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Anlage 1 - Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV)

V. v. 29.09.2022 BGBl. I S. 1568 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
Geltung ab 07.10.2022; FNA: 860-11-14 Sozialgesetzbuch
|

Anlage 1 Fragebogen gemäß § 3 Absatz 2


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Mit dem nachfolgend aufgeführten Fragebogen hat der Hersteller die Erfüllung der Anforderungen an digitale Pflegeanwendungen nach § 3 zu erklären. Der Hersteller bestätigt die Erfüllung der Anforderungen durch Kennzeichnung in der Spalte „zutreffend". Sofern der Hersteller nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3 von den Anforderungen dieser Anlage abweicht, ist dies in dem elektronischen Antragsverfahren nach § 78a Absatz 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch anzugeben.

Nr. ThemenfeldAnforderungzu-
treffend
nicht
zu-
treffend
zulässige Begründung
für „nicht zutreffend"
Allgemeine Herstellerpflichten bei der Gewährleistung der Sicherheit und Funktionstauglichkeit der digitalen
Pflegeanwendung
1. Allgemeine
Hersteller-
pflichten
Die digitale Pflegeanwendung ist durch den
Hersteller technisch so ausgelegt, dass sie
sich unter den zu erwartenden Nutzungs-
bedingungen dazu eignet, die Zweckbestim-
mung im Sinne dieser Verordnung zu er-
reichen.
   
2. Allgemeine
Hersteller-
pflichten
Der Hersteller gewährleistet die Sicherheit
und Funktionstauglichkeit der digitalen
Pflegeanwendung nach Maßgabe des an-
erkannten Stands der Technik über den
gesamten Lebenszyklus der digitalen Pflege-
anwendung. Bei der Ermittlung des Stands
der Technik hat der Hersteller insbesondere
anwendbare Inhalte der harmonisierten
Normen und der gemeinsamen Spezifika-
tionen für Medizinprodukte berücksichtigt.
   
3. Allgemeine
Hersteller-
pflichten
Die digitale Pflegeanwendung wurde bereits
in den Verkehr gebracht. Es handelt sich bei
der digitalen Pflegeanwendung nicht um ein
in Entwicklung befindliches Produkt.
   
Qualitätsmanagementsystem
1. Qualitäts-
manage-
mentsystem
Der Hersteller hat ein Qualitätsmanagement-
system implementiert. Dieses orientiert
sich an den Anforderungen an Qualitäts-
managementsysteme für Medizinprodukte-
hersteller.
   
2. Qualitäts-
manage-
mentsystem
Das Qualitätsmanagementsystem umfasst
alle Teile und Elemente der Organisation des
Herstellers, die mit Prozessen und Verfahren
zur Gewährleistung der Sicherheit und der
Funktionstauglichkeit der digitalen Pflege-
anwendung befasst sind.
   
3. Qualitäts-
manage-
mentsystem
In dem Qualitätsmanagementsystem werden
die Strukturen, Verfahren, Prozesse, Verant-
wortlichkeiten und Ressourcen beschrieben,
die zur Gewährleistung der Sicherheit und
der Funktionstauglichkeit der digitalen Pflege-
anwendung notwendig sind.
   
4. Qualitäts-
manage-
mentsystem
Das Qualitätsmanagementsystem enthält ins-
besondere
- ein Konzept zur Einhaltung anzuwenden-
der Vorschriften, harmonisierter Normen
und Gemeinsamen Spezifikationen für
Medizinprodukte,
   
  - ein Verfahren für das Management von
Änderungen an der digitalen Pflegeanwen-
dung,
- ein Verfahren zur Feststellung der an-
zuwendenden Anforderungen an Sicher-
heit und Funktionstauglichkeit der digitalen
Pflegeanwendung sowie der Umsetzung
der Anforderungen in der technischen
Gestaltung des Produktes,
- eine Beschreibung der Verantwortlich-
keiten und Aufgaben,
- die Einrichtung und Umsetzung eines Ver-
fahrens zur kontinuierlichen Beobachtung
der digitalen Pflegeanwendung nach In-
verkehrbringen,
- die Einrichtung von Maßnahmen zur
Prävention von Beeinträchtigungen der
Sicherheit und der Funktionstauglichkeit
der digitalen Pflegeanwendung,
- die Einrichtung von Maßnahmen zur sofor-
tigen Abhilfe von Beeinträchtigungen der
Sicherheit und Funktionstauglichkeit der
digitalen Pflegeanwendung, einschließlich
der Möglichkeit einer sofortigen Be-
endigung der Nutzung der digitalen Pflege-
anwendung durch die Nutzer,
- Prozesse zur unverzüglichen Information
der zuständigen Behörden über Be-
einträchtigungen der Sicherheit und Funk-
tionstauglichkeit der digitalen Pflege-
anwendung sowie
- Prozesse zur unverzüglichen Information
der betroffenen Nutzer über Beeinträchti-
gungen der Sicherheit und Funktionstaug-
lichkeit der digitalen Pflegeanwendung.
   
5.Qualitäts-
manage-
mentsystem
Der Hersteller gewährleistet die ständige
Aktualisierung und kontinuierliche Ver-
besserung der Sicherheit und der Funktions-
tauglichkeit der digitalen Pflegeanwendung
im Rahmen des Qualitätsmanagement-
systems.
   
