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Anlage 2 - Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 754-32 Energieversorgung
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Anlage 2 (zu § 31) Stromkosten- oder handelsintensive Branchen


Anlage 2 wird in 11 Vorschriften zitiert

Liste 1: Wirtschaftszweige mit erheblichem Verlagerungsrisiko

WZ-2008-Code6 WZ 2008 - Bezeichnung
(a. n. g. = anderweitig nicht genannt)
510Steinkohlenbergbau
620Gewinnung von Erdgas
710Eisenerzbergbau
729Sonstiger NE-Metallerzbergbau
811Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide
und Schiefer
891Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale
893Gewinnung von Salz
899Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.
1020Fischverarbeitung
1031Kartoffelverarbeitung
1032Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
1039Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse
1041Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine und ähnliche Nahrungsfette)
1062Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
1081Herstellung von Zucker
1086Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln
1104Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen
1106Herstellung von Malz
1310Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
1320Weberei
1330Veredlung von Textilien und Bekleidung
1391Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff
1393Herstellung von Teppichen
1394Herstellung von Seilerwaren
1395Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung)
1396Herstellung von technischen Textilien
1411Herstellung von Lederbekleidung
1431Herstellung von Strumpfwaren
1511Herstellung von Leder und Lederfaserstoff; Zurichtung und Färben von Fellen
1610Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
1621Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten
1622Herstellung von Parketttafeln
1629Herstellung von Holzwaren a. n. g, Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel)
1711Herstellung von Holz- und Zellstoff
1712Herstellung von Papier, Karton und Pappe
1722Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und
Pappe
1724Herstellung von Tapeten
1920 Mineralölverarbeitung
2011Herstellung von Industriegasen
2012Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten
2013Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien
2014Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien
2015Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
2016Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
2017Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen
2059Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.
2060Herstellung von Chemiefasern
2110Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
2211Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen
2219Herstellung von sonstigen Gummiwaren
2221Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen
2222Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
2229Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren
2311Herstellung von Flachglas
2312Veredlung und Bearbeitung von Flachglas
2313Herstellung von Hohlglas
2314Herstellung von Glasfasern und Waren daraus
2319Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich tech-
nischen Glaswaren
2320Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren
2331Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten
2342Herstellung von Sanitärkeramik
2343Herstellung von Isolatoren und Isolierteilen aus Keramik
2344Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke
2349Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen
2351Herstellung von Zement
2391Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage
2399Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.
2410Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
2420Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungs-
stücken aus Stahl
2431Herstellung von Blankstahl
2432Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm
2434Herstellung von kaltgezogenem Draht
2442Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium
2443Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
2444Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer
2445Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
2446 Aufbereitung von Kernbrennstoffen
2451Eisengießereien
2550Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und
pulvermetallurgischen Erzeugnissen
2561Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung
2571Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen
2593Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn
2594Herstellung von Schrauben und Nieten
2611Herstellung von elektronischen Bauelementen
2720Herstellung von Batterien und Akkumulatoren
2731Herstellung von Glasfaserkabeln
2732Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln
2790Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g.
2815Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
3091Herstellung von Krafträdern
3099Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a. n. g.
6 Amtlicher Hinweis: Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008. Zu beziehen beim Statistischen Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden; auch zu beziehen über www.destatis.de.


Liste 2: Wirtschaftszweige mit Verlagerungsrisiko

WZ-2008-CodeWZ 2008 - Bezeichnung
(a. n. g. = anderweitig nicht genannt)
1011Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)
1012Schlachten von Geflügel
1042Herstellung von Margarine u. ä. Nahrungsfetten
1051Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)
1061Mahl- und Schälmühlen
1072Herstellung von Dauerbackwaren
1073Herstellung von Teigwaren
1082Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren)
1085Herstellung von Fertiggerichten
1089Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g.
1091Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
1092Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
1107Herstellung von Erfrischungsgetränken; Gewinnung natürlicher Mineralwässer
1723Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe
1729Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe
2051Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen
2052Herstellung von Klebstoffen
2332Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik
2352Herstellung von Kalk und gebranntem Gips
2365Herstellung von Faserzementwaren
2452 Stahlgießereien
2453Leichtmetallgießereien
2591Herstellung von Fässern, Trommeln, Dosen, Eimern u. ä. Behältern aus Metall
2592Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall
2932Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen




 

