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Anlage 1 - Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Artikel 1 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
Geltung ab 24.10.2015; FNA: 2129-59 Umweltschutz
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Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Kategorien des § 2 Absatz 1 fallen



1.
Wärmeüberträger

Kühlschränke

Gefriergeräte

Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten

Klimageräte

Entfeuchter

Wärmepumpen

Wärmepumpentrockner

ölgefüllte Radiatoren

Boiler

Warmwasserspeicher

sonstige Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden

2.
Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten

Bildschirme

Fernsehgeräte

LCD-Fotorahmen und digitale Bilderrahmen

Monitore

Laptops

Notebooks

Tablets und Tablet-PCs

3.
Lampen

stabförmige Leuchtstofflampen

Kompaktleuchtstofflampen

Leuchtstofflampen

Entladungslampen (einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen)

Niederdruck-Natriumdampflampen

LED-Lampen

4.
Großgeräte

Waschmaschinen

Wäschetrockner

Geschirrspüler

Elektroherde und Elektrobacköfen

Elektrokochplatten

Leuchten

Ton- oder Bildwiedergabegeräte

Musikausrüstung (mit Ausnahme von Kirchenorgeln)

Geräte zum Stricken und Weben

Großrechner

Großdrucker

Kopiergeräte

Geldspielautomaten

medizinische Großgeräte

große Überwachungs- und Kontrollinstrumente

große Produkt- und Geldausgabeautomaten

große Photovoltaikmodule

Nachtspeicherheizgeräte

große Antennen

Pedelecs

Elektrokleinstfahrzeuge mit zwei Rädern und ohne Sitz

5.
Kleingeräte

Staubsauger

Teppichkehrmaschinen

Nähmaschinen

Leuchten

Mikrowellengeräte

Lüftungsgeräte

Bügeleisen

Toaster

elektrische Messer

Wasserkocher

Uhren

Fitness- und Gesundheitsarmbänder

elektrische Rasierapparate

Waagen

Haar- und Körperpflegegeräte

Radiogeräte

Videokameras

Videorekorder

Hi-Fi-Anlagen

Musikinstrumente

Ton- oder Bildwiedergabegeräte

elektrisches und elektronisches Spielzeug

Sportgeräte

Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer

Rauchmelder

Heizregler

Thermostate

elektrische und elektronische Kleinwerkzeuge

medizinische Kleingeräte

kleine Überwachungs- und Kontrollinstrumente

kleine Produktausgabeautomaten

Kleingeräte mit eingebauten Photovoltaikmodulen

kleine Photovoltaikmodule

Antennen

Adapter

Reisestecker

Steckdosen

konfektionierte Stromkabel

HDMI-, Audio- und Videokabel

Schmelzsicherungen

Bekleidung mit elektrischen Funktionen

elektrische Zigaretten

(z.B. Heiz-, Massage- oder Leuchtfunktionen)

Schuhe mit Leuchtfunktionen

beleuchtete Fliesen

Drohnen

Tonerkartuschen und Druckerpatronen

6.
Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte

(keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)

Mobiltelefone

GPS-Geräte

Taschenrechner

Router

PCs

Drucker

Telefone

Kommunikationsantennen

Telefon- und Netzwerkadapter

USB-Kabel

Netzwerkkabel





 

Frühere Fassungen von Anlage 1 ElektroG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.12.2022Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes
vom 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
vom 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
aktuell vorher 15.08.2018Artikel 3 Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
aktuellvor 15.08.2018Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 ElektroG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 ElektroG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektroG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ElektroG Anwendungsbereich (vom 15.08.2018)
... Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere die in Anlage 1 aufgeführten Geräte. (2) Dieses Gesetz gilt nicht für folgende Elektro- ...
Anlage 2 ElektroG (zu § 6 Absatz 1) Angaben bei der Registrierung (vom 01.01.2022)
... E-Mail-Adresse) 4. Kategorie des Elektro- oder Elektronikgerätes nach Anlage 1 5. Art des Elektro- oder Elektronikgerätes (Gerät zur Nutzung in privaten ...
Anlage 6 ElektroG (zu § 23 Absatz 1) Mindestanforderungen an die Verbringung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten, bei denen es sich möglicherweise um Altgeräte handelt
... muss folgende Angaben enthalten: aa) Bezeichnung des Gerätes (wenn in Anlage 1 aufgeführt mit Angabe der Kategorie gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1);  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
V. v. 02.07.2008 BGBl. I S. 1139; zuletzt geändert durch Artikel 299 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 5 ChemKlimaschutzV Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten (vom 01.06.2017)
... Falle der Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Geräten nach den Anlagen 1 und 7 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes mit einer Füllmenge von mindestens drei ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... 1. Dezember 2018 ermittelten Abhol- und Aufstellungspflichten entsprechend." 36. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Nicht ... entsprechend." 36. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, ... E-Mail-Adresse) 4. Kategorie des Elektro- oder Elektronikgerätes nach Anlage 1 5. Art des Elektro- oder Elektronikgerätes (Gerät zur Nutzung in privaten ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
Artikel 1 ElektroGuaÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... „1. Januar 2023" durch die Angabe „1. Juli 2023" ersetzt. 2. Anlage 1 Nummer 5 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „elektronische Antriebe ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Artikel 3 ElektroGNRG Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
...  Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere die in Anlage 1 aufgeführten Geräte." 2. § 3 Nummer 4 wird wie folgt ... 2018 ermittelten Abhol- und Aufstellungspflichten entsprechend." 11. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Nicht ... entsprechend." 11. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, ...