Risikomanagementsystem
1. Risiko-
manage-
mentsystem
Der Hersteller betreibt über den gesamten
Lebenszyklus der digitalen Pflegeanwendung
ein (Berichts-) System zur Erfassung, Doku-
mentation, Bewertung und zum Management
von Risiken.
   
2. Risiko-
manage-
mentsystem
Der Hersteller führt im Rahmen des Risiko-
managements folgende Aktivitäten durch:
- Erstellung eines produktspezifischen Risiko-
managementplans,
- systematische Erfassung und Analyse be-
kannter und vorhersehbarer Gefährdungen
durch die digitale Pflegeanwendung (ein-
schließlich Gefährdungen aufgrund von
Fehlern bei der Anwendung durch Pflege-
bedürftige oder Nutzer),
   
  - Bewertung der Risiken, die durch die
Nutzung der digitalen Pflegeanwendung
entstehen können,
- Kontrolle oder Beseitigung der Risiken
sowie
- Verfahren zur kontinuierlichen Erfassung
und Bewertung der Risiken (insbesondere
Nutzen-Risiko-Analyse) unter Berücksich-
tigung der Erfahrungen aus Forschung
und Entwicklung, dem Fertigungsprozess
sowie der Produktüberwachung.
   
3.Risiko-
manage-
mentsystem
Der Hersteller minimiert sowohl das mit jeder
einzelnen Gefährdung einhergehende Risiko
als auch das Gesamtrestrisiko, das mit der
Nutzung der digitalen Pflegeanwendung ein-
hergeht. Dabei hat er entsprechend der nach-
folgenden Rangfolge
- etwaige Risiken durch Auslegung beseitigt
oder so weit wie möglich reduziert,
- geeignete Schutzmaßnahmen im Hinblick
auf nicht auszuschließende Risiken und
verbleibende Restrisiken umgesetzt sowie
- geeignete Maßnahmen zur Information der
Nutzer umgesetzt.
   