Zitierungen von Anlage 2 EnFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 EnFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 EnFG Umlageerhebung bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen (vom 01.01.2023)
... Kokereigas (Kuppelgase) erzeugt, wenn das Unternehmen 1. einer Branche nach Liste 1 der Anlage 2 zuzuordnen ist und 2. ein Energiemanagementsystem betreibt.  ...
§ 30 EnFG Voraussetzungen der Begrenzung (vom 16.05.2024)
... einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 2 zuzuordnen ist, werden die Umlagen begrenzt, wenn 1. im letzten abgeschlossenen ... selbst verbrauchte Strommenge an einer Abnahmestelle, an der das Unternehmen einer Branche nach Anlage 2 zuzuordnen ist, mehr als 1 Gigawattstunde betragen hat, 2. das Unternehmen ein ...
§ 31 EnFG Umfang der Begrenzung
... Umlagen werden an den Abnahmestellen, an denen das Unternehmen einer Branche nach Anlage 2 zuzuordnen ist, für den Strom, den das Unternehmen dort im Begrenzungszeitraum selbst ... über 1 Gigawattstunde begrenzt a) bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 2 Liste 1 zuzuordnen ist, auf 15 Prozent der Umlagen und b) bei einem Unternehmen, das ... ist, auf 15 Prozent der Umlagen und b) bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 2 Liste 2 zuzuordnen ist, aa) auf 15 Prozent der Umlagen, wenn das Unternehmen im ... a) 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 2 Liste 1 zuzuordnen ist, oder b) bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 2 ... Anlage 2 Liste 1 zuzuordnen ist, oder b) bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 2 Liste 2 zuzuordnen ist, aa) 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung, wenn das ...
§ 33 EnFG Nachweisführung auf Basis eines gewillkürten Rumpfgeschäftsjahres
... oder zum Zeitpunkt des Endes des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres keiner Branche nach Anlage 2 zuzuordnen sind, können abweichend von § 32 Nummer 1 den Antrag auf Basis eines ... stellen, das mit der erstmaligen Stromabnahme zu Produktionszwecken in einer Branche nach Anlage 2 beginnt und vor Ablauf der Antragsfrist endet. Die Begrenzungsentscheidung ergeht unter ...
§ 34 EnFG Selbständige Teile eines Unternehmens (vom 16.05.2024)
... 30 bis 33 sind für selbständige Teile eines Unternehmens, das einer Branche nach Anlage 2 zuzuordnen ist, entsprechend anzuwenden, wobei für die Begrenzung nach § 31 Nummer 3 die ...
§ 35 EnFG Begriffsbestimmungen des Unterabschnitts, Branchenzuordnung
... bei Unternehmen, die den Branchen mit den WZ-2008-Codes 1011 und 1012 nach Anlage 2 zuzuordnen sind, zusätzlich ohne Abzug der Kosten, die durch den Einsatz von ... eines Unternehmens oder eines selbständigen Teils eines Unternehmens zu den Branchen nach Anlage 2 ist der Zeitpunkt des Endes des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres maßgeblich. ...
§ 36 EnFG Herstellung von Wasserstoff in stromkostenintensiven Unternehmen
... oder selbständigen Teilen eines Unternehmens, die der Branche mit dem WZ-2008-Code 2011 nach Anlage 2 zuzuordnen sind und bei denen die elektrochemische Herstellung von Wasserstoff den ... Nummer 1 nicht anzuwenden sind und die Zugehörigkeit der Abnahmestelle zu einer Branche nach Anlage 2 abweichend von § 31 nicht erforderlich ist. (2) § 33 Satz 1 ist auf ...
§ 65 EnFG Verordnungsermächtigung zur Besonderen Ausgleichsregelung
... wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Branchen in die Anlage 2 aufzunehmen oder aus dieser herauszunehmen, sobald und soweit dies für die Angleichung an ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
§ 6 KWKG 2023 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen (vom 01.01.2023)
... verbraucht wird oder 4. deren Betreiber ein Unternehmen ist, das einer Branche nach Anlage 2 des Energiefinanzierungsgesetzes zuzuordnen ist, sobald eine Verordnung nach § 33 Absatz 2 Nummer 1 erlassen wurde.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 17 EEGAusbGuEnFG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2023)
... Wörter „Anlage 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „ Anlage 2 des Energiefinanzierungsgesetzes " ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „EEG-Umlage für Strom, ...

Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Artikel 11 StromPBGEG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes
... § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe „ Anlage 2 " ersetzt. 4. In § 32 Nummer 3 Buchstabe e werden die Wörter „die ...