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Anlage 3 - Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)

V. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2580 (Nr. 43)
Geltung ab 01.01.2022; FNA: 7402-3-1 Außenhandelsstatistik

Anlage 3 Verzeichnis der Ursprungs- bzw. Bestimmungsregionen


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

01- Schleswig-Holstein

02- Hamburg

03- Niedersachsen

04- Bremen

05- Nordrhein-Westfalen

06- Hessen

07- Rheinland-Pfalz

08- Baden-Württemberg

09- Bayern

10- Saarland

11- Berlin

12- Brandenburg

13- Mecklenburg-Vorpommern

14- Sachsen

15- Sachsen-Anhalt

16- Thüringen

25- Ausländischer Bestimmungsort

99- Ausländischer Ursprung

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Zitierungen von Anlage 3 AHStatDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AHStatDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AHStatDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 AHStatDV Ursprungsbundesland, Bestimmungsbundesland
... wurde. Das Ursprungsbundesland ist mit der Schlüsselnummer des Bundeslandes nach Anlage 3 zu benennen. Ist die Ware ausländischen Ursprungs, so ist stattdessen die ... wird. Das Bestimmungsbundesland ist mit der Schlüsselnummer des Bundeslandes nach Anlage 3 zu benennen. Ist die Ware für das Ausland bestimmt, so ist stattdessen die ...