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Anlage 1 - Bundeskompensationsverordnung (BKompV)
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 3, § 6 Absatz 1 und 2 und § 14 Absatz 2 Satz 1) Bestandserfassung und -bewertung weiterer Schutzgüter und Funktionen
Anlage 1 wird in 5 Vorschriften zitiert
Schutzgüter | Funktionen | Erfassung und Bewertung | Bedeutung der Funktionen |
Tiere | Vielfalt von Tierarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt | Lebensräume mit Vorkommen von Tierarten hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Sicherung der biologischen Vielfalt. Zu berücksichtigen sind dabei eingriffsrelevante Arten bzw. Artengruppen. Eingriffsrelevante Arten bzw. Artengruppen bilden die Lebensraumqualität, insbe- sondere unter Berücksich- tigung indikatorischer Ansät- ze, im Eingriffsraum hinrei- chend ab. Die Ergebnisse der Erfassung von Arten und Lebensräumen der FFH- und der Vogel- schutzrichtlinie, sowie weiterer einschlägiger Gutachten, sind bei der Einschätzung der Bedeutung des vom Eingriff betroffenen Raumes mit heranzuziehen. | hervorragend (6): Lebensräume mit Vorkommen von Tierarten, die für die Sicherung der biologischen Viel- falt eine hervorragende Bedeutung insbesondere aufgrund ihrer Gefährdung haben sehr hoch (5): Lebensräume mit Vorkommen von Tierarten, die für die Sicherung der biologischen Viel- falt eine sehr hohe Bedeutung insbesondere aufgrund ihrer Gefährdung haben hoch (4): Lebensräume mit Vorkommen von Tierarten, die für die Sicherung der biologischen Viel- falt eine hohe Bedeutung insbesondere aufgrund ihrer Gefährdung haben mittel (3): Lebensräume mit Vorkommen von Tierarten, die für die Sicherung der biologischen Viel- falt eine mittlere Bedeutung haben, z. B. im Falle von aktuell noch ungefährdeten Tierarten mit spezifischen Lebensraum- ansprüchen. gering (2): Lebensräume mit Vorkommen von Tierarten, die für die Sicherung der biologischen Viel- falt eine geringe Bedeutung haben sehr gering (1): Lebensräume mit Vorkommen von Tierarten, die für die Sicherung der biologischen Viel- falt eine sehr geringe oder keine Bedeutung haben |
Pflanzen | Vielfalt von Pflanzen- arten einschließlich der innerartlichen Vielfalt | Standorte von Pflanzenarten hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Sicherung der bio- logischen Vielfalt. Zu berücksichtigen sind dabei Standorte eingriffsrelevanter Arten bzw. Artengruppen. Eingriffsrelevante Arten bzw. Artengruppen bilden die Lebensraumqualität, insbe- sondere unter Berücksich- tigung indikatorischer Ansät- ze, im Eingriffsraum hinreichend ab. Die Ergebnisse der Erfassung von Arten und Lebensräumen der FFH-Richtlinie, sowie weiterer einschlägiger Gut- achten, sind bei der Einschät- zung der Bedeutung des vom Eingriff betroffenen Raumes mit heranzuziehen. | hervorragend (6): Standorte von Pflanzenarten, die für die Sicherung der biologischen Vielfalt eine hervorragende Bedeutung insbesondere aufgrund ihrer Gefährdung haben sehr hoch (5): Standorte von Pflanzenarten, die für die Sicherung der biologischen Vielfalt eine sehr hohe Bedeutung insbesondere aufgrund ihrer Gefährdung haben hoch (4): Standorte von Pflanzenarten, die für die Sicherung der biologischen Vielfalt eine hohe Bedeutung insbesondere aufgrund ihrer Gefährdung haben mittel (3): Standorte von Pflanzenarten, die für die Sicherung der biologischen Vielfalt eine mittlere Bedeutung haben, z. B. im Falle von aktuell noch ungefährdeten Pflanzenarten mit spezifischen Standort- ansprüchen |
gering (2): Standorte von Pflanzenarten, die für die Sicherung der biologischen Vielfalt eine geringe Bedeutung haben sehr gering (1): Standorte von Pflanzenarten, die für die Sicherung der biologischen Vielfalt eine sehr geringe oder keine Bedeutung haben | |||
