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Anlage 24 - Europawahlordnung (EuWO)
neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
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Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
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Anlage 24 (zu § 64 Abs. 7 und § 68 Abs. 4)
Anlage 24 wird in 3 Vorschriften zitiert
siehe BGBl. I 2003 S. 2615
Zitierungen von Anlage 24 EuWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 24 EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 64 EuWO Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse (vom 24.12.2013)
... Gemeindebehörden sowie Kreis- und Stadtwahlleiter werden nach dem Muster der Anlage 24 erstattet. Der Landeswahlleiter kann Anordnungen zur Art und Weise der Übermittlung ...
§ 68 EuWO Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (vom 11.12.2008)
... den Bereich der Gemeinde übernimmt. Die Schnellmeldungen werden nach dem Muster der Anlage 24 erstattet. (5) Über die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und ...
§ 81 EuWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 25.05.2018)
... und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 2A bis 2C, 5, 6A, 7, 8, 12 bis 16B, 17 bis 21, 23 bis 25 und 27 bis 30 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
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