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Anlage 2 - Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung (EntschFinV)
V. v. 05.01.2016 BGBl. I S. 9 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 337
Geltung ab 12.01.2016; FNA: 7610-20-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 12.01.2016; FNA: 7610-20-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 2 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung V. v. 28. Oktober 2024 BGBl. 2024 I Nr. 337 m.W.v. 1. November 2024
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Frühere Fassungen von Anlage 2 EntschFinV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.11.2024 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung vom 28.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 337 |
aktuell vorher | 01.06.2022 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung vom 25.05.2022 BGBl. I S. 818 |
aktuell | vor 01.06.2022 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 EntschFinV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 EntschFinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EntschFinV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung
V. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 818
Artikel 1 EntschFinVÄndV Änderung der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung
... zu einer anderen Entschädigungseinrichtung," gestrichen. g) Die Angabe zu Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (weggefallen)". 3. § 1 ... gestrichen. g) Die Angabe zu Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (weggefallen) ". 3. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ... und 9 für „schwächste Bonität" zugeordnet." 18. Anlage 2 wird ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung
V. v. 28.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 337
Artikel 1 2. EntschFinVÄndV
... wie folgt gefasst: „§ 34 (weggefallen)". b) Die Angabe zu Anlage 2 wird gestrichen. 2. § 3 Absatz 2 wird durch die folgenden Absätze 2 und 3 ... durch die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt. 9. Die Anlage 2 wird ...
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