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Anlage 2 - Europawahlordnung (EuWO)
neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
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Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
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Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben - Erst- und Zweitausfertigung - und Merkblatt zum Antrag *)
wobei bei der Zweitausfertigung das Wort „Erstausfertigung" durch das Wort „Zweitausfertigung" ersetzt wird.
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Nicht durchgeführte Änderungen:
- b)
- Die Rückseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis - Erstausfertigung - wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Randnummer 6.1 wird nach dem Wort „Union" der Fußnotenhinweis „1)" eingefügt.
- bb)
- In Randnummer 6.2 wird der Fußnotenhinweis „*)" durch den Fußnotenhinweis „2)" ersetzt.
- cc)
- Die Fußnote 1 wird wie folgt gefasst:
„1) Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 EuWG zählt dabei auch ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit. Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden. Anträge nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG, die aus diesem Grund die Voraussetzungen nicht erfüllen, sind in Anträge nach § 6 Absatz 2 EuWG umzudeuten." - dd)
- Die bisherige Fußnote *) wird Fußnote 2.
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- *)
- in den Vordrucken nicht konsolidierte Änderungen:
- a)
- Auf der Rückseite der Erstausfertigung wird in Nummer 5 erste Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen.
- b)
- Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2) wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 9 wird wie folgt gefasst:
- „9.
- Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt."
- bb)
- In Nummer 14 Satz 2 werden die Wörter „körperlichen Beeinträchtigung" durch das Wort „Behinderung" ersetzt.
- a)
- Auf der Vorderseite des Antrags werden jeweils bei der Erstausfertigung und der Zweitausfertigung unter Erläuterungspunkt 1 die Wörter „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, und Wahlscheinantrag" durch die Wörter:
„Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche"
ersetzt. - b)
- Auf der Vorderseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche werden jeweils bei der Erst- und Zweitausfertigung bei Erläuterungspunkt 2 nach den Wörtern „beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern" in einem neuen Spiegelpunkt folgende Wörter eingefügt:
„bei Versand des Antrages diesen ausschließlich per Post versenden,". - c)
- Auf der Vorderseite des Antrags wird jeweils bei der Erstausfertigung und der Zweitausfertigung bei Erläuterungspunkt 8 die Angabe „18" durch die Angabe „16" ersetzt.
- d)
- Auf der Vorderseite des Antrags werden jeweils bei der Erstausfertigung und der Zweitausfertigung in der Fußnote 2) zu Erläuterungspunkt 10 die Wörter „Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden." gestrichen.
- e)
- Auf der Rückseite des Antrags wird bei der Erstausfertigung bei Erläuterungspunkt 4 die Angabe „18" durch die Angabe „16" ersetzt.
- f)
- Auf der Rückseite des Antrags werden bei der Erstausfertigung in der Fußnote 1) zu Erläuterungspunkt 6.1 die Wörter „Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden. Anträge nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG, die aus diesem Grund die Voraussetzungen nicht erfüllen, sind in Anträge nach § 6 Absatz 2 EuWG umzudeuten." gestrichen.
- g)
- Im Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2) werden unter Erläuterungspunkt 10 die Wörter „Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 EU-Vertrags vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden)" gestrichen.
- h)
- Im Merkblatt (noch Anlage 2) wird unter Erläuterungspunkt 1 Satz 2 die Angabe „18" durch die Angabe „16" ersetzt.
- i)
- Im Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2) wird die Fußnote 2) gestrichen.
Text in der Fassung der Berichtigung der Siebten Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung B. v. 6. Juni 2023 BGBl. 2023 I Nr. 145 m.W.v. 15. Mai 2023
Frühere Fassungen von Anlage 2 EuWO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.05.2023 (07.06.2023) | Berichtigung der Siebten Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 145 |
aktuell vorher | 15.05.2023 | Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119 |
aktuell vorher | 01.07.2019 | Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze vom 18.06.2019 BGBl. I S. 834 |
aktuell vorher | 25.05.2018 | Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 16.05.2018 BGBl. I S. 570 |
aktuell vorher | 24.12.2013 | Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 16.12.2013 BGBl. I S. 4335 |
aktuell vorher | 11.12.2008 | Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378 |
aktuell | vor 11.12.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 EuWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 EuWO Verfahren für die Eintragung von wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis auf Antrag (vom 15.05.2023)
... Nr. 2 hat der Wahlberechtigte in seinem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 der Gemeindebehörde gegenüber durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt den ... Dateiformat mit den darin abgefragten Informationen der Zweitausfertigung des Antrages nach Anlage 2 über den Antragsteller oder, sofern dies nicht möglich ist, durch Übersendung der ... sofern dies nicht möglich ist, durch Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages nach Anlage 2 oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 2, auf der die Eintragung in das ... des Antrages nach Anlage 2 oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 2 , auf der die Eintragung in das Wählerverzeichnis vermerkt ist, zu unterrichten. ...
