Tools:
Update via:
Anlage 2 - Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 754-32 Energieversorgung
| |
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 754-32 Energieversorgung
| |
Anlage 2 (zu § 31) Stromkosten- oder handelsintensive Branchen
Anlage 2 wird in 11 Vorschriften zitiert
Liste 1: Wirtschaftszweige mit erheblichem Verlagerungsrisiko
Liste 2: Wirtschaftszweige mit Verlagerungsrisiko
WZ-2008-Code6 | WZ 2008 - Bezeichnung (a. n. g. = anderweitig nicht genannt) |
510 | Steinkohlenbergbau |
620 | Gewinnung von Erdgas |
710 | Eisenerzbergbau |
729 | Sonstiger NE-Metallerzbergbau |
811 | Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer |
891 | Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale |
893 | Gewinnung von Salz |
899 | Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g. |
1020 | Fischverarbeitung |
1031 | Kartoffelverarbeitung |
1032 | Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften |
1039 | Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse |
1041 | Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine und ähnliche Nahrungsfette) |
1062 | Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen |
1081 | Herstellung von Zucker |
1086 | Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln |
1104 | Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen |
1106 | Herstellung von Malz |
1310 | Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei |
1320 | Weberei |
1330 | Veredlung von Textilien und Bekleidung |
1391 | Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff |
1393 | Herstellung von Teppichen |
1394 | Herstellung von Seilerwaren |
1395 | Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) |
1396 | Herstellung von technischen Textilien |
1411 | Herstellung von Lederbekleidung |
1431 | Herstellung von Strumpfwaren |
1511 | Herstellung von Leder und Lederfaserstoff; Zurichtung und Färben von Fellen |
1610 | Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke |
1621 | Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten |
1622 | Herstellung von Parketttafeln |
1629 | Herstellung von Holzwaren a. n. g, Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) |
1711 | Herstellung von Holz- und Zellstoff |
1712 | Herstellung von Papier, Karton und Pappe |
1722 | Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe |
1724 | Herstellung von Tapeten |
1920 | Mineralölverarbeitung |
2011 | Herstellung von Industriegasen |
2012 | Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten |
2013 | Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien |
2014 | Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien |
2015 | Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen |
2016 | Herstellung von Kunststoffen in Primärformen |
2017 | Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen |
2059 | Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. |
2060 | Herstellung von Chemiefasern |
2110 | Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen |
2211 | Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen |
2219 | Herstellung von sonstigen Gummiwaren |
2221 | Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen |
2222 | Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen |
2229 | Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren |
2311 | Herstellung von Flachglas |
2312 | Veredlung und Bearbeitung von Flachglas |
2313 | Herstellung von Hohlglas |
2314 | Herstellung von Glasfasern und Waren daraus |
2319 | Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich tech- nischen Glaswaren |
2320 | Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren |
2331 | Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten |
2342 | Herstellung von Sanitärkeramik |
2343 | Herstellung von Isolatoren und Isolierteilen aus Keramik |
2344 | Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke |
2349 | Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen |
2351 | Herstellung von Zement |
2391 | Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage |
2399 | Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g. |
2410 | Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen |
2420 | Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungs- stücken aus Stahl |
2431 | Herstellung von Blankstahl |
2432 | Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm |
2434 | Herstellung von kaltgezogenem Draht |
2442 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium |
2443 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn |
2444 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer |
2445 | Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen |
2446 | Aufbereitung von Kernbrennstoffen |
2451 | Eisengießereien |
2550 | Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen |
2561 | Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung |
2571 | Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen |
2593 | Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn |
2594 | Herstellung von Schrauben und Nieten |
2611 | Herstellung von elektronischen Bauelementen |
2720 | Herstellung von Batterien und Akkumulatoren |
2731 | Herstellung von Glasfaserkabeln |
2732 | Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln |
2790 | Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. |
2815 | Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen |
3091 | Herstellung von Krafträdern |
3099 | Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a. n. g. |
6 Amtlicher Hinweis: Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008. Zu beziehen beim Statistischen Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden; auch zu beziehen über www.destatis.de. |
Liste 2: Wirtschaftszweige mit Verlagerungsrisiko
WZ-2008-Code | WZ 2008 - Bezeichnung (a. n. g. = anderweitig nicht genannt) |
1011 | Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) |
1012 | Schlachten von Geflügel |
1042 | Herstellung von Margarine u. ä. Nahrungsfetten |
1051 | Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) |
1061 | Mahl- und Schälmühlen |
1072 | Herstellung von Dauerbackwaren |
1073 | Herstellung von Teigwaren |
1082 | Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) |
1085 | Herstellung von Fertiggerichten |
1089 | Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g. |
1091 | Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere |
1092 | Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere |
1107 | Herstellung von Erfrischungsgetränken; Gewinnung natürlicher Mineralwässer |
1723 | Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe |
1729 | Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe |
2051 | Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen |
2052 | Herstellung von Klebstoffen |
2332 | Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik |
2352 | Herstellung von Kalk und gebranntem Gips |
2365 | Herstellung von Faserzementwaren |
2452 | Stahlgießereien |
2453 | Leichtmetallgießereien |
2591 | Herstellung von Fässern, Trommeln, Dosen, Eimern u. ä. Behältern aus Metall |
2592 | Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall |
2932 | Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen |
Zitierungen von Anlage 2 EnFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 EnFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 EnFG Umlageerhebung bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen (vom 01.01.2023)
... Kokereigas (Kuppelgase) erzeugt, wenn das Unternehmen 1. einer Branche nach Liste 1 der Anlage 2 zuzuordnen ist und 2. ein Energiemanagementsystem betreibt. ...
