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Anlage 2 - IOP-Governance-Verordnung (GIGV)

V. v. 10.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 279
Geltung ab 14.09.2024; FNA: 860-5-91 Sozialgesetzbuch

Anlage 2 (zu § 8) Liste gesetzlicher Spezifikationsaufträge an öffentliche Auftraggeber


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Datum (Inkrafttreten dieser Verordnung): 14.09.2024

ID Rechts-
grundlage
StelleTitelKurzbeschreibungDatum
Erstellung der
Spezifikation-
bis
110§ 355 Absatz 1 Kassenärztliche
Bundesvereinigung
BeispielschnittstelleDie Beispielschnittstelle
dient hier für Illustrations-
zwecke
 


Anmerkungen:

ID: Identifikationsnummer der Schnittstelle, die sowohl auf der Wissensplattform als auch der Anlage vermerkt ist, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage: Rechtsnorm, aus der sich der gesetzliche Spezifikationsauftrag ergibt; falls nicht abweichend bezeichnet, handelt es sich um Normen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).

Stelle: Bezeichnung der Stelle / Organisation, die mit einem gesetzlichen Spezifikationsauftrag betraut wurde.

Titel: Bezeichnung des Standards / Profils / Leitfadens / Informationsmodells / der Referenzarchitektur / Softwarekomponente wie auf der Wissensplattform vermerkt.

Kurzbeschreibung: Beschreibung des Standards / Profils / Leitfadens / Informationsmodells / der Referenzarchitektur / Softwarekomponente.

Datum Erstellung der Spezifikation bis: Datum, bis zu dem die Spezifikation des Standards / des Profils / des Leitfadens / des Informationsmodells / der Referenzarchitektur / der Softwarekomponente erstellt sein muss.

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Zitierungen von Anlage 2 GIGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GIGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GIGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 GIGV Gesetzliche Spezifikationsaufträge an öffentliche Auftraggeber
... der durch ihn zu erstellenden Spezifikation und der hierfür maßgeblichen Frist in Anlage 2 ...