§ 32 EuWO Inhalt und Form der Wahlvorschläge (vom 19.08.2023)
... gemeldet waren; der Nachweis für die Wahlberechtigung ist durch die Angaben gemäß Anlage 2 und durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt zu erbringen. Von Wahlberechtigten im ...
§ 81 EuWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 25.05.2018)
... Wahlrechts durch Wahlberechtigte nach § 6 Abs. 1 Nr. 2b und Abs. 2 des Europawahlgesetzes ( Anlage 2 ), 2a. die Anträge und Merkblätter für die Ausübung des Wahlrechts ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2 , 2A bis 2C, 5, 6A, 7, 8, 12 bis 16B, 17 bis 21, 23 bis 25 und 27 bis 30 kann auch durch ...
Anlage 1 EuWO (zu § 17 Absatz 6) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren - Erst- und Zweitausfertigung - und Merkblatt zum Antrag *) (vom 15.05.2023)
... eingetragen.
Wer bereits vor seiner Rückkehr vom Ausland aus einen Antrag nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) für
im Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, ...
Gemeindebehörde den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung)
für im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er ...
Anlage 2 EuWO (zu § 17 Absatz 5) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben - Erst- und Zweitausfertigung - und Merkblatt zum Antrag *) (vom 15.05.2023)
... eingetragen. Wer bereits vor seiner Rückkehr vom Ausland aus einen Antrag nach Anlage 2
(zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, ... Gemeindebehörde
den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung)
für im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er ... Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Deutsche, die im Ausland
leben nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde der letzten ... dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2 ) wird wie folgt geändert: aa) Nummer 9 wird wie folgt gefasst: ... dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2 ) werden unter Erläuterungspunkt 10 die Wörter „Vereinigtes Königreich ... und Nordirland keine Anwendung mehr finden)" gestrichen. h) Im Merkblatt (noch Anlage 2 ) wird unter Erläuterungspunkt 1 Satz 2 die Angabe „18" durch die Angabe ... dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2 ) wird die Fußnote 2) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 5. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... Wort „soll" ersetzt. b) Satz 2 wird aufgehoben. 36. Die Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5) wird wie folgt geändert: a) Die Vorderseite des Antrags ... auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt (noch Anlage 2 ) erhält die aus dem Anhang 3 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 37. Die ...
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 4 BWahlGuaÄndG Änderung der Europawahlordnung
... Beeinträchtigung" durch das Wort „Behinderung" ersetzt. 4. Die Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5) wird wie folgt geändert: a) Auf der Rückseite der ... dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2 ) wird wie folgt geändert: aa) Nummer 9 wird wie folgt gefasst: ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.05.2018 BGBl. I S. 570
Artikel 1 6. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... - Erst- und Zweitausfertigung - und Merkblatt zum Antrag". d) Die Angabe zu Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5) Antrag auf Eintragung ... Antrag". d) Die Angabe zu Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten ... 1) erhält die aus dem Anhang 4 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 18. Die Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5) wird wie folgt geändert: a) Die Vorderseite des Antrags ... dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2 ) erhält die aus dem Anhang 6 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 19. Die ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Artikel 1 7. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung (vom 15.05.2023)
... für Rückkehrende aus dem Ausland". b) Die Angabe zu Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5) wird wie folgt gefasst: „Antrag auf Eintragung in das ... Dateiformat mit den darin abgefragten Informationen der Zweitausfertigung des Antrages nach Anlage 2 über den Antragsteller oder, sofern dies nicht möglich ist," und nach den ... oder, sofern dies nicht möglich ist," und nach den Wörtern „nach Anlage 2 " die Wörter „oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 2, auf ... Anlage 2" die Wörter „oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 2 , auf der die Eintragung in das Wählerverzeichnis vermerkt ist," eingefügt. ... finden)" gestrichen. ee) Die Fußnote 2 wird gestrichen. 18. Die Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5) wird wie folgt geändert: a) Auf der Vorderseite des ... dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2 ) werden unter Erläuterungspunkt 10 die Wörter „Vereinigtes Königreich ... und Nordirland keine Anwendung mehr finden)" gestrichen. h) Im Merkblatt (noch Anlage 2 ) wird unter Erläuterungspunkt 1 Satz 2 die Angabe „18" durch die Angabe ... dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2 ) wird die Fußnote 2) gestrichen. 19. Die Anlage 2A (zu § 17a Absatz 2) wird ... Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden)" gestrichen. 20. Anlage 2 C (zu § 17b Absatz 2) wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 2 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... Gesetzes" durch das Wort Europawahlgesetzes" ersetzt. 23. Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5) wird wie folgt geändert: a) Der Antrag auf Eintragung in ...
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