Anlage 3 Tabelle C (Buchführungstabelle)
Gegenstandswert bis ... Euro | Volle Gebühr (10/10) Euro
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15.000 | 68
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17.500 | 75
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20.000 | 83
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22.500 | 88
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25.000 | 95
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30.000 | 102
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35.000 | 110
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40.000 | 115
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45.000 | 122
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50.000 | 130
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62.500 | 137
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75.000 | 149
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87.500 | 164
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100.000 | 177
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125.000 | 197
|
150.000 | 217
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200.000 | 259
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250.000 | 299
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300.000 | 339
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350.000 | 381
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400.000 | 416
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450.000 | 448
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500.000 | 483
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vom Mehrbetrag über 500.000 Euro je angefangene 50.000 Euro | 34
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interne Verweise§ 33 StBVV Buchführung (vom 23.07.2016) ... beträgt die Monatsgebühr 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 ). (2) Für das Kontieren der Belege beträgt die Monatsgebühr 1/10 bis ... beträgt die Monatsgebühr 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 ). (3) Für die Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen ... beträgt die Monatsgebühr 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 ). (4) Für die Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen ... eine Monatsgebühr von 1/20 bis 10/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 ). (5) Für die laufende Überwachung der Buchführung oder der ... beträgt die Monatsgebühr 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 ). (6) Gegenstandswert ist der jeweils höchste Betrag, der sich aus dem ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 105
Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
Artikel 8 5. StRVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung ... (BGBl. I S. 1426), in der jeweils geltenden Fassung" gestrichen. 12. Die Anlagen 1 bis 4 (Tabellen A bis D) werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 Tabelle A ... Euro je angefangene 25.000.000 Euro 642 Anlage 3 Tabelle C (Buchführungstabelle) Gegenstandswert bis ... Euro ...
Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
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