Anlage 3 - Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2513 (Nr. 48); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 235
Geltung ab 18.12.2019; FNA: 2129-64 Umweltschutz
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Anlage 3 (zu § 4 Absatz 1 Satz 4) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040


Anlage 3 hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

 2031203220332034203520362037203820392040
Jährliche Minderungsziele
gegenüber 1990
67 % 70 % 72 % 74 % 77 % 79 % 81 % 83 % 86 % 88 %".



Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes G. v. 15. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 235 m.W.v. 17. Juli 2024

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Frühere Fassungen von Anlage 3 KSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.07.2024Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
vom 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 235
aktuell vorher 31.08.2021Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
vom 18.08.2021 BGBl. I S. 3905
aktuellvor 31.08.2021Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 3 KSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 KSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 KSG Jahresemissionsgesamtmengen, Verordnungsermächtigungen (vom 17.07.2024)
... Minderungsziele für die Jahre 2031 bis einschließlich 2040 richten sich nach Anlage 3 . Die Jahresemissionsgesamtmengen und jährlichen Minderungsziele sind verbindlich, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3905
Artikel 1 1. KSGÄndG Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
... 2 (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030 Anlage 3 (zu § 4) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040". 2. ... erscheint. Die jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 richten sich nach Anlage 3 . Spätestens im Jahr 2032 legt die Bundesregierung einen Gesetzgebungsvorschlag zur Festlegung ... 11. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „Anlage 3 (zu § 4) Jährliche Minderungsziele ... 11. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „ Anlage 3 (zu § 4) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040  ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 235
Artikel 1 2. KSGÄndG
... Satz 2) Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030". h) Die Angabe zu Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 4 Absatz 1 Satz 4)".  ... bis 2030". h) Die Angabe zu Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 3 (zu § 4 Absatz 1 Satz 4)". 2. § 2 wird wie folgt geändert:  ... Minderungsziele für die Jahre 2031 bis einschließlich 2040 richten sich nach Anlage 3 . Die Jahresemissionsgesamtmengen und jährlichen Minderungsziele sind verbindlich, soweit ... 1 Satz 2" ersetzt und wird das Wort „Zulässige" gestrichen. 19. In Anlage 3 wird in der Überschrift die Angabe „§ 4" durch die Wörter „§ ...


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