Tools:
Update via:
Anlage 1 - Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschV)
Artikel 2 V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277, 3
Geltung ab 19.10.2023; FNA: 7823-5-18 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
| |
Geltung ab 19.10.2023; FNA: 7823-5-18 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
| |
Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6)
Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Muster eines bundeseinheitlichen Stempels: XX bezeichnet das Bundesland, in dem die zuständige Behörde ansässig ist, YY bezeichnet eine mitarbeiterbezogene Nummer.
Zitierungen von Anlage 1 PflBeschV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 PflBeschV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflBeschV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 PflBeschV Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen nach den Artikeln 100 und 101 und Vorausfuhrzeugnissen nach Artikel 102 der Verordnung (EU) 2016/2031
... ist ein einheitlicher Stempel für die Pflanzengesundheitskontrolle nach dem Muster der Anlage 1 oder ein elektronisches Siegel zu verwenden. Für den Stempel der zuständigen ... ist ein einheitlicher Stempel für die Pflanzengesundheitskontrolle nach dem Muster der Anlage 1 oder ein elektronisches Siegel zu ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_1_PflBeschV.htm