Anforderungen an Auslegung und Produktion der digitalen Pflegeanwendung
1.Chemische,
physika-
lische und
biologische
Eigen-
schaften
Unter Berücksichtigung der Zweckbestim-
mung wurde Folgendes berücksichtigt:
- Auswahl der eingesetzten Werkstoffe und
Stoffe, insbesondere hinsichtlich Toxizität
und gegebenenfalls Entflammbarkeit;
- wechselseitige Verträglichkeit zwischen
den eingesetzten Werkstoffen und Stoffen
und den biologischen Geweben, Zellen
und Körperflüssigkeiten unter Berück-
sichtigung der Zweckbestimmung des
Produkts sowie gegebenenfalls der Re-
sorption, Verteilung, Metabolisierung und
Ausscheidung;
- Auswirkungen der tatsächlichen Nutzung
auf die Eigenschaften der Werkstoffe;
- gegebenenfalls die Ergebnisse von Unter-
suchungen an biophysikalischen oder an-
deren Modellen, deren Gültigkeit bereits
erwiesen wurde;
- mechanische Eigenschaften der einge-
setzten Werkstoffe, gegebenenfalls unter
Berücksichtigung von Aspekten wie
Festigkeit, Dehnbarkeit, Bruchsicherheit,
Verschleiß- und Ermüdungsresistenz;
- Oberflächenbeschaffenheit und
- dass die Erfüllung der Anforderung, dass
das Produkt alle nachfolgend festgelegten
chemischen und/oder physikalischen
Spezifikationen erfüllt, zu bestätigen ist.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
2.
Chemische,
physika-
lische und
biologische
Eigen-
schaften
Das Produkt ist so ausgelegt, hergestellt
und verpackt, dass die Risiken durch Schad-
stoffe und Rückstände für Pflegebedürftige
und Nutzer unter Berücksichtigung der
Zweckbestimmung des Produkts sowie für
Transport-, Lager- und Bedienungspersonal
so gering wie möglich gehalten werden.
Dabei wird Geweben, die diesen Schadstof-
fen und Rückständen ausgesetzt sind, sowie
der Dauer und Häufigkeit der Exposition
besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
3. Chemische,
physika-
lische und
biologische
Eigen-
schaften
Das Produkt ist so ausgelegt und hergestellt,
dass eine sichere Nutzung in Verbindung
mit Werkstoffen und Stoffen, einschließlich
Gasen, mit denen sie bei bestimmungs-
gemäßer Nutzung in Kontakt kommen, ge-
währleistet ist; sind die Produkte zur Verab-
reichung von Arzneimitteln bestimmt, werden
sie so ausgelegt und hergestellt,
- dass sie entsprechend den für diese
Arzneimittel geltenden Bestimmungen und
Beschränkungen mit den Arzneimitteln
verträglich sind und
- die Leistung sowohl der Arzneimittel als
auch der Produkte entsprechend ihrer Ge-
brauchsanweisung und Zweckbestimmung
aufrechterhalten bleibt.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
4. Chemische,
physika-
lische und
biologische
Eigen-
schaften
Das Produkt ist so ausgelegt und hergestellt,
dass die Risiken durch Stoffe oder Partikel,
die aus dem Produkt freigesetzt werden
können, einschließlich Abrieb, Abbauproduk-
ten und Verarbeitungsrückständen, so weit
wie möglich verringert werden.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
5. Infektion
und mikro-
bielle Konta-
mination
Das Produkt und sein Herstellungsverfahren
sind so ausgelegt, dass das Infektionsrisiko
für Pflegebedürftige und Nutzer ausge-
schlossen oder so gering wie möglich ge-
halten wird. Die Auslegung muss
- so weit wie möglich und angemessen die
durch unbeabsichtigtes Schneiden oder
Stechen - etwa durch Injektionsnadeln -
verursachten Risiken verringern,
- eine leichte und sichere Handhabung er-
lauben,
- ein Entweichen von Mikroben aus dem
Produkt und/oder eine mikrobielle Exposi-
tion während der Nutzung so weit wie
möglich verringern und
- eine mikrobielle Kontamination des Pro-
dukts oder seines Inhalts wie etwa Proben
oder Flüssigkeiten verhindern.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
6. Infektion
und mikro-
bielle Konta-
mination
Das Produkt ist erforderlichenfalls so aus-
gelegt, dass seine Reinigung, Desinfektion
und/oder wiederholte Sterilisation leicht
möglich ist.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
7.
Infektion
und mikro-
bielle Konta-
mination
Ein Produkt, dessen Kennzeichnung die
Angabe eines speziellen mikrobiellen Status
enthält, wird so ausgelegt, hergestellt und
verpackt, dass gewährleistet ist, dass der
angegebene mikrobielle Status nach dem
Inverkehrbringen und unter den vom Her-
steller festgelegten Lager- und Transport-
bedingungen erhalten bleibt.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen)
oder dem Produkt wird kein
mikrobieller Status zuge-
wiesen.
8. Infektion
und mikro-
bielle Konta-
mination
Ein im sterilen Zustand geliefertes Produkt ist
unter Verwendung geeigneter Verfahren so
ausgelegt, hergestellt und verpackt, dass
seine Sterilität beim Inverkehrbringen ge-
währleistet ist und - sofern die Verpackung,
die dazu bestimmt ist, den sterilen Zustand zu
gewährleisten, nicht beschädigt ist - unter
den vom Hersteller angegebenen Transport-
und Lagerbedingungen erhalten bleibt, bis
die Verpackung zum Zeitpunkt des Ge-
brauchs geöffnet wird. Es wird sichergestellt,
dass die Unversehrtheit der Verpackung für
den Pflegebedürftigen und die Nutzer klar
ersichtlich ist.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen)
oder das Produkt ist nicht
für eine Sterilisation vor-
gesehen.
9. Infektion
und mikro-
bielle Konta-
mination
Ein Produkt, dessen Kennzeichnung den
Hinweis „steril" enthält, ist mittels Verwen-
dung geeigneter validierter Verfahren ver-
arbeitet, hergestellt, verpackt und sterilisiert
worden.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen)
oder das Produkt ist nicht
für eine Sterilisation vor-
gesehen.
10. Infektion
und mikro-
bielle Konta-
mination
Ein Produkt, das sterilisiert werden soll, wird
unter angemessenen und kontrollierten Be-
dingungen und in angemessenen und kontrol-
lierten Räumlichkeiten hergestellt und ver-
packt.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen)
oder das Produkt ist nicht
für eine Sterilisation vor-
gesehen.
11. Infektion
und mikro-
bielle Konta-
mination
Verpackungssysteme für nicht sterile Pro-
dukte sind so beschaffen, dass die Unver-
sehrtheit und Reinheit des Produkts erhalten
bleibt und, falls das Produkt vor Nutzung
sterilisiert werden soll, das Risiko einer mikro-
biellen Kontamination so gering wie möglich
gehalten wird; das Verpackungssystem
eignet sich für das vom Hersteller ange-
gebene Sterilisationsverfahren.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen)
oder das Produkt ist nicht
für eine Sterilisation vor-
gesehen.
12.
Infektion
und mikro-
bielle Konta-
mination
Die Kennzeichnung des Produkts erlaubt zu-
sätzlich zu dem Symbol, das die Sterilität von
Produkten kennzeichnet, die Unterscheidung
von gleichen oder ähnlichen Produkten, die
sowohl in steriler als auch in nicht-steriler
Form in Verkehr gebracht werden.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen)
oder das Produkt ist nicht
für eine Sterilisation vor-
gesehen.
13. Herstellung
und
Wechsel-
wirkungen
mit der
Umgebung
Wenn ein Produkt zur Nutzung in Kombina-
tion mit anderen Produkten oder Ausrüstun-
gen bestimmt ist, muss die Kombination ein-
schließlich der Verbindungen sicher sein; sie
darf die vorgesehene Leistung des Produktes
nicht beeinträchtigen. Jede Einschränkung
der Anwendung im Zusammenhang mit sol-
chen Kombinationen wird auf der Kennzeich-
nung und/oder in der Gebrauchsanweisung
angegeben. Von Pflegebedürftigen und
Nutzern zu bedienende Verbindungen, wie
etwa die Übertragung von Flüssigkeit oder
Gas oder elektrische oder mechanische Ver-
bindungen, werden so ausgelegt und her-
gestellt, dass alle möglichen Risiken, wie
etwa fehlerhafte Verbindungen, so gering
wie möglich gehalten werden.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
14. Herstellung
und
Wechsel-
wirkungen
mit der
Umgebung
Das Produkt ist so ausgelegt und hergestellt,
dass folgende Risiken ausgeschlossen oder
so weit wie möglich reduziert werden:
- Verletzungsrisiken im Zusammenhang mit
den physikalischen Eigenschaften ein-
schließlich des Verhältnisses Volumen/
Druck, der Abmessungen und gegebenen-
falls der ergonomischen Merkmale des
Produkts,
- Risiken im Zusammenhang mit ver-
nünftigerweise vorhersehbaren äußeren
Einwirkungen oder Umgebungsbedingun-
gen, wie z. B. Magnetfeldern, elektrischen
und elektromagnetischen Fremdeinflüssen,
elektrostatischen Entladungen, Strahlung
in Verbindung mit Diagnose- und Therapie-
verfahren, Druck, Feuchtigkeit, Tempera-
tur, Druck- oder Beschleunigungsschwan-
kungen oder Funksignal-Interferenzen,
- Risiken im Zusammenhang mit der
Nutzung des Produkts, wenn es mit Werk-
stoffen, Flüssigkeiten und Stoffen, ein-
schließlich Gas, denen es bei normalen
Nutzungsbedingungen ausgesetzt ist, in
Berührung kommt,
- Risiken im Zusammenhang mit der
möglichen negativen Wechselwirkung
zwischen Software und der IT-Umgebung,
in der sie eingesetzt wird und mit der sie in
Wechselwirkung steht,
- Risiken eines versehentlichen Eindringens
von Stoffen in das Produkt,
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
  - Risiken im Zusammenhang mit wechsel-
seitigen Störungen durch andere Pro-
dukte, die normalerweise bei den jeweili-
gen Untersuchungen oder Behandlungen
eingesetzt werden, und
- Risiken aufgrund der Alterung der verwen-
deten Werkstoffe.
   
