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Anlage 2 - Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung (EntschFinV)

V. v. 05.01.2016 BGBl. I S. 9 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 337
Geltung ab 12.01.2016; FNA: 7610-20-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 2 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von Anlage 2 EntschFinV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2024Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung
vom 28.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 337
aktuell vorher 01.06.2022Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung
vom 25.05.2022 BGBl. I S. 818
aktuellvor 01.06.2022Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 EntschFinV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 EntschFinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EntschFinV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung
V. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 818
Artikel 1 EntschFinVÄndV Änderung der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung
... zu einer anderen Entschädigungseinrichtung," gestrichen. g) Die Angabe zu Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (weggefallen)". 3. § 1 ... gestrichen. g) Die Angabe zu Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (weggefallen) ". 3. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ... und 9 für „schwächste Bonität" zugeordnet." 18. Anlage 2 wird ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung
V. v. 28.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 337
Artikel 1 2. EntschFinVÄndV
... wie folgt gefasst: „§ 34 (weggefallen)". b) Die Angabe zu Anlage 2 wird gestrichen. 2. § 3 Absatz 2 wird durch die folgenden Absätze 2 und 3 ... durch die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt. 9. Die Anlage 2 wird ...