Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B - Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
- Benennung der Prüfungsteile,
- 2.
- Bewertung des Prüfungsteils „Fachliche Spezialisierung",
- 3.
- Bewertung des Prüfungsteils „IT-spezifische Handlungsfelder",
- 4.
- Bewertung des Prüfungsteils „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement",
- 5.
- Bewertung des Prüfungsteils „IT-Projekt",
- 6.
- Bewertungen der im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung" erbrachten Prüfungsleistungen nach den §§ 20 und 21,
- 7.
- Bewertungen der im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder" erbrachten Prüfungsleistungen nach § 22,
- 8.
- Bewertungen der im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement" erbrachten Prüfungsleistungen nach den §§ 23 und 24,
- 9.
- Benennung des Themas der Projektarbeit nach § 25 Absatz 3,
- 10.
- Bewertungen der im Prüfungsteil „IT-Projekt" erbrachten Prüfungsleistungen nach den §§ 25 und 26,
- 11.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 12.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 13.
- die Gesamtnote in Worten,
- 14.
- Befreiungen nach § 30 und
- 15.
- Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 33.