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Anlage 1 - Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Artikel 1 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
Geltung ab 24.10.2015; FNA: 2129-59 Umweltschutz
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Geltung ab 24.10.2015; FNA: 2129-59 Umweltschutz
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Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Kategorien des § 2 Absatz 1 fallen
- 1.
- Wärmeüberträger
Kühlschränke
Gefriergeräte
Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten
Klimageräte
Entfeuchter
Wärmepumpen
Wärmepumpentrockner
ölgefüllte Radiatoren
Boiler
Warmwasserspeicher
sonstige Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden - 2.
- Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten
Bildschirme
Fernsehgeräte
LCD-Fotorahmen und digitale Bilderrahmen
Monitore
Laptops
Notebooks
Tablets und Tablet-PCs - 3.
- Lampen
stabförmige Leuchtstofflampen
Kompaktleuchtstofflampen
Leuchtstofflampen
Entladungslampen (einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen)
Niederdruck-Natriumdampflampen
LED-Lampen - 4.
- Großgeräte
Waschmaschinen
Wäschetrockner
Geschirrspüler
Elektroherde und Elektrobacköfen
Elektrokochplatten
Leuchten
Ton- oder Bildwiedergabegeräte
Musikausrüstung (mit Ausnahme von Kirchenorgeln)
Geräte zum Stricken und Weben
Großrechner
Großdrucker
Kopiergeräte
Geldspielautomaten
medizinische Großgeräte
große Überwachungs- und Kontrollinstrumente
große Produkt- und Geldausgabeautomaten
große Photovoltaikmodule
Nachtspeicherheizgeräte
große Antennen
Pedelecs
Elektrokleinstfahrzeuge mit zwei Rädern und ohne Sitz - 5.
- Kleingeräte
Staubsauger
Teppichkehrmaschinen
Nähmaschinen
Leuchten
Mikrowellengeräte
Lüftungsgeräte
Bügeleisen
Toaster
elektrische Messer
Wasserkocher
Uhren
Fitness- und Gesundheitsarmbänder
elektrische Rasierapparate
Waagen
Haar- und Körperpflegegeräte
Radiogeräte
Videokameras
Videorekorder
Hi-Fi-Anlagen
Musikinstrumente
Ton- oder Bildwiedergabegeräte
elektrisches und elektronisches Spielzeug
Sportgeräte
Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer
Rauchmelder
Heizregler
Thermostate
elektrische und elektronische Kleinwerkzeuge
medizinische Kleingeräte
kleine Überwachungs- und Kontrollinstrumente
kleine Produktausgabeautomaten
Kleingeräte mit eingebauten Photovoltaikmodulen
kleine Photovoltaikmodule
Antennen
Adapter
Reisestecker
Steckdosen
konfektionierte Stromkabel
HDMI-, Audio- und Videokabel
Schmelzsicherungen
Bekleidung mit elektrischen Funktionen
elektrische Zigaretten
(z.B. Heiz-, Massage- oder Leuchtfunktionen)
Schuhe mit Leuchtfunktionen
beleuchtete Fliesen
Drohnen
Tonerkartuschen und Druckerpatronen - 6.
- Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte
(keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)
Mobiltelefone
GPS-Geräte
Taschenrechner
Router
PCs
Drucker
Telefone
Kommunikationsantennen
Telefon- und Netzwerkadapter
USB-Kabel
Netzwerkkabel
Text in der Fassung des Artikels 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes G. v. 8. Dezember 2022 BGBl. I S. 2240 m.W.v. 31. Dezember 2022
Frühere Fassungen von Anlage 1 ElektroG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.12.2022 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes vom 08.12.2022 BGBl. I S. 2240 |
aktuell vorher | 01.01.2022 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20.05.2021 BGBl. I S. 1145 |
aktuell vorher | 15.08.2018 | Artikel 3 Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1739 |
aktuell | vor 15.08.2018 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 ElektroG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 ElektroG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ElektroG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 ElektroG Anwendungsbereich (vom 15.08.2018)
... Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere die in Anlage 1 aufgeführten Geräte. (2) Dieses Gesetz gilt nicht für folgende Elektro- ...
Anlage 2 ElektroG (zu § 6 Absatz 1) Angaben bei der Registrierung (vom 01.01.2022)
... E-Mail-Adresse) 4. Kategorie des Elektro- oder Elektronikgerätes nach Anlage 1 5. Art des Elektro- oder Elektronikgerätes (Gerät zur Nutzung in privaten ...
Anlage 6 ElektroG (zu § 23 Absatz 1) Mindestanforderungen an die Verbringung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten, bei denen es sich möglicherweise um Altgeräte handelt
... muss folgende Angaben enthalten: aa) Bezeichnung des Gerätes (wenn in Anlage 1 aufgeführt mit Angabe der Kategorie gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1); ...
Zitat in folgenden Normen
Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
V. v. 02.07.2008 BGBl. I S. 1139; zuletzt geändert durch Artikel 299 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 5 ChemKlimaschutzV Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten (vom 01.06.2017)
... Falle der Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Geräten nach den Anlagen 1 und 7 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes mit einer Füllmenge von mindestens drei ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... 1. Dezember 2018 ermittelten Abhol- und Aufstellungspflichten entsprechend." 36. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Nicht ... entsprechend." 36. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, ... E-Mail-Adresse) 4. Kategorie des Elektro- oder Elektronikgerätes nach Anlage 1 5. Art des Elektro- oder Elektronikgerätes (Gerät zur Nutzung in privaten ...
Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
Artikel 1 ElektroGuaÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... „1. Januar 2023" durch die Angabe „1. Juli 2023" ersetzt. 2. Anlage 1 Nummer 5 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „elektronische Antriebe ...
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Artikel 3 ElektroGNRG Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere die in Anlage 1 aufgeführten Geräte." 2. § 3 Nummer 4 wird wie folgt ... 2018 ermittelten Abhol- und Aufstellungspflichten entsprechend." 11. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Nicht ... entsprechend." 11. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, ...
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