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Anlage 3 - Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2513 (Nr. 48); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 235
Geltung ab 18.12.2019; FNA: 2129-64 Umweltschutz
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Geltung ab 18.12.2019; FNA: 2129-64 Umweltschutz
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Anlage 3 (zu § 4 Absatz 1 Satz 4) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040
2031 | 2032 | 2033 | 2034 | 2035 | 2036 | 2037 | 2038 | 2039 | 2040 | |
Jährliche Minderungsziele gegenüber 1990 | 67 % | 70 % | 72 % | 74 % | 77 % | 79 % | 81 % | 83 % | 86 % | 88 %". |
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes G. v. 15. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 235 m.W.v. 17. Juli 2024
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Frühere Fassungen von Anlage 3 KSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.07.2024 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 235 |
aktuell vorher | 31.08.2021 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 18.08.2021 BGBl. I S. 3905 |
aktuell | vor 31.08.2021 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 KSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 KSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 KSG Jahresemissionsgesamtmengen, Verordnungsermächtigungen (vom 17.07.2024)
... Minderungsziele für die Jahre 2031 bis einschließlich 2040 richten sich nach Anlage 3 . Die Jahresemissionsgesamtmengen und jährlichen Minderungsziele sind verbindlich, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3905
Artikel 1 1. KSGÄndG Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
... 2 (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030 Anlage 3 (zu § 4) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040". 2. ... erscheint. Die jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 richten sich nach Anlage 3 . Spätestens im Jahr 2032 legt die Bundesregierung einen Gesetzgebungsvorschlag zur Festlegung ... 11. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „Anlage 3 (zu § 4) Jährliche Minderungsziele ... 11. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „ Anlage 3 (zu § 4) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 235
Artikel 1 2. KSGÄndG
... Satz 2) Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030". h) Die Angabe zu Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 4 Absatz 1 Satz 4)". ... bis 2030". h) Die Angabe zu Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 3 (zu § 4 Absatz 1 Satz 4)". 2. § 2 wird wie folgt geändert: ... Minderungsziele für die Jahre 2031 bis einschließlich 2040 richten sich nach Anlage 3 . Die Jahresemissionsgesamtmengen und jährlichen Minderungsziele sind verbindlich, soweit ... 1 Satz 2" ersetzt und wird das Wort „Zulässige" gestrichen. 19. In Anlage 3 wird in der Überschrift die Angabe „§ 4" durch die Wörter „§ ...
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