Boden | natürliche Boden- funktionen Regler- und Speicher- funktion Filter- und Puffer- funktion natürliche Boden- fruchtbarkeit | Auswertung vorhandener Bodeninformationen/-daten und weiterer Datengrundlagen im Hinblick auf: Eigenschaften von Böden zur Einschätzung der Boden- funktionen, z. B. Bodenart Bestehende Versiegelungen/ Überschüttungen Bestehende Verdichtungen Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grund- wasserspiegels durch Grund- wasserabsenkung oder Über- stauung Stoffliche Belastungen von Böden (Erfassung in der Regel über BBodSchG/BBodSchV) | hervorragend (6): Böden mit hervorragender Ausprägung der in Spalte 2 genannten Bodenfunktionen sehr hoch (5): Böden mit sehr hoher Ausprägung der in Spalte 2 genannten Bodenfunktionen hoch (4): Böden mit hoher Ausprägung der in Spalte 2 genannten Bodenfunktionen mittel (3): Böden mit mittlerer Ausprägung der in Spalte 2 genannten Bodenfunktionen gering (2): Böden mit geringer Ausprägung der in Spalte 2 genannten Bodenfunktionen sehr gering (1): Fläche versiegelt oder befestigt |
Vielfalt von Boden- typen und Boden- formen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes | Auswertung vorhandener Bodeninformationen/-daten im Hinblick auf: Ausprägungen von Böden hinsichtlich ihrer wissen- schaftlichen, naturgeschicht- lichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Bedeutung unter Berücksichtigung vorge- nommener Schutzwürdigkeits- und Gefährdungseinstufungen und der Funktion als Archiv der Natur- und Kultur- geschichte | hervorragend (6): Ausprägungen von Böden mit hervor- ragender wissenschaftlicher, natur- geschichtlicher, kulturhistorischer oder landeskundlicher Bedeutung sehr hoch (5): Ausprägungen von Böden mit sehr hoher wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher, kulturhistorischer oder landeskundlicher Bedeutung hoch (4): Ausprägungen von Böden mit hoher wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher, kulturhistorischer oder landeskundlicher Bedeutung mittel (3): Ausprägungen von Böden mit einer mittleren wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Bedeutung gering (2): Ausprägungen von Böden mit geringer wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher, kulturhistorischer oder landeskundlicher Bedeutung sehr gering (1): Ausprägungen von Böden mit sehr geringer bis keiner wissenschaftlichen, natur- geschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Bedeutung | |
Wasser | Funktionen für den Na- turhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität der Ober- flächengewässer ein- schließlich der natürli- chen Selbstreinigungs- fähigkeit der Fließ- gewässer ergeben | Auswertung vorhandener Datengrundlagen hinsichtlich der Gewässerqualität, der Hydromorphologie und des Abflusses | Die Bewertung erfolgt abweichend von § 6 Absatz 1 Satz 2 verbal-argumentativ. Dabei wird u. a. die Einstufung des öko- logischen und chemischen Zustands bzw. das ökologische Potenzial der Oberflächen- gewässer nach der Oberflächengewässerverordnung berücksichtigt. |
Funktionen für den Na- turhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grund- wassers ergeben | Auswertung vorhandener Datengrundlagen hinsichtlich der Art und Mächtigkeit des Grundwasserleiters (Ergiebigkeit), Grundwasser- qualität, Grundwasserflur- abstand, Art und Mächtigkeit der Deckschichten u. a. | Die Bewertung erfolgt abweichend von § 6 Absatz 1 Satz 2 verbal-argumentativ. Dabei wird u. a. die Einstufung des mengenmäßigen Grundwasserzustands und des chemischen Grundwasserzustands nach der Grundwasserverordnung berücksichtigt. | |
