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Anlage 2 - IOP-Governance-Verordnung (GIGV)
V. v. 10.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 279; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 419
Geltung ab 14.09.2024; FNA: 860-5-91 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 14.09.2024; FNA: 860-5-91 Sozialgesetzbuch
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Anlage 2 (zu § 8) Liste gesetzlicher Spezifikationsaufträge an öffentliche Auftraggeber
ID | Rechts- grundlage nach SGB V | Stelle | Titel | Kurzbeschreibung | Datum Erstellung der Spezifikation bis |
001 | § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 sowie in Verbindung mit § 355 Absatz 1 und 4 | Kassenärztliche Bundesvereinigung durch die mio42 GmbH | MIO elektronische Patientenkurzakte | Darstellung wesentlicher Informationen, um eine Übersicht über den Patienten zu erhalten; inkl. elektro- nischer Notfalldaten nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 SGB V. Die Inhalte der Spezifikation zum MIO Patientenkurzakte berück- sichtigen die EU-Vorgaben für die elektronische Patient Summary | |
002 | § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 sowie in Verbindung mit § 355 Absatz 4a | Kassenärztliche Bundesvereinigung durch die mio42 GmbH | MIO Laborbefund | Abbildung und Bewertung patientenbezogener medizi- nischer Laborbefunde unter Berücksichtigung der EU- Vorgaben für den grenzüber- schreitenden Austausch von Laborbefunden | |
003 | § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 sowie in Verbindung mit § 355 Absatz 1 und 8 Satz 1 | Kassenärztliche Bundesvereinigung durch die mio42 GmbH | MIO Krankenhaus- Entlassbericht | Darstellung relevanter Informationen beim Übergang von stationärer in ambulante Betreuung unter Berücksichti- gung der EU-Vorgaben für den grenzüberschreitenden Austausch von elektronischen Krankenhaus-Entlass- berichten | |
004 | § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 sowie in Verbindung mit § 355 Absatz 1 und 8 Satz 1 | Kassenärztliche Bundesvereinigung durch die mio42 GmbH | MIO Bildbefund | Übermittlung von Befunden aus bildgebenden Verfahren zusammen mit Informationen zur Untersuchung unter Berücksichtigung der EU- Vorgaben für den grenzüber- greifenden Austausch von elektronischen Bildbefunden | |
005 | § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 sowie in Verbindung mit § 355 Absatz 1 und 8 Satz 1 | Kassenärztliche Bundesvereinigung durch die mio42 GmbH | Wertelisten zu „Allergien" | Entwicklung von harmonisier- ten Wertelisten bei Allergien für die semantisch standardi- sierte Erfassung insbesondere von allergieauslösenden Substanzen (nicht Arznei- stoffe) und Allergie-Manifesta- tionen unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben für den grenzübergreifenden Aus- tausch von Daten zu Allergien | |
006 | § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 sowie in Verbindung mit § 371 Absatz 1 Nummer 1 und § 372 Absatz 1 Satz 1 | Kassenärztliche Bundesvereinigung durch die mio42 GmbH | Schnittstellen zur systemneutralen Archivierung von Patientendaten sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel (AWST) | Weiterentwicklung der Archiv- und Wechselschnittstelle zu einer Mehrwertschnittstelle | |
007 | § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 sowie in Verbindung mit § 371 Absatz 1 Nummer 1 und § 372 Absatz 1 Satz 1 | Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung | Schnittstellen zur systemneutralen Archivierung von Patientendaten sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel bei zahnärztlichem System (AWST) | Weiterentwicklung der Archiv- und Wechselschnittstelle zu einer Mehrwertschnittstelle | |
008 | § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 sowie in Verbindung mit § 371 Absatz 1 Nummer 2 und § 372 Absatz 1 Satz 1 | Kassenärztliche Bundesvereinigung | Verordnungs- schnittstelle | Schnittstelle für elektronische Programme, die nach § 73 Absatz 9 Satz 1 SGB V für die Verordnung von Arzneimitteln genutzt werden dürfen | |
009 | § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 sowie in Verbindung mit § 371 Absatz 1 Nummer 5 und § 372 Absatz 1 Satz 1 | Kassenärztliche Bundesvereinigung durch die kv.digital GmbH | Terminmelde- schnittstelle | Schnittstellen für die Meldung von Terminen gemäß § 370a Absatz 5 und für die Nutzung sicherer Kommunikations- verfahren nach § 311 Absatz 6 SGB V |
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der IOP-Governance-Verordnung V. v. 17. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 419 m.W.v. 1. Januar 2025
Frühere Fassungen von Anlage 2 GIGV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2025 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der IOP-Governance-Verordnung vom 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 419 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 GIGV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GIGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GIGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 GIGV Gesetzliche Spezifikationsaufträge an öffentliche Auftraggeber
... der durch ihn zu erstellenden Spezifikation und der hierfür maßgeblichen Frist in Anlage 2 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der IOP-Governance-Verordnung
V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 419
Artikel 1 1. GIGVÄndV
... Anlage 2 der IOP-Governance-Verordnung vom 10. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 279) wird die Tabelle wie folgt gefasst: ...
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