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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2026
Anlage 2 - Ausbauberufeausbildungsverordnung (AusbauBAusbV)
Artikel 3 V. v. 03.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 222; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 425
Geltung ab 01.08.2026; FNA: 806-22-1-156 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2026; FNA: 806-22-1-156 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Stuckateurarbeiten sowie zum Stuckateur und zur Stuckateurin
Anlage 2 wird in 7 Vorschriften zitiert
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Zitierungen von Anlage 2 AusbauBAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AusbauBAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AusbauBAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 AusbauBAusbV Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
... Zimmererarbeiten: Anlage 1 Abschnitt A, B und D, 2. im Schwerpunkt Stuckateurarbeiten: Anlage 2 Abschnitt A, B und D , 3. im Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten: Anlage 3 Abschnitt A, B und ... im Schwerpunkt Stuckateurarbeiten sowie zum Stuckateur und zur Stuckateurin in Anlage 2 Abschnitt A bis D genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (4) Gegenstand der ... (8) Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie in den jeweiligen Anlagen 1 bis 6 vorgegeben ist, darf von den Ausbildenden abgewichen werden, wenn und soweit ... liegen, die Abweichung erfordern. (9) Die in den jeweiligen Anlagen 1 bis 6 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen von den Ausbildenden so ...
§ 11 AusbauBAusbV Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
... im ersten Ausbildungsjahr in 13 Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 2 Abschnitt A laufende Nummer 8 bis 15 sowie b) im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen ... im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 2 Abschnitt B laufende Nummer 9 bis 14; 3. Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten: ... 1. im ersten Ausbildungsjahr in 13 Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 2 Abschnitt A laufende Nummer 8 bis 15, 2. im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen Fertigkeiten, ... im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 2 Abschnitt B laufende Nummer 9 bis 14 sowie 3. im dritten Ausbildungsjahr in sechs Wochen ... im dritten Ausbildungsjahr in sechs Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 2 Abschnitt C laufende Nummer 5 bis 10. (4) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf ...
§ 14 AusbauBAusbV Inhalt
... sich auf 1. die in den Ausbildungsrahmenplänen der Berufe in den Anlagen 1 bis 6 jeweils im Abschnitt A für die ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, ... Lehrstoff, soweit er den in den Ausbildungsrahmenplänen der Berufe in den Anlagen 1 bis 6 jeweils im Abschnitt A genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ...
§ 17 AusbauBAusbV Inhalt
... erstreckt sich auf 1. die in den Ausbildungsrahmenplänen der Berufe in den Anlage 1 bis 6 jeweils in den Abschnitten A, B und D genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 38 AusbauBAusbV Inhalt des Teiles 1
... im Schwerpunkt Stuckateurarbeiten sowie zum Stuckateur und zur Stuckateurin in Anlage 2 Abschnitt A, B und D für die ersten 24 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ... im Schwerpunkt Stuckateurarbeiten sowie zum Stuckateur und zur Stuckateurin in Anlage 2 Abschnitt A, B und D genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ...
§ 40 AusbauBAusbV Inhalt des Teiles 2
... im Schwerpunkt Stuckateurarbeiten sowie zum Stuckateur und zur Stuckateurin in der Anlage 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im ... im Schwerpunkt Stuckateurarbeiten sowie zum Stuckateur und zur Stuckateurin in Anlage 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. (2) In Teil 2 der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Tiefbauberufeausbildungsverordnung, der Hochbauberufeausbildungsverordnung sowie der Ausbauberufeausbildungsverordnung
V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 425
Artikel 3 BauBerÄndV Änderung der Ausbauberufeausbildungsverordnung
... das Wort „Hölzer" durch das Wort „Holz" ersetzt. 6. Die Anlage 2 Abschnitt A wird wie folgt geändert: a) In der laufenden Nummer 8 Spalte 3 Buchstabe g wird ...
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