Anlage 40 - Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)

G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 18
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Anlage 40 (zu § 255) Bewirtschaftungskosten



Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in Prozent des Rohertrags des Grundstücks nach § 254

Restnutzungsdauer Grundstücksart
123
Ein- und
Zweifamilienhäuser
Wohnungs-
und Teileigentum
Mietwohngrundstück
≥ 60 Jahre 182321
40 bis 59 Jahre 212523
20 bis 39 Jahre 252927
< 20 Jahre 273129




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