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Anlage 2 - Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfV)
Artikel 1 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39 (Nr. 3)
Geltung ab 28.01.2022; FNA: 7110-22 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 28.01.2022; FNA: 7110-22 Handwerk im Allgemeinen
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Anlage 2 (zu § 22 Absatz 3) Zeugnisinhalte
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Teil A - Allgemeine Angaben:
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde
- 2.
- Name und Geburtsdatum des Prüflings
- 3.
- Datum des Bestehens der Meisterprüfung
- 4.
- Bezeichnung der bestandenen Meisterprüfung/Benennung des Meistertitels und der entsprechenden Abschlussbezeichnung Bachelor Professional
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle
- a)
- der Meisterprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen und
- b)
- der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift oder Namenswiedergabe des Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses
- 1.
- Prüfungsteil I Benennung und Bewertung mit Note
- 2.
- Prüfungsteil II Benennung und Bewertung mit Note
- 3.
- Prüfungsteil III Benennung und Bewertung mit Note
- 4.
- Prüfungsteil IV Benennung und Bewertung mit Note
- 5.
- Befreiungen nach § 13
- 6.
- etwaige sonstige zu erbringende Nachweise
Zitierungen von Anlage 2 MPVerfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 MPVerfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MPVerfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 MPVerfV Beschlüsse über die Noten und das Bestehen, Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens, Bescheinigungen von Schwerpunkten sowie zum Gesamtergebnis
... nach § 2 Absatz 2 fachlich zuständigen Meisterprüfungsausschuss ein Zeugnis nach Anlage 2 zu erteilen. In dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 sind die in den Teilen der ... ein Zeugnis nach Anlage 2 zu erteilen. In dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 sind die in den Teilen der Meisterprüfung erzielten Ergebnisse als Noten als Dezimalzahlen ...
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