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Anlage 2
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Anlage 2 - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2009
BGBl. I S. 2585
(
Nr. 51
); zuletzt geändert durch
Artikel 7
G. v. 22.12.2023
BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 753-13
Wasserwirtschaft
52 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 288 Vorschriften zitiert
Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
Anlage 1
←
→
Anlage 3
Anlage 2 (zu §
7
Absatz 1 Satz 3) Flussgebietseinheiten in der Bundesrepublik Deutschland
Anlage 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
Anlage 1
←
→
Anlage 3
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Zitierungen von
Anlage 2 WHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WHG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 7 WHG Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
(vom 29.12.2023)
... 10. Warnow/Peene. Die Flussgebietseinheiten sind in der
Anlage 2
in Kartenform dargestellt. (2) Die zuständigen Behörden der Länder ...
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