15. Herstellung
und
Wechsel-
wirkungen
mit der
Umgebung
Das Produkt wurde so ausgelegt und her-
gestellt, dass bei bestimmungsgemäßer
Nutzung und beim Erstauftreten eines
Defekts das Brand- oder Explosionsrisiko so
weit wie möglich verringert wird. Dies gilt ins-
besondere für solche Produkte, die bei ihrer
bestimmungsgemäßen Nutzung entflamm-
baren, explosiven oder brandfördernden
Stoffen ausgesetzt oder damit in Verbindung
gebracht werden.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
16. Herstellung
und
Wechsel-
wirkungen
mit der
Umgebung
Das Produkt wurde so ausgelegt und her-
gestellt, dass Einstellung, Kalibrierung und
Instandhaltung sicher und wirksam durch-
geführt werden können.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
17. Herstellung
und
Wechsel-
wirkungen
mit der
Umgebung
Produkte, die gemeinsam mit anderen Pro-
dukten eingesetzt werden sollen, werden so
ausgelegt und hergestellt, dass das Zusam-
menspiel und die Kompatibilität zuverlässig
und sicher sind.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
18. Herstellung
und
Wechsel-
wirkungen
mit der
Umgebung
Mess-, Kontroll- oder Anzeigeeinrichtungen
sind mit Blick auf die Zweckbestimmung, die
vorgesehenen Nutzer und die Umgebungs-
bedingungen, unter denen das Produkt
verwendet werden sollen, ergonomischen
Grundsätzen entsprechend gestaltet.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
19. Herstellung
und
Wechsel-
wirkungen
mit der
Umgebung
Das Produkt ist so ausgelegt und hergestellt,
dass seine sichere Entsorgung sowie die
sichere Entsorgung zugehöriger Abfallstoffe
durch die Pflegebedürftigen, weitere Nutzer
oder unbeteiligte Dritte möglich ist. Zu
diesem Zweck bestimmen und erproben die
Hersteller Verfahren und Maßnahmen, in
deren Folge das Produkt nach der Nutzung
sicher entsorgt werden kann. Diese Verfahren
werden in der Gebrauchsanweisung be-
schrieben.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
20. Mess-
funktion
Produkte mit Messfunktion sind so ausgelegt
und hergestellt, dass auf der Grundlage
geeigneter wissenschaftlicher und tech-
nischer Verfahren ausreichende Genauigkeit,
Präzision und Stabilität für die Zweckbestim-
mung des Produkts gewährleistet sind. Der
Hersteller gibt die Genauigkeitsgrenzen an.
   
21.
Mess-
funktion
Die mit Hilfe von Produkten mit Messfunktion
erstellten Messungen werden in gesetzlichen
Einheiten entsprechend den Bestimmungen
der Richtlinie 80/181/EWG des Rates vom
20. Dezember 1979 zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
die Einheiten im Messwesen und zur Auf-
hebung der Richtlinie 71/354/EWG des Rates
ausgedrückt.
   
