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Anlage 3 - Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2022 BGBl. I S. 877
Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
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Anlage 3 Tabelle C (Buchführungstabelle)
Gegenstandswert bis ... Euro | Volle Gebühr (10/10) Euro |
15.000 | 68 |
17.500 | 75 |
20.000 | 83 |
22.500 | 88 |
25.000 | 95 |
30.000 | 102 |
35.000 | 110 |
40.000 | 115 |
45.000 | 122 |
50.000 | 130 |
62.500 | 137 |
75.000 | 149 |
87.500 | 164 |
100.000 | 177 |
125.000 | 197 |
150.000 | 217 |
200.000 | 259 |
250.000 | 299 |
300.000 | 339 |
350.000 | 381 |
400.000 | 416 |
450.000 | 448 |
500.000 | 483 |
vom Mehrbetrag über 500.000 Euro je angefangene 50.000 Euro | 34 |
Text in der Fassung des Artikels 8 Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen V. v. 25. Juni 2020 BGBl. I S. 1495 m.W.v. 1. Juli 2020
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Frühere Fassungen von Anlage 3 StBVV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2020 | Artikel 8 Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 25.06.2020 BGBl. I S. 1495 |
aktuell vorher | 20.12.2012 | Artikel 5 Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 11.12.2012 BGBl. I S. 2637 |
aktuell | vor 20.12.2012 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 StBVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 StBVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33 StBVV Buchführung (vom 23.07.2016)
... beträgt die Monatsgebühr 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 ). (2) Für das Kontieren der Belege beträgt die Monatsgebühr 1/10 bis ... beträgt die Monatsgebühr 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 ). (3) Für die Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen ... beträgt die Monatsgebühr 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 ). (4) Für die Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen ... eine Monatsgebühr von 1/20 bis 10/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 ). (5) Für die laufende Überwachung der Buchführung oder der ... beträgt die Monatsgebühr 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 ). (6) Gegenstandswert ist der jeweils höchste Betrag, der sich aus dem ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
Artikel 8 5. StRVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
... (BGBl. I S. 1426), in der jeweils geltenden Fassung" gestrichen. 12. Die Anlagen 1 bis 4 (Tabellen A bis D) werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 Tabelle A ... Euro je angefangene 25.000.000 Euro 642 Anlage 3 Tabelle C (Buchführungstabelle) Gegenstandswert bis ... Euro ...
Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Artikel 5 StRVErluÄndV Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
... zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 16. Tabelle C erhält die aus der Anlage 3 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 17. Tabelle D erhält die aus der Anlage ...
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