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Anlage 23 - Europawahlordnung (EuWO)

neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
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Anlage 23 (zu § 41 Abs. 1) Wahlbekanntmachung



siehe BGBl. I 2003 S. 2613





 

Frühere Fassungen von Anlage 23 EuWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2019Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
vom 18.06.2019 BGBl. I S. 834
aktuell vorher 25.05.2018Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 16.05.2018 BGBl. I S. 570
aktuell vorher 24.12.2013Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
aktuell vorher 11.12.2008Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
aktuellvor 11.12.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 23 EuWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 23 EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41 EuWO Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde (vom 01.07.2019)
... Gemeindebehörde macht spätestens am sechsten Tage vor der Wahl nach dem Muster der Anlage 23 Beginn und Ende der Wahlzeit sowie die Wahlbezirke und Wahlräume öffentlich bekannt; an ... (2) Die Wahlbekanntmachung oder ein Auszug aus ihr mit den Nummern 1, 3, 4 und 6 der Anlage 23 ist vor Beginn der Wahlhandlung am oder im Eingang des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum ...
§ 42 EuWO Ausstattung des Wahlvorstandes (vom 24.12.2013)
... 7. Abdruck der Wahlbekanntmachung oder Auszug aus ihr mit den Nummern 1, 3, 4 und 6 der Anlage 23 , 8. Verschlußmaterial für die Wahlurne, 9. Verpackungs- und ...
§ 81 EuWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 25.05.2018)
... und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 2A bis 2C, 5, 6A, 7, 8, 12 bis 16B, 17 bis 21, 23 bis 25 und 27 bis 30 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 5. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... Stimmzettels erforderlich wird." 58. Es werden ersetzt: a) in Anlage 23 (zu § 41 Absatz 1) das Wort „Wahlzelle" durch das Wort „Wahlkabine", ...

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 4 BWahlGuaÄndG Änderung der Europawahlordnung
... Wahlentscheidung des Wahlberechtigten erfolgten Stimmabgabe wird hingewiesen." 9. Anlage 23 (zu § 41 Absatz 1) Nummer 6 wird wie folgt gefasst: „6. Jeder ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.05.2018 BGBl. I S. 570
Artikel 1 6. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... dem Anhang 15 zu dieser Verordnung ersichtliche Rückseite angefügt. 33. In Anlage 23 (zu § 41 Absatz 1) wird in Nummer 3 im letzten Absatz nach dem letzten Satz folgender Satz ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 2 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... 3) Fußnote 2 wird das Wort „vorsätzlich" gestrichen. 37. In Anlage 23 (zu § 41 Abs. 1) Nr. 5 Satz 2 wird jeweils das Wort „Wahlumschlag" durch das Wort ...