22. Schutz vor
Strahlung
Das Produkt ist so ausgelegt und hergestellt,
dass die Exposition von Pflegebedürftigen,
Nutzern und unbeteiligten Dritten gegenüber
unbeabsichtigter Strahlung bzw. Streustrah-
lung so weit wie möglich verringert wird.
Sofern dies möglich und angemessen ist,
wurden Methoden gewählt, die die Strah-
lungsbelastung von Pflegebedürftigen, Nut-
zern und unbeteiligten Dritten verringern.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
23. Program-
mierbare
Elektronik-
systeme,
Software
Ein Produkt, zu dessen Bestandteilen pro-
grammierbare Elektroniksysteme, einschließ-
lich Software, gehören, oder ein Produkt in
Form einer Software wird so ausgelegt, dass
Wiederholbarkeit, Zuverlässigkeit und Leis-
tung entsprechend der bestimmungs-
gemäßen Nutzung des Produktes gewährleis-
tet sind. Für den Fall des Erstauftretens eines
Defekts sind geeignete Vorkehrungen zu tref-
fen, um sich daraus ergebende Risiken oder
Leistungsbeeinträchtigungen auszuschließen
oder sie so weit wie möglich zu verringern.
   
24. Software Bei einem Produkt, zu dessen Bestandteilen
Software gehört, oder bei einem Produkt in
Form einer Software wurde die Software ent-
sprechend dem Stand der Technik entwickelt
und hergestellt, wobei die Grundsätze
- des Software-Lebenszyklus,
- des Risikomanagements einschließlich
- der Informationssicherheit,
- der Verifizierung und
- der Validierung
zu berücksichtigen sind.
   
25. Software Bei der Auslegung und Herstellung einer Soft-
ware, die zur Nutzung in Verbindung mit
mobilen Computerplattformen bestimmt ist,
werden die spezifischen Eigenschaften der
mobilen Plattform (z. B. Größe und Kontrast-
verhältnis des Bildschirms) und die externen
Faktoren im Zusammenhang mit ihrer
Nutzung (sich veränderndes Umfeld hinsicht-
lich Lichteinfall und Geräuschpegel) berück-
sichtigt.
   
26. Software Der Hersteller hat Mindestanforderungen
bezüglich Hardware, Eigenschaften von
IT-Netzen und IT-Sicherheitsmaßnahmen ein-
schließlich des Schutzes vor unbefugtem
Zugriff festgelegt, die für den bestimmungs-
gemäßen Einsatz der Software erforderlich
sind.
   
27.
Erstfehler-
sicherheit
Für den Fall des Erstauftretens eines Defekts
wurden geeignete Vorkehrungen getroffen,
um sich daraus ergebende Risiken aus-
zuschließen oder sie so weit wie möglich zu
verringern.
   
28. Energie-
quelle
Ein Produkt mit interner Energiequelle, von
der die Sicherheit der Pflegebedürftigen und
Nutzer abhängt, wurde mit einer Einrichtung,
die eine Überprüfung des Ladezustands der
Energiequelle gestattet, und einer geeigneten
Warnvorrichtung oder Anzeige versehen, die
aktiviert wird, wenn der Ladezustand der
Energiequelle ein kritisches Niveau erreicht.
Erforderlichenfalls wird die Warnvorrichtung
oder Anzeige aktiviert, bevor der Ladezustand
der Energiequelle ein kritisches Niveau er-
reicht.
Ein Produkt mit externer Energiequelle, von
der die Sicherheit der Pflegebedürftigen und
Nutzer abhängt, wurde mit einem Alarm-
system ausgestattet, das jeden Ausfall der
Energiequelle signalisiert.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
29. Elektro-
magne-
tische Ver-
träglichkeit
Das Produkt wurde so ausgelegt und her-
gestellt, dass die Gefahr der Entstehung
elektromagnetischer Interferenzen, die das
Produkt oder in der vorgesehenen Umgebung
befindliche weitere Produkte oder Ausrüstun-
gen in deren Funktion beeinträchtigen kön-
nen, so weit wie möglich verringert wird.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
30. Elektro-
magne-
tische Ver-
träglichkeit
Das Produkt wurde so ausgelegt und her-
gestellt, dass es eine Immunität gegenüber
elektromagnetischen Interferenzen aufweist,
die einem bestimmungsgemäßen Betrieb an-
gemessen ist.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
31. Elektrische
Sicherheit
Das Produkt wurde so ausgelegt und herge-
stellt, dass das Risiko von unbeabsichtigten
Stromstößen an Pflegebedürftigen, Nutzern
oder Dritten sowohl bei normaler Nutzung
des Produkts als auch beim Erstauftreten
eines Defekts so weit wie möglich verringert
wird, vorausgesetzt, das Produkt wird gemäß
den Angaben des Herstellers installiert und
instandgehalten.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
32. Unbefugter
Zugriff
Das Produkt wurde so ausgelegt und herge-
stellt, dass es so weit wie möglich vor einem
unbefugten Zugriff, der das bestimmungs-
gemäße Funktionieren des Produkts behin-
dern könnte, geschützt ist.
   
