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Anlage 2 - Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)
Anlage 2 Verzeichnis der Arten des Geschäfts
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Arten des Geschäfts sind grundsätzlich die in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission genannten Arten.
Darüber hinaus sind unter der Art des Geschäfts 6: „Vorübergehende Warenverkehre für nationale Zwecke" im Extrahandel anzugeben:
67: Warensendungen zur oder nach Reparatur
68: Zolllagerverkehr für ausländische Rechnung
69: Sonstige vorübergehende Warenverkehre bis einschließlich 24 Monate und weitere von der Anmeldung befreite Warenverkehre.
Darüber hinaus sind unter der Art des Geschäfts 6: „Vorübergehende Warenverkehre für nationale Zwecke" im Extrahandel anzugeben:
67: Warensendungen zur oder nach Reparatur
68: Zolllagerverkehr für ausländische Rechnung
69: Sonstige vorübergehende Warenverkehre bis einschließlich 24 Monate und weitere von der Anmeldung befreite Warenverkehre.
Zitierungen von Anlage 2 AHStatDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AHStatDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AHStatDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 AHStatDV Art des Geschäfts
... Tabelle 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 sowie zusätzlich mit den Nummern in Anlage 2 anzugeben. Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, ob es sich um Kauf, Verkauf, ...
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