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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben
Anlage 1 - Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV)
V. v. 18.12.1990 BGBl. I S. 2930, zuletzt geändert durch Artikel 54 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1613; dieses geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
Geltung ab 01.01.1991; FNA: 2126-9-11 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Geltung ab 01.01.1991; FNA: 2126-9-11 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1) Psychiatrische Einrichtungen für Erwachsene
Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Inhaltliche Beschreibung der aufgabentypischen Schwerpunkte
1. Allgemeine Psychiatrie
Behandlungs- bereiche | Kranke | Behandlungsziele | Behandlungsmittel |
A1 Regel- behandlung | Akut psychisch Kranke | Erkennen und Heilen, psychische und soziale Stabilisierung | Diagnostik, Psychopharmako- therapie, Psychotherapie, Soziotherapie 1), Ergotherapie |
A2 Intensiv- behandlung | Psychisch Kranke, manifest selbst- gefährdet, fremdgefährdend, somatisch vitalgefährdet | Erkennen und Heilen, Risiko- abschätzung, Krisen- bewältigung, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische Maßnahmen | Diagnostik, Erst- und Notfall- behandlung, einzelbezogene Intensivbehandlung einschließlich Psychopharmako- therapie |
A3 Reha- bilitative Behandlung | Für die reha- bilitative Behandlung ausreichend stabilisierte Kranke mit psychischen und sozialen Krankheitsfolgen | Bessern, Lindern der Krankheits- folgen - mit diesen leben lernen, Ent- hospitalisierung, Wieder- eingliederung | Mehrdimensionale rehabilitative Behandlung; Psychotherapie zur Bewältigung der Krankheits- folgen, Sozio- therapie, Ergo- therapie |
A4 Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfach- kranker | Psychisch Kranke mit anhaltend akuten Symptomen und/oder erheblichen psychischen und sozialen Krankheitsfolgen | Bessern, Lindern, Verhüten von Verschlimmerung, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische Maßnahmen | Medizinische Grundversorgung mit hohem ärztlichen und pflegerischen Aufwand, mehr- dimensionale Einzelbehandlung, Gestaltung des therapeutischen Milieus in Kleingruppen |
A5 Psycho- therapie | Kranke mit schweren Neurosen oder Persönlichkeits- störungen, die stationär psycho- therapeutisch behandelt werden müssen | Erkennen und Heilen, Krisen- bewältigung, Befähigung zur ambulanten psycho- therapeutischen Behandlung | Komplexe psycho- therapeutische Behandlung |
A6 Tages- klinische Behandlung 2) | Psychisch Kranke, nicht oder nicht mehr vollstationär behandlungs- bedürftig | Erkennen und Heilen, psychische und soziale Stabilisierung, Wieder- eingliederung, Krisenbewältigung | Diagnostik, Psychopharmako- therapie, Psychotherapie, Soziotherapie, Ergotherapie |
2. Abhängigkeitskranke
Behandlungs- bereiche | Kranke | Behandlungsziele | Behandlungsmittel |
S1 Regel- behandlung | Alkohol- und Medikamenten- abhängige | Erkennen der Abhängigkeit, Entgiftung, Befähigung zur ambulanten Behandlung oder zur Entwöhnung, soziale Stabilisierung | Psychiatrische, neurologische und allgemein- medizinische Diagnostik und Behandlung, Motivation zur Inanspruchnahme suchtspezifischer Hilfen |
S2 Intensiv- Behandlung | Alkohol-, Medikamenten- und Drogen- abhängige, manifest selbst- gefährdet, fremdgefährdend, somatisch vitalgefährdet | Erkennen und Heilen, Risiko- abschätzung, Krisen- bewältigung, Entgiftung, Delirbehandlung, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische Maßnahmen | Psychiatrische, neurologische und allgemein- medizinische Diagnostik, intensive medikamentöse Behandlung, Motivation zur Inanspruchnahme suchtspezifischer Hilfen |
S3 Reha- bilitative Behandlung einschließ- lich sog. Entwöhnung | Ausreichend entgiftete, motivierte und belastbare Alkohol- und Medikamenten- abhängige oder inzwischen zur rehabilitativen Behandlung befähigte Schwer- und Mehrfachkranke | Abstinenz, Befähigung zu ambulanter Behandlung, Integration in Selbsthilfe- gruppen, Wieder- eingliederung | Suchtspezifische mehrdimensionale Behandlung |
S4 Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfach- kranker | Alkohol- und Medikamenten- abhängige mit anhaltenden psychiatrischen, neurologischen und internistischen Begleit- und Folge- erkrankungen, erhebliche Rückfallgefahr, rehabilitative Behandlung oder Entlassung in komplementäre Einrichtungen nicht möglich | Bessern, Lindern, Verhüten von Verschlimmerung, Befähigung zur rehabilitativen Behandlung, Eingliederung in komplementäre Einrichtungen und ambulante Behandlung | Medizinische Grundversorgung mit hohem ärztlichen und pflegerischen Aufwand; sucht- spezifische soziotherapeutisch mehrdimensionale Behandlung |