Hochwasserschutz- funktion und Funktio- nen im Niederschlags- Abflusshaushalt (Retentionsfunktion) | Betroffenheit von Fließgewäs- sern, Auenbereichen bzw. Überschwemmungsbereichen und Rückhalteflächen, Auswertung vorhandener Datengrundlagen hinsichtlich Bemessungshochwasser Risikogebiete festgesetzte oder vorläufig gesicherte Überschwem- mungsgebiete Überschwemmungsflächen | Die Bewertung erfolgt abweichend von § 6 Absatz 1 Satz 2 verbal-argumentativ, u. a. unter Zugrundelegung der Über- flutungswahrscheinlichkeit der betreffenden Fließgewässer und Auen. | |
Klima, Luft | klimatische und luft- hygienische Aus- gleichsfunktionen | Sofern ein Bezug der Entste- hungsgebiete und Leitbahnen zu Siedlungen bzw. Belastungsräumen besteht, Erfassung der Frisch- und Kaltluftentste- hungsgebiete Hauptwindrichtung Frisch- und Kaltluftleitbahnen Freiräume mit bioklimatischer Bedeutung im Siedlungsraum Art und Größe der Siedlungen bzw. Belastungsräume | hervorragend (6): besonders leistungsfähige Kalt- oder Frischluftentstehungsgebiete in Verbindung mit Kaltluftabfluss- oder Luftleitbahnen oder besonders leistungsfähige Freiräume und Freiflächen jeweils im stark belasteten Sied- lungsraum sehr hoch (5): leistungsfähige Kalt- oder Frischluftentste- hungsgebiete in Verbindung mit Kaltluftab- fluss- oder Luftleitbahnen oder leistungs- fähige Freiräume und Freiflächen jeweils im stark belasteten Siedlungsraum hoch (4): leistungsfähige Kalt- oder Frischluftentste- hungsgebiete in Verbindung mit Kaltluftab- fluss- oder Luftleitbahnen oder leistungs- fähige Freiräume und Freiflächen jeweils im mäßig belasteten Siedlungsraum mittel (3): leistungsfähige Kalt- oder Frischluftentste- hungsgebiete in Verbindung mit Kaltluftab- fluss- oder Luftleitbahnen oder leistungsfähige Freiräume und Freiflächen jeweils im unbe- lasteten/gering belasteten Siedlungsraum gering (2): weniger leistungsfähige Kalt- oder Frisch- luftentstehungsgebiete in Verbindung mit Kaltluftabfluss- oder Luftleitbahnen oder weniger leistungsfähige Freiräume und Freiflächen oder kein Bezug zu einem Siedlungsraum |
sehr gering (1): fehlende Kalt- oder Frischluftentstehungs- gebiete oder fehlende Freiräume und Freiflächen | |||
Klimaschutzfunktionen durch Treibhausgas- speicher oder -senken | Ökosysteme, die als Treib- hausgasspeicher oder -sen- ken fungieren: insbesondere Bodentyp einschließlich Humusgehalt, Grundwasserflurabstand, Moore und ihre Degradations- und Regenerationsstadien insbesondere langfristige Kohlenstofffestlegung und Berücksichtigung weiterer Treibhausgase | hervorragend (6): intakte Moore sehr hoch/hoch (5/4): leicht entwässerte/degradierte Moore, Wälder und weitere Standorte, die dauerhaft vegetationsbedeckt sind - Einzelfallprüfung erforderlich mittel (3): Standorte mit mittleren Speicher- oder Senkenpotenzialen gering (2): Standorte mit geringen Speicher- oder Senkenpotenzialen sehr gering (1): Standorte mit sehr geringen bis fehlenden Speicher- oder Senkenpotenzialen, insbesondere versiegelte Flächen | |
Land- schaftsbild Bei der Gesamt- bewertung ist die je- weils höher bewertete Funktion ausschlag- gebend | Vielfalt von Land- schaften als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes | Landschaftskategorien: Naturlandschaften - § 1 Abs. 4 Nr. 1 BNatSchG: Räume mit naturlandschaft- licher Prägung (z. B. Buchen- wälder, Moore, Flussauen) Historisch gewachsene Kulturlandschaften - § 1 Abs. 4 Nr. 1 BNatSchG: Räume, die durch spezifische historische Nutzungen, Struk- turen und/oder Elemente ge- prägt sind Naturnahe Kulturland- schaften ohne wesentliche Prägung durch technische Infrastruktur: Landschaftsräume