33. Mecha-
nische und
thermische
Risiken
Das Produkt wurde so ausgelegt und herge-
stellt, dass Pflegebedürftige und Nutzer vor
mechanischen Risiken, beispielsweise im
Zusammenhang mit Widerstand gegen Be-
wegung, Instabilität und beweglichen Teilen,
geschützt sind.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
34.
Mecha-
nische und
thermische
Risiken
Das Produkt wurde so ausgelegt und her-
gestellt, dass die Risiken, die durch von dem
Produkt erzeugte mechanische Schwingun-
gen bedingt sind, unter Berücksichtigung
des technischen Fortschritts so weit wie
möglich verringert werden, sofern diese
Schwingungen nicht im Rahmen der vor-
gesehenen Nutzung beabsichtigt sind; dabei
sind die vorhandenen Möglichkeiten zur
Minderung der Schwingungen, insbesondere
an deren Ursprung, zu nutzen.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
35. Mecha-
nische und
thermische
Risiken
Das Produkt wurde so ausgelegt und her-
gestellt, dass die Risiken, die durch von dem
Produkt erzeugten Lärm bedingt sind, unter
Berücksichtigung des technischen Fort-
schritts so weit wie möglich verringert
werden, sofern die akustischen Signale
nicht im Rahmen der vorgesehenen Nutzung
beabsichtigt sind; dabei sind die vor-
handenen Möglichkeiten zur Minderung des
Lärms, insbesondere an dessen Ursprung,
zu nutzen.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
36. Mecha-
nische und
thermische
Risiken
Von Pflegebedürftigen oder anderen Nutzern
zu bedienende Endeinrichtungen und An-
schlüsse an Energiequellen für den Betrieb
mit elektrischer, hydraulischer oder pneuma-
tischer Energie oder mit Gas wurden so aus-
gelegt und konstruiert, dass alle möglichen
Risiken so weit wie möglich verringert
werden.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
37. Mecha-
nische und
thermische
Risiken
Fehler bei der Montage oder erneuten
Montage bestimmter Teile, die ein Risiko
verursachen könnten, wurden durch die
Auslegung und Konstruktion dieser Teile
unmöglich gemacht oder werden andernfalls
durch Hinweise auf den Teilen selbst und/
oder auf ihrem Gehäuse verhindert. Die
gleichen Hinweise wurden auf beweglichen
Teilen und/oder auf ihrem Gehäuse an-
gebracht, wenn die Kenntnis von der Be-
wegungsrichtung dieser Teile oder des
Gehäuses für die Vermeidung eines Risikos
notwendig ist.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
38. Mecha-
nische und
thermische
Risiken
Zugängliche Teile von Produkten (Teile oder
Bereiche, die Wärme abgeben oder be-
stimmte Temperaturen erreichen sollen, aus-
genommen) sowie deren Umgebung dürfen
keine Temperaturen erreichen, die bei norma-
len Anwendungsbedingungen eine Gefähr-
dung darstellen können.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
39. Produkte,
die Energie
oder Stoffe
abgeben
Ein Produkt, das zur Abgabe von Energie
oder Stoffen an Pflegebedürftige oder weitere
Nutzer bestimmt ist, wurde so ausgelegt und
hergestellt, dass die abzugebende Menge zur
Gewährleistung der Sicherheit der Pflege-
bedürftigen und Nutzer mit ausreichender
Genauigkeit eingestellt und diese Einstellung
beibehalten werden kann.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
40.
Produkte,
die Energie
oder Stoffe
abgeben
Das Produkt wurde mit Vorrichtungen ausge-
stattet, die jegliche Störung der abgegebenen
Menge von Energie oder Stoffen, die eine
Gefahr darstellen kann, verhindern und/oder
signalisieren. Das Produkt wurde mit ge-
eigneten Vorrichtungen ausgestattet, die die
unbeabsichtigte gefährlich überhöhte Abgabe
von Energie oder von Stoffen durch die
Energiequelle und/oder die Quelle von Stof-
fen verhindern.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
41. Produkte,
die Energie
oder Stoffe
abgeben
Die Funktion von Bedienungs- und Anzeige-
einrichtungen sind auf dem Produkt deutlich
angegeben. Sind die Anweisungen für die
Nutzung des Produkts auf diesem selbst an-
gebracht oder werden die Betriebs- oder
Regelungsparameter wahrnehmbar ange-
zeigt, so müssen diese Angaben für Pflege-
bedürftige und weitere Nutzer verständlich
sein.
  Die digitale Pflegeanwen-
dung besteht lediglich aus
einer Software und benötigt
nicht den Einsatz einer mit
der digitalen Pflegeanwen-
dung durch den Hersteller
abgegebenen Hardware (von
Speichermedien abgesehen).
42. Laien-
nutzung
Der Hersteller hat die besonderen Anforde-
rungen der Nutzung durch Personen ohne
pflegerische oder technische Fachkenntnisse
berücksichtigt und insbesondere Folgendes
umgesetzt:
- Maßnahmen (z. B. Nutzungsbeschreibung,
Tutorials oder Schulungen) vorgesehen,
die Nutzern jederzeit eine fehlerfreie
Nutzung ermöglichen sowie
- Maßnahmen zum Schutz der Nutzer bei
Anwendungsfehlern (z. B. Beendigung oder
Abbruch der Nutzung, anwendungsinterne
Warnhinweise).
   
Gebrauchsanweisung und sonstige Herstellerinformationen zur digitalen Pflegeanwendung
1. Gebrauchs-
anweisung
Der Hersteller gewährleistet, dass dem Pro-
dukt eine Gebrauchsanweisung und weitere
Produktinformationen in deutscher Sprache
beigefügt sind.
   
2. Gebrauchs-
anweisung
Das Produkt ist technisch so gestaltet, dass
die Pflegebedürftigen und weiteren Nutzer
ohne Aufwand jederzeit Zugang zu der Ge-
brauchsanweisung erhalten haben.
   