S5 Psycho- therapie | Alkohol- und Medikamten- abhängige mit schweren Neurosen oder Persönlichkeits- störungen, erhebliche Rückfallgefahr | Erkennen der Abhängigkeit, Abstinenz, Befähigung zur ambulanten psycho- therapeutischen Behandlung, Krisenbewältigung | Psycho- therapeutische Behandlung unter Berücksichtigung suchtspezifischer Gesichtspunkte |
S6 Tages- klinische Behandlung 2) | Alkohol- und Medikamenten- abhängige, entgiftet, nicht oder nicht mehr vollstationär behandlungs- bedürftig | Erkennen der Abhängigkeit, Abstinenz, Befähigung zur ambulanten Behandlung, Integration in Selbsthilfe- gruppe, Krisen- bewältigung, Vermeidung oder Verkürzung voll- stationärer Behandlung | Diagnostik, Psychotherapie, Soziotherapie 1), Ergotherapie, Motivation zur Inanspruchnahme suchtspezifischer Hilfen |
3. Gerontopsychiatrie (Patienten in der Regel über 65 Jahre alt)
Behandlungs- bereiche | Kranke | Behandlungsziele | Behandlungsmittel |
G1 Regel- behandlung | Akut psychisch Kranke im höheren Lebens- alter (meist Multi- morbidität) | Erkennen und Heilen, Bessern, psychische, somatische und soziale Stabilisierung, vorwiegend Entlassung nach Hause | Psychiatrische, neurologische, allgemein- medizinische und soziale Diagnostik und Therapie. Medizinische Grundversorgung; gegebenenfalls Einbeziehung weiterer gebiets- ärztlicher Leistungen |
G2 Intensiv- behandlung | Psychisch Kranke im höheren Lebensalter, manifest selbst- gefährdet, fremdgefährdend und somatisch vitalgefährdet | Erkennen und Heilen, Risiko- abschätzung, Krisen- bewältigung, Bessern der vital bedrohlichen Störungen, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische Maßnahmen | Psychiatrische und somatische Diagnostik, Erst- und Notfall- behandlung, einzelbezogene Intensivbehandlung einschließlich medikamentöser Therapie |
G3 Reha- bilitative Behandlung | Ausreichend stabilisierte psychisch Kranke im höheren Lebensalter mit psychischen, somatischen und sozialen Einbußen | Bessern und Lindern, mit Krankheit und Alter leben lernen, Wieder- eingliederung zu Hause oder in Einrichtungen der Altenhilfe | Training zum Ausgleich von Einbußen lebens- praktischer Fertigkeiten, Orientierungs- und Gedächtnis- training, Sozio- therapie 1), Psychotherapie |
G4 Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfach- kranker | Psychisch Kranke im höheren Lebensalter mit anhaltenden akuten Symptomen und erheblichen psychischen, somatischen und sozialen Einbußen | Bessern und Lindern, Verhüten von Verschlimmerung, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische Maßnahmen oder Entlassung in häusliche oder Heimpflege | Medizinische Grundversorgung mit kontinuierlich hohem ärztlichen und pflegerischen Aufwand, gegebenenfalls ergänzt durch Einbeziehung weiterer gebiets- ärztlicher Leistungen, Gestaltung des therapeutischen Milieus |
G5 Psycho- therapie | Kranke im höheren Lebens- alter mit schweren Neurosen oder Persönlichkeits- störungen, die stationär psycho- therapeutisch behandelt werden müssen | Erkennen von Krankheit, Krisen- bewältigung, Befähigung zur ambulanten psycho- therapeutischen Behandlung | Komplexe psycho- therapeutische Behandlung |
G6 Tages- klinische Behandlung 2) | Psychisch Kranke im höheren Lebens- alter, nicht oder nicht mehr vollstationär behandlungs- bedürftig | Erkennen von Krankheit, Bessern, psychische, somatische und soziale Stabilisierung, Krisen- bewältigung, Wieder- eingliederung, Vermeidung oder Verkürzung voll- stationärer Behandlung | Psychiatrische, neurologische und allgemein- medizinische Diagnostik und Therapie einschließlich Pharmakotherapie. Training zum Ausgleich von Einbußen lebens- praktischer Fertigkeiten, Orientierungs- und Gedächtnis- training, Sozio- therapie, Psychotherapie |
- 1)
- Als Soziotherapie werden in diesem Zusammenhang alle handlungsorientierten Einflußnahmen auf die Wechselwirkungen zwischen der Erkrankung des Patienten und seinem sozialen Umfeld verstanden.
- 2)
- Integrierte tages- oder nachtklinische Behandlung soll im Einzelfall von jeder Station aus möglich sein. Der Patient erhält einen teilstationären Status auf der Station, die ihn auch vollstationär behandeln würde.
Zitierungen von Anlage 1 Psych-PV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 Psych-PV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Psych-PV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 Psych-PV Behandlungsbereiche (vom 05.04.2017)
... nach Art und Schwere der Krankheit sowie nach den Behandlungszielen und -mitteln gemäß Anlage 1 den folgenden Behandlungsbereichen zugeordnet: A Allgemeine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 534
Artikel 1 KHRG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... Einstufung der Patientin oder des Patienten in die Behandlungsbereiche nach den Anlagen 1 und 2 der Psychiatrie-Personalverordnung zu übermitteln; für die zugrunde liegende ...
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