kraftstoffen nach Anlage 1 . (2) Erneuerbare Energien nicht-biogenen Ursprungs sind erneuerbare Energien ... Industrie. (3) Erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs sind Kraftstoffe nach Anlage 1 Buchstabe a und b . (4) Biokraftstoffquotenstelle ist die zuständige Stelle nach § 8 der ...
§ 3 37. BImSchV Anrechnungsvoraussetzungen (vom 01.01.2021)
... mit Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kann durch Inverkehrbringen von Kraftstoffen nach Anlage 1 erfüllt werden. Kraftstoffe nach Anlage 1 gelten durch Abgabe an den ... Inverkehrbringen von Kraftstoffen nach Anlage 1 erfüllt werden. Kraftstoffe nach Anlage 1 gelten durch Abgabe an den Letztverbraucher zur Verwendung im Straßenverkehr als in den ... Letztverbraucher erfolgt. (2) Die Treibhausgasemissionen der Kraftstoffe nach Anlage 1 berechnen sich durch Multiplikation der vom Verpflichteten in Verkehr gebrachten energetischen ... des jeweiligen Kraftstoffs mit dem Wert für dessen spezifische Treibhausgasemissionen nach Anlage 1 und dem jeweils geltenden Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz nach Anlage 2. ... Treibhausgasemissionen von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs ist der in Anlage 1 festgelegte Wert nur dann zugrunde zu legen, sofern ausschließlich Strom aus erneuerbaren ... erfüllt sind. (3) Der Wert für die spezifischen Treibhausgasemissionen nach Anlage 1 wird für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs, die vor dem 1. Januar 2021 in ...
§ 4 37. BImSchV Nachweise durch den Verpflichteten
... hat der Biokraftstoffquotenstelle Nachweise über die Herkunft der Kraftstoffe nach Anlage 1 im Zusammenhang mit der Mitteilung nach § 37c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorzulegen. ... der Herstellung der Kraftstoffe vor, jeweils differenziert nach Kraftstoffen entsprechend der Anlage 1 . (2) Der Verpflichtete hat durch geeignete Aufzeichnungen für das ... Menge sowie die Treibhausgasemissionen der von ihm in Verkehr gebrachten Kraftstoffe nach Anlage 1 zu erfassen. Auf Grundlage der Aufzeichnungen muss es einem sachverständigen ...
§ 5 37. BImSchV Spezifische Nachweise für netzentkoppelte Anlagen
... über die im vorangegangenen Kalenderjahr hergestellte energetische Menge der Kraftstoffe nach Anlage 1 und 2. eine Dokumentation der Notfälle nach § 3 Absatz 2 Satz 4. ...
§ 6 37. BImSchV Spezifische Nachweise bei Vermeidung der Reduzierung der Einspeiseleistung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom (vom 01.01.2021)
... über die im vorangegangenen Kalenderjahr hergestellte energetische Menge der Kraftstoffe nach Anlage 1 im Zeitverlauf und 2. eine Bescheinigung des Netzbetreibers, an den die Anlage zur ...
§ 7 37. BImSchV Spezifische Nachweise für Bestandsanlagen
... über die im vorangegangenen Kalenderjahr hergestellte energetische Menge der Kraftstoffe nach Anlage 1 und 2. eine Bescheinigung des Netzbetreibers, an den die Anlage zur Herstellung des ...
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