Anlage 3 (zu § 4 Absatz 1 Satz 4) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040
| 2031 | 2032 | 2033 | 2034 | 2035 | 2036 | 2037 | 2038 | 2039 | 2040
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Jährliche Minderungsziele gegenüber 1990 | 67 % | 70 % | 72 % | 74 % | 77 % | 79 % | 81 % | 83 % | 86 % | 88 %".
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3905
Artikel 1 1. KSGÄndG Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes ... 2 (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030 Anlage 3 (zu § 4) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040". 2. ... erscheint. Die jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 richten sich nach Anlage 3 . Spätestens im Jahr 2032 legt die Bundesregierung einen Gesetzgebungsvorschlag zur Festlegung ... 11. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „Anlage 3 (zu § 4) Jährliche Minderungsziele ... 11. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „ Anlage 3 (zu § 4) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 235
Artikel 1 2. KSGÄndG ... Satz 2) Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030". h) Die Angabe zu Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 4 Absatz 1 Satz 4)". ... bis 2030". h) Die Angabe zu Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 3 (zu § 4 Absatz 1 Satz 4)". 2. § 2 wird wie folgt geändert: ... Minderungsziele für die Jahre 2031 bis einschließlich 2040 richten sich nach Anlage 3 . Die Jahresemissionsgesamtmengen und jährlichen Minderungsziele sind verbindlich, soweit ... 1 Satz 2" ersetzt und wird das Wort „Zulässige" gestrichen. 19. In Anlage 3 wird in der Überschrift die Angabe „§ 4" durch die Wörter „§ ...
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