Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 2a - Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2513 (Nr. 48); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 235
Geltung ab 18.12.2019; FNA: 2129-64 Umweltschutz
| |

Anlage 2a (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030



Jahresemissionsmenge in
Millionen Tonnen CO2-Äquivalent
20202021202220232024202520262027202820292030
Energiewirtschaft280 257       108
Industrie186182177172165157149140132125118
Gebäude11811310810297928782777267
Verkehr1501451391341281231171121059685
Landwirtschaft7068676665636261595756
Abfallwirtschaft und Sonstiges 99887766554






 

Frühere Fassungen von Anlage 2a KSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.07.2024Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
vom 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 235
aktuell vorher 31.08.2021Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
vom 18.08.2021 BGBl. I S. 3905
aktuellvor 31.08.2021Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2a KSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2a KSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KSG Monitoring, Jahresemissionsmengen, Verordnungsermächtigungen (vom 17.07.2024)
... sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges bis einschließlich zum Jahr 2030 richten sich nach Anlage 2a . Die Kategorien nach den einheitlichen Berichtstabellen für die Sektoren richten ... die Angabe für jeden Sektor, ob die Emissionsdaten die Jahresemissionsmengen nach Anlage 2a über- oder unterschreiten, 2. die aktualisierten Jahresemissionsgesamtmengen ... durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Jahresemissionsmengen der Sektoren in Anlage 2a mit Wirkung zum Beginn des jeweils nächsten Kalenderjahres zu ändern. Die ... 4 Absatz 2 hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Anlage 2a unter Berücksichtigung der Maßnahmen nach § 8 Absatz 2 mit Wirkung zum Beginn des ...
§ 12 KSG Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen (vom 17.07.2024)
... 2040 über- oder unterschreitet. Er stellt dabei unter Berücksichtigung von Anlage 2a sowie von § 5 Absatz 8 auch die Projektionsdaten für die einzelnen Sektoren und deren ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20 - (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 4 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Anlage 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes)
B. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1720
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3905
Artikel 1 1. KSGÄndG Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
... jährliche Minderungsziele, Verordnungsermächtigung". c) Die Angabe zu Anlage 2 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „Anlage 2 (zu § 4) ... c) Die Angabe zu Anlage 2 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ Anlage 2 (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030  ... 6 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Die Bundesregierung wird die in Anlage 2 festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen im Lichte möglicher Änderungen der ... einen Gesetzgebungsvorschlag zur Anpassung der zulässigen Jahresemissionsmengen in Anlage 2 vorlegen, soweit dies erforderlich erscheint. Die jährlichen Minderungsziele für die ... geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „in Verbindung mit Anlage 2 " gestrichen. b) Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Zudem ... oder Beschaffung zugrunde zu legen." bb) Satz 2 wird aufgehoben. 10. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 4) Zulässige ... bb) Satz 2 wird aufgehoben. 10. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030  ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 235
Artikel 1 2. KSGÄndG
... die Jahre 2020 bis 2030". g) Nach der Angabe zu Anlage 2 wird folgende Angabe zu Anlage 2a eingefügt: „Anlage 2a (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Jahresemissionsmengen ... Nach der Angabe zu Anlage 2 wird folgende Angabe zu Anlage 2a eingefügt: „ Anlage 2a (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030". ... sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges bis einschließlich zum Jahr 2030 richten sich nach Anlage 2a . Die Kategorien nach den einheitlichen Berichtstabellen für die Sektoren richten sich nach ... für" eingefügt und wird die Angabe „Anlage 2" durch die Angabe „ Anlage 2a " ersetzt. cc) In Nummer 2 werden die Wörter „die ... durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Jahresemissionsmengen der Sektoren in Anlage 2a mit Wirkung zum Beginn des jeweils nächsten Kalenderjahres zu ändern. Die ... 4 Absatz 2 hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Anlage 2a unter Berücksichtigung der Maßnahmen nach § 8 Absatz 2 mit Wirkung zum Beginn des ... 2040 über- oder unterschreitet. Er stellt dabei unter Berücksichtigung von Anlage 2a sowie von § 5 Absatz 8 auch die Projektionsdaten für die einzelnen Sektoren und deren ... 18. Die bisherige Anlage 2 wird Anlage 2a und in der Überschrift wird die Angabe „§ 4" durch die Wörter ...