3. Gebrauchs-
anweisung
Die Gebrauchsanweisung ist so verfasst und
gegebenenfalls mit Abbildungen ergänzt,
dass sie von den vorgesehenen Nutzern ohne
Schwierigkeiten verstanden werden kann.
   
4. Gebrauchs-
anweisung
Die Gebrauchsanweisung enthält insbeson-
dere:
- den Namen oder Handelsnamen des Pro-
duktes einschließlich der Versionsanga-
ben,
- die identifizierenden Angaben zum Her-
steller (z. B. Name des Unternehmens,
Anschrift, Kontaktdaten),
- Angaben, aus denen Pflegebedürftige und
weitere Nutzer ersehen können, worum es
sich bei dem Produkt handelt,
- eine Beschreibung der Zweckbestimmung
des Produktes,
   
  - eine Beschreibung aller Nutzer und
Nutzergruppen des Produktes einschließ-
lich des Einsatzes durch pflegende An-
gehörige, sonstige ehrenamtlich Pflegende
und ambulante Pflegeeinrichtungen,
- Angaben zur Nutzungs- und Lebensdauer
des Produktes,
- Warnhinweise oder zu ergreifende Vor-
sichtsmaßnahmen,
- Informationen zu Nutzungsbeschränkun-
gen und Beeinträchtigungen, die eine
Nutzung ausschließen,
- Angaben zu dem nachgewiesenen pflege-
rischen Nutzen,
- Angaben zu den Leistungsmerkmalen des
Produktes, insbesondere zu Wirkungs-
weise, Eigenschaften, Funktionen und
pflegebezogenen Inhalten,
- Angaben zu von den Pflegebedürftigen
und weiteren Nutzern für eine ordnungs-
gemäße Nutzung des Produktes benötig-
ten und vorzuhaltenden Voraussetzungen
(z. B. mobile Endgeräte, Wearables, Mobil-
funkvertrag, Internetzugang, benötigte
Kenntnisse und Fertigkeiten etc.),
- eine Beschreibung der technischen Instal-
lation und der Nutzungs- und Bedienweise
des Produktes sowie zur Kompatibilität mit
Betriebssystemen und Plattformen,
- Informationen zu Schulungs-, Trainings-
und Einweisungsmöglichkeiten und
- das Ausstellungsdatum der neuesten
Fassung der Gebrauchsanweisung.
   
5.IrreführungDie vom Hersteller zur Produktbeschreibung
verwendeten Texte, Bezeichnungen und
Abbildungen sind nicht geeignet, bei den
Pflegebedürftigen und weiteren Nutzern
Fehlvorstellungen über die Zweckbestim-
mung, Sicherheit und Funktionstauglichkeit
des Produktes zu erzeugen. Insbesondere
enthalten die Texte, Bezeichnungen und
Abbildungen
- keine Angaben zu Funktionen, Inhalten
oder Eigenschaften, die das Produkt nicht
besitzt,
- keine Angaben, die einen falschen Ein-
druck über Funktionen, Inhalte oder Eigen-
schaften des Produktes erwecken,
- keine Angaben zu Nutzungsmöglichkeiten,
die über die Zweckbestimmung hinaus-
gehen und
- keine Angaben, die die Pflegebedürftigen
und Nutzer über zu erwartende Risiken,
die mit der Nutzung des Produktes gemäß
seiner Zweckbestimmung verbunden sind,
hinwegtäuschen.
   
Dokumentation der Sicherheit und Funktionstauglichkeit der digitalen Pflegeanwendung
1. Dokumen-
tation
Der Hersteller hat eine Dokumentation der
Sicherheit und Funktionstauglichkeit um-
gesetzt und Prozesse implementiert, um eine
Dokumentation der Sicherheit und Funktions-
tauglichkeit jederzeit auf dem neuesten Stand
zu halten.
   
2. Dokumen-
tation
Die Dokumentation der Sicherheit und Funk-
tionstauglichkeit enthält mindestens folgende
Angaben:
- eine Angabe des Produkt- und Handels-
namens einschließlich der Versionsanga-
ben,
- eine Beschreibung der Zweckbestimmung,
- eine Beschreibung der vorgesehenen
Nutzer oder Nutzergruppen,
- eine Beschreibung von Beeinträchtigun-
gen bei den Pflegebedürftigen, die eine
Nutzung ausschließen, und sonstige Warn-
hinweise zu Nutzungsrisiken,
- eine Begründung, warum es sich nicht um
ein Medizinprodukt nach den geltenden
medizinprodukterechtlichen Vorschriften
handelt,
- eine Beschreibung von Zubehör und sons-
tigen Produktbestandteilen oder Produk-
ten, die keine Medizinprodukte sind und
die in Kombination mit dem Produkt
verwendet werden sollen,
- eine Beschreibung der Funktionselemente
des Produktes und deren Funktionsweise
und Inhalte,
- technische Spezifikationen, etwa zu Eigen-
schaften und Leistungsattributen des
Produktes, des Zubehörs oder sonstiger
Produktbestandteile,
- Informationen zu Entwicklungsständen des
Produktes,
- Informationen und technische Spezifika-
tionen einschließlich der Entwicklungs-
prozesse und ihrer Validierung sowie Infor-
mationen zur laufenden Prüfung und Über-
wachung des Endproduktes,
- Angaben zu beteiligten Unterauftrag-
nehmern,
- Informationen zu den allgemeinen tech-
nischen Sicherheitsanforderungen ein-
schließlich einer Beschreibung der ge-
wählten Verfahren zur Gewährleistung der
Sicherheit und der Funktionstauglichkeit,
- eine Nutzen-Risiko-Analyse und eine Be-
gründung der ausgewählten Verfahren zur
Gewährleistung der Sicherheit und der
Funktionstauglichkeit,
   
  - Ergebnisse aller Analysen und Verifizie-
rungs- bzw. Validierungstests einschließ-
lich der Angaben zu den durchgeführten
Testverfahren, zum Testaufbau, zur Test-
durchführung, zur Datenerhebung, zur
Datenauswertung und zu den Testergeb-
nissen.
   
