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Anlage 3 - Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)
Artikel 1 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982 (Nr. 81); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 23.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 253
Geltung ab 07.12.2021; FNA: 9500-1-6 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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Geltung ab 07.12.2021; FNA: 9500-1-6 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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Anlage 3 (zu § 17 Absatz 6 Nummer 1) Bescheinigung Lehrgang atemschutzgerättragende Person
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts V. v. 22. September 2022 BGBl. I S. 1518 m.W.v. 30. September 2022
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Frühere Fassungen von Anlage 3 BinSchPersV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 30.09.2022 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts vom 22.09.2022 BGBl. I S. 1518 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 BinSchPersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchPersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 BinSchPersV Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal (vom 14.04.2023)
... über die Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang, jeweils nach dem Muster in Anlage 3 , oder 2. eines Schulungsnachweises für atemschutzgerättragende Personen einer ...
§ 88 BinSchPersV Ablaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen; Wiederholungslehrgang (vom 30.09.2022)
... Der Anbieter dieses Lehrgangs hat hierüber eine Bescheinigung nach dem Muster in Anlage 3 ...
§ 96 BinSchPersV Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften (vom 14.04.2023)
... folgenden Bescheinigungen festgelegt: 1. in einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach Anlage 3 des ES-TRIN, 2. in der Bescheinigung über die Besatzung für Binnenschiffe ...
§ 139 BinSchPersV Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen (vom 01.05.2024)
... Kabinenschiffe werden die Festlegungen zur Besatzung in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach Anlage 3 des ES-TRIN oder in der Bescheinigung über die Besatzung für Binnenschiffe nach Anhang V ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... „Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)". j) Die Angabe zu Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 17 Absatz 6 Nummer 1)". ... Nummer 2)". j) Die Angabe zu Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 3 (zu § 17 Absatz 6 Nummer 1)". k) Die Angabe zu Anlage 27 wird wie folgt ... über die Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang, jeweils nach dem Muster in Anlage 3 , oder 2. eines Schulungsnachweises für atemschutzgerättragende Personen ... Der Anbieter dieses Lehrgangs hat hierüber eine Bescheinigung nach dem Muster in Anlage 3 auszustellen." 50. § 89 wird wie folgt geändert: a) In der ... folgenden Bescheinigungen festgelegt: 1. in einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach Anlage 3 des ES-TRIN, 2. in der Bescheinigung über die Besatzung für Binnenschiffe ... Kabinenschiffe werden die Festlegungen zur Besatzung in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach Anlage 3 des ES-TRIN oder in der Bescheinigung über die Besatzung für Binnenschiffe nach Anhang V ... die Wörter „von Rhein-km 335,92 (Schleuse Iffezheim)" ersetzt. 69. In Anlage 3 werden die Wörter „(zu § 17 Absatz 5 Nummer 1)" durch die Wörter ...
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