mit einem hohen Anteil an naturnahen Biotopen und einer geringen Zerschneidung (vgl. § 1 Abs. 5 BNatSchG) Sonstige besondere Einzel- landschaften mit besonderer natürlicher und kultureller Prägung: z. B. bergbaulich oder militärisch überprägte Land- schaften mit besonderer Naturausprägung und beson- deren Relikten | hervorragend (6): eine Landschaft von hervorragender Bedeutung aufgrund ihres Gesamtcharakters oder aufgrund einer hervorragenden Aus- prägung charakteristischer Merkmale der jeweiligen Landschaftskategorie sehr hoch (5): eine Landschaft von sehr hoher Bedeutung aufgrund ihres Gesamtcharakters oder aufgrund einer sehr hohen Ausprägung charakteristischer Merkmale der jeweiligen Landschaftskategorie hoch (4): eine Landschaft von hoher Bedeutung aufgrund ihres Gesamtcharakters oder aufgrund einer hohen Ausprägung charakteristischer Merkmale der jeweiligen Landschaftskategorie mittel (3): eine Landschaft mit einer mittleren Ausprägung mehrerer wertbestimmender Merkmale der in Spalte 3 genannten Landschaftskategorien gering (2): eine Landschaft mit wenigen wertbestim- menden Merkmalen der in Spalte 3 genannten Landschaftskategorien sehr gering (1): eine Landschaft mit sehr wenigen oder keinen wertbestimmenden Merkmalen der in Spalte 3 genannten Landschafts- kategorien |
Funktionen im Bereich des Erlebens und Wahrnehmens von Landschaft einschließ- lich der Eignung der Landschaft für die landschaftsgebundene Erholung | Gesamthafte Erfassung der Erlebnis- und Wahrneh- mungsqualität der Landschaft in konkreten Landschafts- bildeinheiten im Hinblick auf die landschaftliche Alltags- erfahrung der Bevölkerung sowie die landschaftsgebun- dene Erholung; dabei beson- dere Berücksichtigung der Eigenart des jeweiligen Land- schaftstyps landschaftsprägende Elemente, die bei der Bestim- mung der Landschaftsbild- qualität berücksichtigt werden (einschließlich ihrer Dichte und Anordnung): Erlebnis- und Wahrneh- mungsqualität der Einzel- elemente der Landschaft (den zuvor benannten Schutz- gütern zugeordnet, z. B. Bio- toptypen), sofern ihnen eine landschaftsprägende Bedeu- tung zukommt weitere Einzelelemente von besonderer Erlebnis- und Wahrnehmungsqualität sind etwa: Hangkanten und Hügel, Einzelbäume, Baumgruppen und Waldränder, Wege unter- schiedlicher Ausprägung Landschaftstypen als erste Stufe der Bestimmung der Eigenart: Küstenlandschaften Waldlandschaften/waldreiche Landschaften strukturreiche Kulturland- schaften Mittelgebirgslandschaften mit Wechsel von Wald, Ackerbau, Grünland und anderen Land- nutzungen weitere strukturreiche Kultur- landschaften, z. B. durch Weinbau, Obstbau, Gewässer, Heiden oder Moore geprägte Kulturlandschaften offene Kulturlandschaften weiträumige ackerbaulich ge- prägte Kulturlandschaften weiträumige grünlandgeprägte Kulturlandschaften Alpen-/Voralpenlandschaft urbane/semi-urbane Land- schaften | hervorragend (6): Landschaftsbildeinheit mit herausragender Bedeutung für das Erleben und Wahrnehmen von Natur und Landschaft, z. B. unverbaute, naturnahe Küstenlandschaften; durch extensive Grünlandnutzung geprägte Vor- alpenlandschaften mit Niedermooren, Seen und Hochgebirgskulisse sehr hoch (5): Landschaftsbildeinheit mit sehr hoher Be- deutung für das Erleben und Wahrnehmen von Natur und Landschaft, z. B. großflächige, weitgehend ungestörte Waldgebiete mit charakteristischen Waldtypen und weiteren Elementen wie Felsen oder naturnahen Bachläufen; Räume in weiträumigen offenen, ackerbaulich geprägten Kulturlandschaften mit Grünlandauen und weiteren für den konkreten Raum typischen Landschafts- elementen hoch (4): Landschaftsbildeinheit mit hoher Bedeutung für das Erleben und Wahrnehmen