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Anlage 2 - Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV)

Artikel 1 V. v. 14.12.2017 BGBl. I S. 3942, 2018 I S. 360; zuletzt geändert durch Artikel 98 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 7820-15-4 Ackerbau und Pflanzenbau
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Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1 und 3 und § 7 Absatz 1 Nummer 3) Jährliche betriebliche Stoffstrombilanz für Stickstoff (N) oder Phosphor (P) / Phosphat (P2O5)



(Nährstoff unterstreichen)

Tabelle 1 Erfassung der Hintergrunddaten für die betriebliche Stoffstrombilanz


1.Eindeutige Bezeichnung des Betriebs:  
2.Landwirtschaftlich genutzte Fläche des Betriebs in Hektar:  
3.Anzahl der im Betrieb gehaltenen Großvieheinheiten in GV:  
4.Tierbesatzdichte im Betrieb in GV je Hektar:  
5.Beginn des nach § 3 Absatz 2 Satz 3 festgelegten Bezugsjahres:  
6.Ende des nach § 3 Absatz 2 Satz 3 festgelegten Bezugsjahres:  
7.Datum der Erstellung:  


Tabelle 2 Erfassung der Daten für die betriebliche Stoffstrombilanz


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 ZufuhrNährstoff
in kg
AbgabeNährstoff
in kg
1.Düngemittel insgesamt  Pflanzliche Erzeugnisse  
2.davon Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft  Tierische Erzeugnisse  
3.davon sonstige organische Düngemittel  Düngemittel insgesamt  
4.Bodenhilfsstoffe davon Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft  
5.Kultursubstrate davon sonstige organische Düngemittel  
6.Pflanzenhilfsmittel Bodenhilfsstoffe 
7.Futtermittel Kultursubstrate 
8.Saatgut einschließlich Pflanzgut und Ver-
mehrungsmaterial
 Pflanzenhilfsmittel 
9.Landwirtschaftliche Nutztiere  Futtermittel 
10.Stickstoffzufuhr durch Leguminosen  Saatgut einschließlich Pflanzgut und Ver-
mehrungsmaterial
 
11.Sonstige Stoffe  Landwirtschaftliche Nutztiere  
12.  Sonstige Stoffe  
13.Summe der Nährstoffzufuhr je Betrieb
in kg Nährstoff aus Zeilen 1 und 4 bis 11
 Summe der Nährstoffabgabe je Betrieb in
kg Nährstoff aus Zeilen 1 bis 3 und 6 bis 12
 
14.Summe der Nährstoffzufuhr je Betrieb
in kg Nährstoff je Hektar1
 Summe der Nährstoffabgabe
je Betrieb in kg Nährstoff je Hektar1
 
15.Differenz zwischen Nährstoffzufuhr und
Nährstoffabgabe in kg Nährstoff je Betrieb

16.Differenz zwischen Nährstoffzufuhr und
Nährstoffabgabe in kg Nährstoff je Hektar1

17.Stickstoffdeposition im Betrieb über den
Luftpfad in kg N je Hektar2

1 Nicht bei Betrieben ohne landwirtschaftlich genutzte Flächen.
2 Die Stickstoffdeposition ist auf der Grundlage des letzten gültigen Hintergrundbelastungsdatensatzes Stickstoffdeposition des Umweltbundes-
amtes (http://gis.uba.de/website/depo1/) am Betriebssitz zu ermitteln.






 

Frühere Fassungen von Anlage 2 StoffBilV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2018 (15.03.2018)Berichtigung der Stoffstrombilanzverordnung
vom 09.03.2018 BGBl. I S. 360

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 StoffBilV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 StoffBilV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StoffBilV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 StoffBilV Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen
... 2 Satz 3 festgelegten Bezugsjahres eine betriebliche Stoffstrombilanz nach Maßgabe der Anlage 2 zu erstellen und zu einer jährlich fortgeschriebenen dreijährigen Stoffstrombilanz nach ... dass im Durchschnitt der letzten drei Bezugsjahre die nach Absatz 1 in Verbindung mit den Anlagen 2 und 3 ermittelte Differenz zwischen Stickstoffzufuhr und Stickstoffabgabe 1. im Falle ...
§ 7 StoffBilV Aufzeichnungen
... und Ergebnisse der betrieblichen Stoffstrombilanzen nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit den Anlagen 2 und 3 sowie die Bewertung nach § 6 Absatz 2, im Falle des § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ...
Anlage 3 StoffBilV (zu § 6 Absatz 1 bis 3 und § 7 Absatz 1 Nummer 3) Dreijährige betriebliche Stoffstrombilanz gleitende Mittelwerte für Stickstoff und Phosphor
...  Tabelle 2 Betriebliche Stoffstrombilanz im Durchschnitt mehrerer aufeinanderfolgender Jahre nach Anlage 2 Stickstoff in Kilogramm je Betrieb oder Kilogramm je Hektar01 Phosphor / Phosphat  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Stoffstrombilanzverordnung
B. v. 09.03.2018 BGBl. I S. 360
Berichtigung StoffBilVBer
... vom 14. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3942) ist wie folgt zu berichtigen: In Anlage 2 Tabelle 2 Fußnote 2 ist die Angabe „http://gis.uba.de/webseite/depo1" durch die ...