Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2026

Anlage 1 - Ausbauberufeausbildungsverordnung (AusbauBAusbV)

Artikel 3 V. v. 03.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 222; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 425
Geltung ab 01.08.2026; FNA: 806-22-1-156 Berufliche Bildung
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Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Zimmererarbeiten sowie zum Zimmerer und zur Zimmerin


Anlage 1 wird in 7 Vorschriften zitiert


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Zitierungen von Anlage 1 AusbauBAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AusbauBAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AusbauBAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 AusbauBAusbV Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1. im Schwerpunkt Zimmererarbeiten: Anlage 1 Abschnitt A, B und D , 2. im Schwerpunkt Stuckateurarbeiten: Anlage 2 Abschnitt A, B und D, 3. im ... und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Zimmererarbeiten sowie zum Zimmerer und zur Zimmerin Anlage 1 Abschnitt A bis D genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (3) Gegenstand der ... (8) Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie in den jeweiligen Anlagen 1 bis 6 vorgegeben ist, darf von den Ausbildenden abgewichen werden, wenn und soweit ... Auszubildenden liegen, die Abweichung erfordern. (9) Die in den jeweiligen Anlagen 1 bis 6 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen von den Ausbildenden so ...
§ 11 AusbauBAusbV Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
... im ersten Ausbildungsjahr in 13 Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 1 Abschnitt A laufende Nummer 8 bis 15 sowie b) im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen ... im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 1 Abschnitt B laufende Nummer 4 und 7 sowie 9 bis 14; 2. Schwerpunkt Stuckateurarbeiten:  ... 1. im ersten Ausbildungsjahr in 13 Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 1 Abschnitt A laufende Nummer 8 bis 15, 2. im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen Fertigkeiten, ... im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 1 Abschnitt B laufende Nummer 4 und 7 sowie 9 bis 14 sowie 3. im dritten Ausbildungsjahr in sechs ... im dritten Ausbildungsjahr in sechs Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 1 Abschnitt C laufende Nummer 5 bis 9. (3) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf ...
§ 14 AusbauBAusbV Inhalt
... erstreckt sich auf 1. die in den Ausbildungsrahmenplänen der Berufe in den Anlagen 1 bis 6 jeweils im Abschnitt A für die ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, ... zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den in den Ausbildungsrahmenplänen der Berufe in den Anlagen 1 bis 6 jeweils im Abschnitt A genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ...
§ 17 AusbauBAusbV Inhalt
... Sie erstreckt sich auf 1. die in den Ausbildungsrahmenplänen der Berufe in den Anlage 1 bis 6 jeweils in den Abschnitten A, B und D genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 25 AusbauBAusbV Inhalt des Teiles 1
... zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Zimmererarbeiten sowie zum Zimmerer und zur Zimmerin in Anlage 1 Abschnitt A, B und D für die ersten 24 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ... zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Zimmererarbeiten sowie zum Zimmerer und zur Zimmerin in Anlage 1 Abschnitt A, B und D genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ...
§ 27 AusbauBAusbV Inhalt des Teiles 2
... Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Zimmererarbeiten sowie zum Zimmerer und zur Zimmerin in der Anlage 1 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im ... zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Zimmererarbeiten sowie zum Zimmerer und zur Zimmerin in Anlage 1 genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. (2) In Teil 2 der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Tiefbauberufeausbildungsverordnung, der Hochbauberufeausbildungsverordnung sowie der Ausbauberufeausbildungsverordnung
V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 425
Artikel 3 BauBerÄndV Änderung der Ausbauberufeausbildungsverordnung
... durch das Wort „Abschlussprüfung" ersetzt. 5. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: f) Abschnitt A wird wie folgt geändert:  ...


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