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Anlage 3 - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 753-13 Wasserwirtschaft
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Geltung ab 01.03.2010; FNA: 753-13 Wasserwirtschaft
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Anlage 3 (zu § 70a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 7)
Seehäfen und Binnenhäfen für den Güterverkehr
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- Binnenhafen Berlin
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- Binnenhafen Braunschweig
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- See- und Binnenhafen Bremen
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- See- und Binnenhafen Bremerhaven
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- Binnenhafen Dortmund
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- Binnenhafen Duisburg, ausgenommen Hafen Homberg
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- Binnenhafen Düsseldorf/Neuss
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- Binnenhafen Frankfurt am Main
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- See- und Binnenhafen Hamburg
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- Binnenhafen Hamm
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- Binnenhafen Hannover
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- Binnenhafen Karlsruhe
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- Binnenhafen Koblenz
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- Binnenhafen Köln
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- See- und Binnenhafen Lübeck
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- Binnenhafen Magdeburg
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- Binnenhafen Mainz
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- Binnenhafen Mannheim
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- Binnenhafen Nürnberg
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- Binnenhafen Regensburg
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- Seehafen Rostock
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- Binnenhafen Stuttgart
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- Seehafen Wilhelmshaven
Text in der Fassung des Artikels 7 Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes G. v. 22. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 409 m.W.v. 29. Dezember 2023
Frühere Fassungen von Anlage 3 WHG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.12.2023 | Artikel 7 Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 WHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 70a WHG Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz (vom 29.12.2023)
... der Erweiterung eines Seehafens oder Binnenhafens für den Güterverkehr nach Anlage 3 dient und 2. die geschätzten Gesamtkosten der Erweiterung zum Zeitpunkt der ... die für die Erweiterung des Seehafens oder Binnenhafens für den Güterverkehr nach Anlage 3 nach Bundesrecht oder Landesrecht erforderlich sind, über eine einheitliche Stelle ... für die Erweiterung eines Seehafens oder Binnenhafens für den Güterverkehr nach Anlage 3 anstelle eines Planfeststellungsverfahrens oder Plangenehmigungsverfahrens nach § 68 nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 7 VGenVBG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... der Erweiterung eines Seehafens oder Binnenhafens für den Güterverkehr nach Anlage 3 dient und 2. die geschätzten Gesamtkosten der Erweiterung zum Zeitpunkt der ... die für die Erweiterung des Seehafens oder Binnenhafens für den Güterverkehr nach Anlage 3 nach Bundesrecht oder Landesrecht erforderlich sind, über eine einheitliche Stelle ... für die Erweiterung eines Seehafens oder Binnenhafens für den Güterverkehr nach Anlage 3 anstelle eines Planfeststellungsverfahrens oder Plangenehmigungsverfahrens nach § 68 nach ... nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz" ersetzt. 4. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „Anlage 3 (zu § 70a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 ... ersetzt. 4. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „ Anlage 3 (zu § 70a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 7) Seehäfen ...
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