Tools:
Update via:
Anlage 2 - Floristmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung (FloristMFPrV)
Artikel 20 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153, 2223 (Nr. 47)
Geltung ab 17.12.2019; FNA: 806-22-6-61 Berufliche Bildung
|
Geltung ab 17.12.2019; FNA: 806-22-6-61 Berufliche Bildung
|
Anlage 2 (zu § 10) Zeugnisinhalte
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- zur Situationsaufgabe nach § 6 Absatz 2
- a)
- Benennung und Bewertung dieser Situationsaufgabe mit Note sowie
- b)
- Benennung der drei schwerpunktmäßigen Handlungsbereiche,
- 2.
- zur Situationsaufgabe nach § 6 Absatz 3
- a)
- Benennung und Bewertung dieser Situationsaufgabe mit Note sowie
- b)
- Benennung der drei schwerpunktmäßigen Handlungsbereiche,
- 3.
- zur Situationsaufgabe nach § 6 Absatz 5
- a)
- Benennung des Prüfungsteils unter Angabe des schwerpunktmäßigen Handlungsbereichs,
- b)
- Benennung und Bewertung der Konzeption und praktischen Umsetzung mit Note sowie
- c)
- Benennung und Bewertung der Präsentation mit Fachgespräch mit Note,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 7,
- 8.
- Vorliegen des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach § 2 Absatz 2.
Anzeige
Zitierungen von Anlage 2 FloristMFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 FloristMFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FloristMFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 FloristMFPrV Zeugnisse
... 1 bestanden hat, erhält von der zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Maßgabe der Anlage 2 Teil A und B . (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als ... der Anlage 2 Teil A und B. (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle und die Gesamtnote als Dezimalzahl mit ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_2_Floristmeister-Fortbildung_Verordnung.htm