von Natur und Landschaft, z. B. Räume in semi- urbanen Landschaften mit Landschafts- elementen, die deren Eigenart betonen und zur landschaftsgebundenen Erholung be- sonders geeignet sind; Gebiete in struktur- reichen Mittelgebirgen mit typischem Wechsel von Ackerbau, Grünland und Wald einschließlich gliedernder Gehölze mittel (3): Landschaftsbildeinheit mit mittlerer Bedeu- tung für das Erleben und Wahrnehmen von Natur und Landschaft, z. B. mono- strukturierte Wälder oder reliefarme Acker- landschaften ohne Strukturierung durch Gewässer oder Gehölze gering (2): Landschaftsbildeinheit mit geringer Bedeu- tung für das Erleben und Wahrnehmen von Natur und Landschaft, z. B. urbane/ semi-urbane Landschaften mit geringem Freiraumanteil und mit geringer städte- baulicher Attraktivität sehr gering (1): Landschaftsbildeinheit mit sehr geringer Bedeutung für das Erleben und Wahrnehmen von Natur und Landschaft, z. B. urbane/ semi-urbane Landschaften mit sehr geringem Freiraumanteil oder mit sehr geringer städtebaulicher Attraktivität |
Zitierungen von Anlage 1 BKompV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BKompV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKompV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 BKompV Grundsätze der Bewertung des vorhandenen Zustands und der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen
... und Bewertung erfolgt nach Maßgabe des § 5. (3) Die in der Anlage 1 Spalte 1 und 2 genannten Schutzgüter und Funktionen sind nur dann zu erfassen und zu ...
§ 6 BKompV Bewertung weiterer Schutzgüter
... Die Erfassung und Bewertung der in der Anlage 1 Spalte 1 und 2 genannten weiteren Schutzgüter und Funktionen erfolgt anhand der Anlage 1 ... der Anlage 1 Spalte 1 und 2 genannten weiteren Schutzgüter und Funktionen erfolgt anhand der Anlage 1 Spalte 3. Die Bedeutung der erfassten Funktionen ist anschließend jeweils ... Bedeutung der erfassten Funktionen ist anschließend jeweils innerhalb des in der Anlage 1 Spalte 4 genannten Rahmens anhand der Wertstufen „sehr gering", „gering", ... der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Schutzgüter und Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 sind die ausgehenden Wirkungen des Vorhabens auf die erfassten und bewerteten ...
§ 14 BKompV Höhe der Ersatzzahlung
... vergleichbaren baulichen Anlagen entsprechend der nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Spalte 4 ermittelten Wertstufe des betroffenen Landschaftsbildes je Meter Anlagenhöhe ... 2. bei Gebäuden entsprechend der nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Spalte 4 ermittelten Wertstufe des betroffenen Landschaftsbildes je Kubikmeter umbauten Raums ... 3. bei Abgrabungen entsprechend der nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Spalte 4 ermittelten Wertstufe des betroffenen Landschaftsbildes je Quadratmeter in Anspruch ... 4. bei Aufschüttungen entsprechend der nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Spalte 4 ermittelten Wertstufe des betroffenen Landschaftsbildes je 100 Kubikmeter ...
Anlage 3 BKompV (zu § 5 Absatz 3 Satz 2 und § 6 Absatz 2 Satz 2)
... 2. Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen der in Anlage 1 aufgeführten Bodenfunktionen Für die Feststellung der Schwere der zu ...
Anlage 5 BKompV (zu § 9 Absatz 3 und 4) Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz mindestens erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie erheblicher Beeinträchtigungen besonderer Schwere sonstiger Schutzgüter
... Schutzgüter Funktionen (siehe im Einzelnen Anlage 1 ) Maßgaben zum Ausgleich und Ersatz Räume, in denen die ...
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