Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3) Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2020 bis 2030
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030
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Jahresemissionsgesamtmenge in Millionen Tonnen CO2-Äquivalent | 813 | 786 | 756 | 720 | 682 | 643 | 604 | 565 | 523 | 482 | 438
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interne Verweise§ 4 KSG Jahresemissionsgesamtmengen, Verordnungsermächtigungen (vom 17.07.2024) ... Jahresemissionsgesamtmengen für den Zeitraum bis zum Ablauf des Jahres 2030 richten sich nach Anlage 2 . Die jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis einschließlich ... durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Jahresemissionsgesamtmengen in Anlage 2 mit Wirkung zum Beginn des jeweils nächsten Kalenderjahres zu ändern. Diese ...
§ 5 KSG Monitoring, Jahresemissionsmengen, Verordnungsermächtigungen (vom 17.07.2024) ... 1. für alle Sektoren aggregiert, ob die Emissionsdaten die Jahresemissionsgesamtmenge nach Anlage 2 über- oder unterschreiten sowie die Angabe für das jeweilige Berichtsjahr die Angabe ... aktualisierten Jahresemissionsgesamtmengen gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 sowie die aktualisierten Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren nach Absatz 5 für die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 235
Artikel 1 2. KSGÄndG ... gefasst: „Anlage 1 (zu § 5) Sektoren". f) Die Angabe zu Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3) ... Sektoren". f) Die Angabe zu Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3) Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2020 bis ... für die Jahre 2020 bis 2030". g) Nach der Angabe zu Anlage 2 wird folgende Angabe zu Anlage 2a eingefügt: „Anlage 2a (zu § 5 ... Jahresemissionsgesamtmengen für den Zeitraum bis zum Ablauf des Jahres 2030 richten sich nach Anlage 2 . Die jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis einschließlich 2040 richten ... „alle Sektoren aggregiert, ob die Emissionsdaten die Jahresemissionsgesamtmenge nach Anlage 2 über- oder unterschreiten sowie die Angabe für" eingefügt und wird die Angabe ... oder unterschreiten sowie die Angabe für" eingefügt und wird die Angabe „ Anlage 2 " durch die Angabe „Anlage 2a" ersetzt. cc) In Nummer 2 werden die ... aktualisierten Jahresemissionsgesamtmengen gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 sowie die aktualisierten Jahresemissionsmengen" ersetzt, werden nach dem Wort ... und die" gestrichen und werden die Wörter „Jahresemissionsmengen der Sektoren nach Anlage 2 " durch die Wörter „jährlichen Emissionszuweisungen an Deutschland nach der ... in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach Anlage 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 für diese Jahre überschreitet, so beschließt ... gemäß den Projektionsdaten die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach Anlage 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 über- ... durch das Wort „CRT-Kategorie" ersetzt. 17. Nach Anlage 1 wird folgende Anlage 2 eingefügt: „Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3) ... ersetzt. 17. Nach Anlage 1 wird folgende Anlage 2 eingefügt: „ Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3) Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2020 bis ... 18. Die bisherige Anlage 2 wird Anlage 2a und in der Überschrift wird die Angabe „§ 4" durch die ...
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