3.Dokumen-
tation
Der Hersteller ist in der Lage, die Dokumen-
tation der Sicherheit und Funktionstauglich-
keit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte jederzeit und in deutscher
Sprache vorzulegen.
   
Versicherung
1.Versiche-
rung
Der Hersteller hat Vorkehrungen getroffen, die
der Art des Produktes und der Größe des
Unternehmens angemessen sind, um, vorbe-
haltlich anderweitig anwendbarer gesetzlicher
Vorschriften, eine ausreichende finanzielle
Deckung seiner potenziellen Haftung gemäß
Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli
1985 zur Angleichung der Rechts- und Ver-
waltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über
die Haftung für fehlerhafte Produkte zu
gewährleisten.
   
Produktüberwachung nach Inverkehrbringen
1. Produkt-
über-
wachung
Der Hersteller betreibt ein System zur Über-
wachung des Produktes nach Inverkehrbrin-
gen unter Berücksichtigung der für das Pro-
dukt und seinen Rechtsbereich einschlägigen
rechtlichen Vorgaben und erhebt dazu über
den gesamten Lebenszyklus der Anwendung
Daten zur Sicherheit und zur Funktions-
tauglichkeit des Produktes.
   
2. Produkt-
über-
wachung
Die Erhebung der Daten im Rahmen der
Produktüberwachung wird vom Hersteller
proaktiv und kontinuierlich genutzt insbeson-
dere
- zur kontinuierlichen Bewertung des
Nutzungsrisikos, des Gesamtrestrisikos
und des Risikomanagements,
- zur Ermöglichung der Produktanpassun-
gen und der Aktualisierung der Ge-
brauchsanweisung und weiterer Hersteller-
informationen,
- zur Durchführung von Präventiv-, Korrek-
tur- oder Schutzmaßnahmen und
- zur Ermöglichung der Verbesserung der
Funktionstauglichkeit und der Sicherheit
des Produktes.
   
3. Produkt-
über-
wachung
Der Hersteller hat einen Durchführungsplan
zur Produktüberwachung erstellt und um-
gesetzt. Der Plan enthält insbesondere:
- eine systematische Zusammenstellung der
verfügbaren zu erhebenden und zu ver-
wendenden Informationen zu Vorkomm-
nissen sowie zu unerwünschten Folgen
der Nutzung und sonstigen produkt-
relevanten Ereignissen,
   
  - Informationen zu den verwendeten Er-
kenntnisquellen einschließlich individueller
Beschwerden der Pflegebedürftigen und
weiteren Nutzer,
- Informationen zum Verfahren der systema-
tischen Auswertung der vorhandenen In-
formationen und Daten,
- Angaben zur Dokumentation der Durch-
führung der Produktüberwachung und
- eine Beschreibung der Prozesse zur Um-
setzung der Erkenntnisse aus der Auswer-
tung der vorhandenen Informationen ein-
schließlich der Information betroffener
Nutzer und Nutzergruppen sowie der
Durchführung erforderlicher Produktan-
passungen.
   
4. Produkt-
über-
wachung
Der Hersteller erstellt einen regelmäßigen Be-
richt über die Durchführung der Produktüber-
wachung sowie über etwaige Maßnahmen
in Folge der Produktüberwachung. Er legt
diesen Bericht auf Verlangen des Bundes-
instituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
diesem vor.
   
5. Produkt-
über-
wachung
Soweit für das Produkt nach anderweitigen
Vorgaben Verpflichtungen zur Überwachung
und Meldung von Risikovorfällen an die
zuständigen Behörden bestehen, setzt der
Hersteller Prozesse zur Umsetzung der recht-
lichen Verpflichtungen um.
  Es bestehen keine recht-
lichen Verpflichtungen zur
Überwachung oder Meldung
von Risikovorfällen.




 

Zitierungen von Anlage 1 DiPAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 DiPAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DiPAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 DiPAV Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit digitaler Pflegeanwendungen als Nicht-Medizinprodukte
... dass sie die Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit nach Maßgabe der Anlage 1 umsetzen. (2) Der Hersteller fügt seinem Antrag eine Erklärung nach ... (2) Der Hersteller fügt seinem Antrag eine Erklärung nach Maßgabe der Anlage 1 bei. Der Hersteller kann im Einzelfall von den Anforderungen nach Anlage 1 abweichen, ... der Anlage 1 bei. Der Hersteller kann im Einzelfall von den Anforderungen nach Anlage 1 abweichen, wenn durch die abweichende Gestaltung die Sicherheit und Funktionstauglichkeit ...