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Anlage 2 - Softwareentwicklung-Fortbildungsprüfungsverordnung (SEFPrV)
Artikel 4 V. v. 24.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 296, S. 26
Geltung ab 01.11.2024; FNA: 806-22-6-87 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.11.2024; FNA: 806-22-6-87 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 11) Zeugnisinhalte
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
- Benennung des Prüfungsbereichs,
- 2.
- Bewertung der schriftlichen Prüfung,
- 3.
- zur mündlichen Prüfung die Benennung des Themas der Präsentation und deren Bewertung,
- 4.
- zur mündlichen Prüfung die Bewertung des Fachgesprächs,
- 5.
- Bewertung der mündlichen Prüfung,
- 6.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 7.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 8.
- die Gesamtnote in Worten,
- 9.
- Befreiungen nach § 10.
Zitierungen von Anlage 2 SEFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SEFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SEFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 SEFPrV Zeugnisse
... der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Maßgabe der Anlage 2 Teil A und B . (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als ... der Anlage 2 Teil A und B. (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle sowie die Gesamtnote als Dezimalzahl ...
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