§ 30 EnFG Voraussetzungen der Begrenzung (vom 16.05.2024)
... einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 2 zuzuordnen ist, werden die Umlagen begrenzt, wenn 1. im letzten abgeschlossenen ... selbst verbrauchte Strommenge an einer Abnahmestelle, an der das Unternehmen einer Branche nach Anlage 2 zuzuordnen ist, mehr als 1 Gigawattstunde betragen hat, 2. das Unternehmen ein ...
§ 31 EnFG Umfang der Begrenzung
... Umlagen werden an den Abnahmestellen, an denen das Unternehmen einer Branche nach Anlage 2 zuzuordnen ist, für den Strom, den das Unternehmen dort im Begrenzungszeitraum selbst ... über 1 Gigawattstunde begrenzt a) bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 2 Liste 1 zuzuordnen ist, auf 15 Prozent der Umlagen und b) bei einem Unternehmen, das ... ist, auf 15 Prozent der Umlagen und b) bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 2 Liste 2 zuzuordnen ist, aa) auf 15 Prozent der Umlagen, wenn das Unternehmen im ... a) 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 2 Liste 1 zuzuordnen ist, oder b) bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 2 ... Anlage 2 Liste 1 zuzuordnen ist, oder b) bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 2 Liste 2 zuzuordnen ist, aa) 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung, wenn das ...
§ 33 EnFG Nachweisführung auf Basis eines gewillkürten Rumpfgeschäftsjahres
... oder zum Zeitpunkt des Endes des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres keiner Branche nach Anlage 2 zuzuordnen sind, können abweichend von § 32 Nummer 1 den Antrag auf Basis eines ... stellen, das mit der erstmaligen Stromabnahme zu Produktionszwecken in einer Branche nach Anlage 2 beginnt und vor Ablauf der Antragsfrist endet. Die Begrenzungsentscheidung ergeht unter ...
§ 34 EnFG Selbständige Teile eines Unternehmens (vom 16.05.2024)
... 30 bis 33 sind für selbständige Teile eines Unternehmens, das einer Branche nach Anlage 2 zuzuordnen ist, entsprechend anzuwenden, wobei für die Begrenzung nach § 31 Nummer 3 die ...
§ 35 EnFG Begriffsbestimmungen des Unterabschnitts, Branchenzuordnung
... bei Unternehmen, die den Branchen mit den WZ-2008-Codes 1011 und 1012 nach Anlage 2 zuzuordnen sind, zusätzlich ohne Abzug der Kosten, die durch den Einsatz von ... eines Unternehmens oder eines selbständigen Teils eines Unternehmens zu den Branchen nach Anlage 2 ist der Zeitpunkt des Endes des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres maßgeblich. ...
§ 36 EnFG Herstellung von Wasserstoff in stromkostenintensiven Unternehmen
... oder selbständigen Teilen eines Unternehmens, die der Branche mit dem WZ-2008-Code 2011 nach Anlage 2 zuzuordnen sind und bei denen die elektrochemische Herstellung von Wasserstoff den ... Nummer 1 nicht anzuwenden sind und die Zugehörigkeit der Abnahmestelle zu einer Branche nach Anlage 2 abweichend von § 31 nicht erforderlich ist. (2) § 33 Satz 1 ist auf ...
§ 65 EnFG Verordnungsermächtigung zur Besonderen Ausgleichsregelung
... wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Branchen in die Anlage 2 aufzunehmen oder aus dieser herauszunehmen, sobald und soweit dies für die Angleichung an ...
Zitat in folgenden Normen
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
§ 6 KWKG 2023 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen (vom 01.01.2023)
... verbraucht wird oder 4. deren Betreiber ein Unternehmen ist, das einer Branche nach Anlage 2 des Energiefinanzierungsgesetzes zuzuordnen ist, sobald eine Verordnung nach § 33 Absatz 2 Nummer 1 erlassen wurde. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 17 EEGAusbGuEnFG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2023)
... Wörter „Anlage 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „ Anlage 2 des Energiefinanzierungsgesetzes " ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „EEG-Umlage für Strom, ...
Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Artikel 11 StromPBGEG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes
... § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe „ Anlage 2 " ersetzt. 4. In § 32 Nummer 3 Buchstabe e werden die Wörter „die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_2_EnFG.htm