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Anlage 4 - Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)
Anlage 4 Befreiungsliste
Anlage 4 wird in 3 Vorschriften zitiert
Von der Anmeldung zur Außenhandelsstatistik sind folgende Waren und Warenverkehre befreit:
- a)
- Währungsgold, verliehene Gedenkmünzen und Ehrenzeichen;
- b)
- gesetzliche Zahlungsmittel sowie Wertpapiere, einschließlich Wertzeichen, die zur Bezahlung von Dienstleistungen dienen, z. B. Porto, sowie von Steuern oder Nutzungsgebühren;
- c)
- Waren zur oder nach der vorübergehenden Verwendung (z. B. Miete, Leihe, Operational-Leasing), sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- -
- Eine Veredelung ist weder geplant noch erfolgt,
- -
- die erwartete Dauer der vorübergehenden Verwendung beträgt höchstens 24 Monate,
- -
- die Versendung/der Eingang ist nicht als Lieferung/Erwerb für Umsatzsteuerzwecke zu erfassen;
- d)
- Warenbewegungen zwischen
- -
- dem Erhebungsgebiet und den territorialen Exklaven Deutschlands in anderen Ländern,
- -
- dem Ausland und den exterritorialen Einheiten auf deutschem Staatsgebiet.
- 1.
- den Warenverkehr zwischen dem Heimatland und der jeweiligen Botschaft bzw. den jeweiligen Streitkräften,
- 2.
- den Warenverkehr zwischen dem Sitz einer internationalen Organisation innerhalb Deutschlands und anderen Sitzen einer internationalen Organisation,
- 3.
- den Warenverkehr der exterritorialen Einheit mit anderen Staaten;
- e)
- Auszeichnungen, Ehrengaben, Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen sowie Waren, die zum Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmt sind;
- f)
- Waren, die als Datenträger von individualisierten Informationen verwendet werden, einschließlich Software und Filme1;
- g)
- aus dem Internet heruntergeladene Software;
- h)
- unentgeltlich gelieferte Waren, die nicht Gegenstand eines Handelsgeschäfts sind, sofern die Warenbewegung ausschließlich mit der Absicht erfolgt, ein späteres Handelsgeschäft durch Vorführung der Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen vorzubereiten oder zu unterstützen, wie z. B.:
- -
- Werbematerial,
- -
- Warenmuster;
- i)
- Warensendungen defekter Güter zur oder nach der Reparatur und die dabei eingebauten Ersatzteile sowie ersetzte schadhafte Teile;
- j)
- Beförderungsmittel während ihres Betriebs, einschließlich Trägerraketen für die Raumfahrt während des Starts. Dies schließt mitgeführte Ersatzteile, Betriebsmittel und Bordvorräte, sowie Mehrzweck-Lademittel ein. Dies umfasst unter anderem Paletten, Druckbehälter für verdichtete oder flüssige Gase, Kabeltrommeln und Kettbäume, soweit die Waren nicht Gegenstand eines Handelsgeschäfts sind;
- k)
- Behälter (Container) und sonstige Großraumbehältnisse, die wie diese verwendet werden; diese Waren sind auch dann befreit, wenn sie während der vorübergehenden Verwendung instandgesetzt werden;
- l)
- Treibstoff und Bordvorräte, die an Straßenfahrzeuge, Züge und Binnenschiffe geliefert werden, deren wirtschaftlicher Eigentümer seinen Sitz im Ausland hat;
- m)
- Waren des freien Verkehrs, die vom deutschen Staatsgebiet geliefert werden zum Ge- oder Verbrauch für Einrichtungen auf hoher See im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands;
- n)
- Waren, die mündlich bei den Zollbehörden angemeldet werden und die entweder kommerzieller Natur sind, aber nicht die statistische Schwelle im Extrahandel von 1.000 € oder 1.000 kg überschreiten oder nichtkommerzielle Waren sind;
- o)
- Waren, die zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, nachdem sie im Inland Gegenstand eines Zollverfahrens der aktiven Veredelung waren;
- p)
- Zeitschriften im Abonnement;
- q)
- Briefsendungen ohne Waren;
- r)
- Übersiedlungsgut sowie Hausrat zur Einrichtung einer Zweitwohnung, Aussteuer und Haushaltsgegenstände einer Person, die ihren Wohnort aus dem Grund der Eheschließung verlegt;
- s)
- Erbschaftsgut;
- t)
- Ausstattung, Ausbildungsmaterialen und Haushaltsgegenstände von Schülern und Studenten;
- u)
- Särge mit Leichnamen, Urnen mit der Asche verstorbener Personen und mitgeführtem Grabschmuck;
- v)
- Waren für oder von wohltätigen oder philanthropischen Organisationen, wenn diese Lieferungen unentgeltlich erfolgen und für Zwecke der Wohltätigkeitspflege oder für Hilfe im Katastrophenfall bestimmt sind;
- w)
- Waren, die deutsche Schiffe auf hoher See oder im schweizerischen Teil des Untersees und des Rheins gewinnen oder aus solchen Waren herstellen und in Häfen des Erhebungsgebietes anlanden; von solchen Schiffen aufgefischtes und an Land gebrachtes sowie seedriftiges Gut sowie an den Küsten geborgenes Strandgut;
- x)
- menschliche Organe, die im Rahmen einer Organspende importiert oder exportiert werden.
- 1
- Individualisierte Informationen sind im Auftrag eines bestimmten Kunden erstellte Informationen, die nur für diesen bestimmt und nur von ihm zu verwenden sind.
Zitierungen von Anlage 4 AHStatDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AHStatDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AHStatDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 AHStatDV Anmeldepflichten
... von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (ABl. L 271 vom 18.8.2020, S. 1) oder nach Anlage 4 von der statistischen Anmeldung befreit ist. (3) Für Waren, die aus ... sofern der Warenverkehr nach Anhang 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 oder nach Anlage 4 hiervon befreit ist. (4) Für Waren einschließlich Waren unter ... sofern der Warenverkehr nach Anhang 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 oder nach Anlage 4 hiervon befreit ist. (5) Für Waren einschließlich Waren unter zollamtlicher ...
§ 27 AHStatDV Vereinfachte Anmeldungen
... Hilfslieferungen öffentlicher oder privater Stellen sowie Warensendungen, die in Anlage 4 beschrieben werden, können unter den dafür vorgesehenen Sammelwarennummern des Kapitels ...
§ 32 AHStatDV Befreiungen
... (EU) 2020/1197 der Kommission genannten Waren und Warenverkehre sowie die in Anlage 4 genannten Waren und Warenverkehre sind von der Anmeldung zur Außenhandelsstatistik ...
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